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rentenbeginn bei schwerbehinderung

von anje13.08.2007 | 19:16
1331 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1951, 70% schwerbehindert und habe 41 Versicherungsjahre. Ich möche gerne mit 60 Jahren in Rente gehen. Mit welchen Abschlägen muß ich rechnen.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anje,

da sie laut ihren Angaben bereits 41 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, erfüllen Sie die Wartezeit von 35 Jahren und können somit, soweit sie bei Rentenbeginn noch schwerbehindert sind mit dem 60. Lebensjahr eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Sie müssen allerdings einen Abschlag in Höhe von 10,8% in Kauf nehmen. Für einen individuelle Beratung empfehlen wir ein Beratungsgespräch bei einer Dienststelle der Deutschen Rentenversicherung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das hängt davon ab wann sie in 1952 geboren ist:

Januar 1952 mit 60 und 1 Monat

Februar 1952 mit 60 und 2 Monate

März 1952 mit 60 und 3 Monate

April 1952 mit 60 und 4 Monate

Mai 1952 mit 60 und 5 Monate

Juni bis Dez. mit 60 und 6 Monate

Immer mit 10,8% Kürzung

3 Antworten

lotscheram 13.08.2007 | 21:07
Sie können die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab dem Folgemonat der Vollendung des 60. Lbj. in Anspruch nehmen, die Minderung beträgt dann 10,8%. Sollten sie am 1. des Monats geboren sein, wäre es der Geburtsmonat. Minderung ist gleich hoch.
edmundoraineram 26.08.2007 | 09:16
Meine Frau ist Jahrgang 1952, 60% schwerbehindert und hat 38 Versicherungsjahre. Auch Sie möchte mit 60 in Rente gehen. Ist das möglich und welchen Abschlag muß sie hinnehmen?
Kurtam 26.08.2007 | 15:55
Früher hätte sie mit 60 und 10,8% Abschlag aufhören können, oder mit 63 ohne Abschlag. Durch die Rentenreform dieses Jahr verschiebt sich die Rente jeweils um 6 Monate, d.h. 60 Jahre und 6 Monate, bzw. 63 Jahre und 6 Monate
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