Hallo Anje,
da sie laut ihren Angaben bereits 41 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, erfüllen Sie die Wartezeit von 35 Jahren und können somit, soweit sie bei Rentenbeginn noch schwerbehindert sind mit dem 60. Lebensjahr eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Sie müssen allerdings einen Abschlag in Höhe von 10,8% in Kauf nehmen. Für einen individuelle Beratung empfehlen wir ein Beratungsgespräch bei einer Dienststelle der Deutschen Rentenversicherung.