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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Carina30.10.2021 | 19:59
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Ich bin 12/1959 geboren, könnte lt. Rentenonformation ab 01/2023 Rente für langjährig Versicherte (nach35 J.)beantragen mit Abzug 11,4 %. Nun habe ich zur Zeit befristeten Vollzeitjob bis 31.3.2022 und weiß nicht,ob dieser evtl.verlängert wird. Deshalb werde ich mich vorsrorglich im Dez.2021 arbeitssuchend melden. ALG 1 Anspruch habe ich noch 9 Monate von insgesamt 24.Kann ich diese theoretisch anschliessend beanspruchen, sofern mein berfristeter Job nicht verlängert wird,wird mir diese ALG1 Zeit angerechnet und kann ich dann die Rente f.Langj.Versicherte zu 01/23 beantragen? Oder braucht es zum ALG1 dann noch Minijob damit es angerechnet würde? Und meine nächste Frage wäre noch,sofern mein befristeteter Job doch noch etwas verlängert wird,könnte ich dann auch die 9 Monate ALG 1 ANspruch noch dranhängen,um die monatlichen 0,3 % Abzüge bei der Rente f.Langj.Versicherte etwas zu minimieren? Wenn ich das richtig gelesen habe reicht es doch, die Rente spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn zu beantragen,d.h. ich hätte noch etwas Zeit und könnte abwarten,ob der jetzige Job nichmals verlängert wird? Das ALG1 würde ich schon noch mitnehmen wollen,da mein vorletzter Job sehr gut bezahlt war,vorausgesetzt,es wird auch angerechnet. Ich habe 39 Jahre voll gearbeitet,ist das da nicht sowies egal?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carina,

das Sie die für die von Ihnen gewählte Rente (Altersrente für langjährig Versicherte) erforderliche Wartezeit von 35 Jahren längst erfüllt haben, hat eine eventuelle Arbeitslosigkeit vor Rentenbeginn keinen Einfluss mehr auf die Voraussetzungen. Sie können die Rente also wie geplant zum 01.01.2023 beziehen, unabhängig davon, ob die jetzige Tätigkeit verlängert wird oder nicht. Auch ein Verschieben des Rentenbeginns, um die Abschläge zu verringern, ist möglich - hierzu sollten Sie sich bitte individuell beraten lassen. Einen Beratungstermin können Sie z.B. hier buchen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Zum Arbeitslosengeld kann ich natürlich nichts sagen.

Und ein Hinweis an "siehe hier": Bitte berücksichtigen Sie, dass es bei der Verschiebbarkeit Unterschiede gibt zwischen "vorzeitig" in Anspruch genommenen Renten und Renten zum "regulären" Beginn. Letztens ging es um eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, diese kann man ja nicht "vorzeitig" in Anspruch nehmen und daher ist das da mit dem Verschieben des Rentenbeginns nicht so einfach. Für eine Rente mit Abschlägen, so wie hier, gilt aber(Abschnitt 2.6.2):

https://rvrecht-drvmd.prod.bund.drv/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0099.html#doc2140080bodyText30

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13 Antworten

KSCam 30.10.2021 | 20:08
Der Plan funktioniert, arbeiten bis 31.03.22, dann 9 Monate ALG bis 31.12.2023 und ab 01.01.23 mit 63 in Rente gehen. Die Voraussetzung der 35 Jahre haben Sie. Da Sie einen Altersrentenantrag 3-4 Monate vorher stellen sollten (September 22), können Sie in aller Rue abwarten ob Ihr Arbeitsverhältnis verlangert wird. Guten Abend
KSCam 30.10.2021 | 20:10
sorry, ALG bis 31.12.2022!
Carinaam 30.10.2021 | 20:28
Vielen Danke für die schnelle Antwort und ein schönes WE /Feiertag wünsche ich! Carina
Makroam 30.10.2021 | 20:29
Hallo Carina, Nachfrage: Wann haben sie den befristeter Vollzeitjob begonnen? Vielleicht habe ich noch eine positive Überraschung für sie parat.
Carinaam 30.10.2021 | 20:37
Ich bin 12/1959 geboren, könnte lt. Rentenonformation ab 01/2023 Rente für langjährig Versicherte (nach35 J.)beantragen mit Abzug 11,4 %. Nun habe ich zur Zeit befristeten Vollzeitjob bis 31.3.2022 und weiß nicht,ob dieser evtl.verlängert wird. Deshalb werde ich mich vorsrorglich im Dez.2021 arbeitssuchend melden. ALG 1 Anspruch habe ich noch 9 Monate von insgesamt 24.Kann ich diese theoretisch anschliessend beanspruchen, sofern mein berfristeter Job nicht verlängert wird,wird mir diese ALG1 Zeit angerechnet und kann ich dann die Rente f.Langj.Versicherte zu 01/23 beantragen? Oder braucht es zum ALG1 dann noch Minijob damit es angerechnet würde? Und meine nächste Frage wäre noch,sofern mein befristeteter Job doch noch etwas verlängert wird,könnte ich dann auch die 9 Monate ALG 1 ANspruch noch dranhängen,um die monatlichen 0,3 % Abzüge bei der Rente f.Langj.Versicherte etwas zu minimieren? Wenn ich das richtig gelesen habe reicht es doch, die Rente spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn zu beantragen,d.h. ich hätte noch etwas Zeit und könnte abwarten,ob der jetzige Job nichmals verlängert wird? Das ALG1 würde ich schon noch mitnehmen wollen,da mein vorletzter Job sehr gut bezahlt war,vorausgesetzt,es wird auch angerechnet. Ich habe 39 Jahre voll gearbeitet,ist das da nicht sowies egal?
Hallo Carina, Nachfrage: Wann haben sie den befristeter Vollzeitjob begonnen? Vielleicht habe ich noch eine positive Überraschung für sie parat.
01.10.2021 Beginn...
Siehe hieram 30.10.2021 | 20:42
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Hallo Carina, sorry, da hatte ich mich von dem Ende Ihres jetztigen Arbeitsverhältnisses irgendwie irritieren lassen :-( Grundsätzlich ist es zwar nicht verkehrt, was ich schrieb, aber in Ihrem Fall dürfen Sie einfach @KSC vertrauen und meinen Beitrag ignorieren. Erkundigen Sie sich aber tatsächlich beim Arbeitsamt noch mal, wie lange Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld dann nach Beendigung des jetzigen Arbeitsverhältnissen tatsächlich ist. Sorry nochmal!
Siehe hieram 30.10.2021 | 20:30
Hallo Carina, wenn die Voraussetzungen für einen Rentenbeginn zum 01.03.2023 vorliegen, haben Sie auch noch bis zum 31.05.2023 Zeit, diese Rente rückwirkend (zum 01.03.23) zu beantragen. Noch weiter nach hinten 'schieben' können Sie dies dann nur, wenn Sie gleichzeitig dann noch einen Hinzuverdienst haben, sonst gilt (bei verspäteter Antragstellung) der Folgemonat nach Antragstellung als Rentenbeginn. Wurde hier gerade in den letzten Tagen in einem anderen Beitrag thematisiert... In jedem Fall aber ausreichend Zeit, sich einen Termin bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung zu holen, um sich dort das nochmal individuell anhand Ihres Versicherungsverlaufes erklären und sich beraten zu lassen. Und auch genug Zeit, um die tatsächlichen Ansprüche auf ALGI ebenfalls noch abzuklären, um dann den für Sie bestmöglichen Zeitpunkt auszuwählen. Also sich persönlich beraten zu lassen ist in Ihrem Fall zielführender. Viel Erfolg und alles Gute! PS: Falls Sie sich vorab selbst zur Verschiebbarkeit des Rentenbeginns 'einlesen' wollen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Makroam 30.10.2021 | 22:07
01.10.2021 Beginn...
Hallo Carina, passt leider nicht. (§147 Abs.4 SGB III) Falls sie den Vertrag bis zum 30.09.2022 verlängert bekommen, erwirken (erarbeiten) sie sich einen neuen ALG1 Anspruch (6 Monate), dieser würde zu ihren 9 Monaten Restanspruch hinzukommen.
Carinaam 31.10.2021 | 12:42
Hallo Carina, passt leider nicht. (§147 Abs.4 SGB III) Falls sie den Vertrag bis zum 30.09.2022 verlängert bekommen, erwirken (erarbeiten) sie sich einen neuen ALG1 Anspruch (6 Monate), dieser würde zu ihren 9 Monaten Restanspruch hinzukommen.
Hallo Makro, eine Überlegung/Rechenexempel ist das schon wert für mich. Sofern eine Verlängerung käme, wäre dann der zusätzliche 6 Monate ALG1 basierend auf dem Gehalt von dem befristeteten Job oder meinem ursprünglichen von dem Anspruch der 24 Monate. Könnte damit die monatlichen 0,3% Rentenabzug auf 9,6 % reduzieren. Ich vermute mal die 6 zusätzlichen ALG1 Monate wären basierend auf meinem jetzigen geringer bezahlten,befristen Job?
KSCam 31.10.2021 | 13:13
Das mit der Höhe des ALG klären Sie dann zu gegebener Zeit mit den Kollegen bei der Agentur für Arbeit. :)
Siehe hieram 31.10.2021 | 13:18
Hallo Carina, tatsächlich wäre es einfacher (und sinnvoller), Ihre Ansprüche auf ALG bei der Agentur für Arbeit zu klären und nicht in einem Forum der Rentenversicherung, denn das ist ein unterschiedliches Paar Schuhe. Also dort am Montag einfach mal anrufen und einen Beratungstermin vereinbaren. Aber vielleicht haben Sie (oder @Makro) ja Lust, sich selbst durch die entsprechenden Fachanweisungen der Agentur für Arbeit zu wühlen... Die sind hier zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-we… Auswählen müssten Sie dann SGB III. Viel Spaß und einen schönen Sonntag!
Carinaam 31.10.2021 | 16:26
Meine erste Frage zum Thema Rentenbeginn wurde hier beantwortet. Das fortführende Thema ALG1 Bezug ergab sich aus den Antworten logischerweise und wird woanders geklärt. Daher vielen Dank für die Antworten. Carina
Makroam 31.10.2021 | 16:48
Wir sind zwar in einem Rentenforum ... Bestandsschutz ALG1-Höhe siehe dazu §151 Abs.4 SGB III "Bemessungsentgelt" (4) Haben Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist. Die Regelung soll es Arbeit­nehmern ermöglichen, eine schlechter bezahlte Beschäftigung ohne Nachteil für die Höhe des Ar­beits­lo­sen­gelds anzunehmen. Du kannst also durch die Aufnahme einer weniger als zwei Jahre dauernden versicherungspflichtigen Beschäftigung die Höhe Deines Leistungsanspruchs zwar verbessern, aber nicht verschlechtern – egal, wie wenig Du zwischenzeitlich verdient hast. Ist das Bestandsschutzentgelt für Dich günstiger, wird dieses der Bemessung des Ar­beits­lo­sen­gelds zugrunde gelegt.
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