Hallo DanielB,
der Rentenbeginn ist abhängig vom
- Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung
- dem Antragsdatum und
- der Frage, ob eine befristete oder unbefristete Rente gezahlt werden soll
(§§ 99, 101 SGB VI).
Bitte warten Sie den Rentenbescheid ab.