Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDer Auskunft von „Maxmaier“ wird zugestimmt mit folgender Anmerkung, die Anhebung gilt nicht, für Versicherte, die vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassenen Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Um eine vielleicht noch bestehende Restunsicherheit zu nehmen:
Die Regelaltersrente für einen am 01.01.1947 geborenen Versicherten kann erst am 01.02.2012 beginnen, mal abgesehen von der Möglichkeit des oben beschriebenen Vertrauensschutzes, die jedoch in der Fragestellung nicht erwähnt ist.
Bezüglich der Fragestellung „ungekürzt“: Die Regelaltersrente wird immer ungekürzt gezahlt, da eine vorzeitige Inanspruchnahme bei dieser Rentenart nicht vorgesehen ist.
Lieber F.R.
Nehmen Sie nicht „jeden“ Rechner, sondern den Rechner der Deutschen Rentenversicherung!
Hätte Ihnen hier gern einen Auszug angehängt, aber das Programm macht die graphische Darstellung nicht mit. ;-)
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