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Rentenbeginn bei ruhender , teilweiser Erwerbsminderungsrente

von hanoj26.08.2008 | 19:48
1363 Ansichten
3 Antworten

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Für die Besteuerung der zu erwartenden Regelaltersrente würde mich interessieren, wie der Rentenbeginn in folgender Konstellation berechnet wird: Genehmigung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente zum 01.01.2002-> ruht jedoch wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze (keine Zahlung) 01.01.2009 wird die Hinzuverdienstgrenze unterschritten und die teilweise EM gezahlt. Voraussichtlicher Beginn der Regelaltersrente 01.01.2014 Wie groß ist dann der steuerliche Anteil? Lohnt(e) sich überhaupt der Antragsaufwand? Danke

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.08.2008 | 08:34

Der Anteil Ihrer Rente der zu versteuern ist, richtet sich nach dem Jahr des Beginns der erstmaligen Rente. Für Renten die vor dem 01.01.2005 begonnen haben, gilt der Besteuerungssatz des Jahres 2005.

Für Sie ist also der Besteuerungssatz aus dem Jahr 2005, also 50 % maßgebend.

Dies gilt unabhängig davon, dass Ihre Rente zu diesem Zeitpunkt wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen ruhte.

Der so festgestellte Besteuerungssatz gilt auch für Folgerenten, d.h. für Ihre Regelaltersrente gilt später ebenfalls der Satz von 50 %.

Zu beachten ist noch der Freibetrag, bis zu dem keine Steuern anfallen. Dieser beträgt für ledige Personen 18900 EUR und für Verheiratete 37800 EUR. Sollten Sie neben Ihrer Rente allerdings noch weitere Einkünfte haben, werden diese hierbei mitgerechnet.

Sollten Sie noch weitergehende Fragen zur Besteuerung Ihrer Rente haben, bitte ich Sie, sich dirket an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden, da diese als zuständige Steuerbehörde fachnäher ist.

2 Antworten

paulam 27.08.2008 | 07:16
soweit ich weiss gilt das jahr wo die erwerbsminderungsrente begonnen hat also 50% von der rente. bessere und sichere auskunft erteilt das finanzamt.
Rosannaam 27.08.2008 | 10:09
Es gilt der Besteuerungssatz zum Zeitpunkt des ERSTEN RENTENBEGINNS (50 %), selbst, wenn diese Rente wegen der Einkommensanrechnung vollständig ruht. MfG Rosanna.
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