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Experten-Antwort

Rentenbeginn mit 63 Jahren

von Delphin14.04.2020 | 16:02
65 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 63 Jahre alt und meine Firma will das ich in Rente gehe. Nach meinem Arbeitsvertrag könnte ich bis zum 65 Lebensjahr arbeiten, was bei meinem Gesundheitszustand auch kein Thema wäre. Meine Frage: Muss ich in Rente gehen oder gilt mein alter Arbeitsvertrag? Mfg Delphin

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.04.2020 | 09:17

Hallo Delphin,

bei Ihrem Anliegen handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Fragestellung. Hierzu können wir Ihnen in diesem Forum keine befriedigende Antwort geben. Sie können sich allerdings, wie die anderen User schon schrieben, mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihrem Betriebsrat in Verbindung setzen, um Ihre Frage abschließend zu klären.

Viele Grüße

Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 14.04.2020 | 16:38
Hallo Delphin, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass dieser mit Rentenbeginn bzw. mit dem 65. Lebensjahr endet, dann gilt dies weiterhin. Ob dies durch den angehobenen Regelaltersrentenbeginn sogar über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus gilt, sollten Sie ggf. nochmals von einem Arbeitsrechtler überprüfen lassen. Die Rente mt 63(+) ist eine vorgezogene Altersrente, die von Ihnen gewählt, aber nicht vom Arbeitgeber vorgegeben werden kann, außer, dies ist explizit im Arbeitsvertrag ebenfalls vorgesehen. Wenn er Ihnen aber eine vernünftige, die Zeit bis zum regulären Rentenbeginn ausreichend absichernde und darüber hinaus noch entschädigende Abfindung anbietet, können Sie sich ja überlegen, ob Sie schon vorzeitig aufhören. Lesen Sie sich doch hierfür bitte eine der DRV Broschüren, die Sie hier finden, zur Entscheidungsfindung durch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… da es mit der "Flexirente" ja zwischenzeitlich verschiedene Varianten gibt. Was genau dann aber entsprechend Ihres Arbeitsvertrages tatsächlich gilt, sollten Sie sich nochmals von z.B. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bestätigen lassen.
Berateram 14.04.2020 | 16:19
Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag stehen, dass Ihr Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet, so ist das auch für Ihren Arbeitgeber bindend und er kann Sie nicht zu einem vorzeitigen Rentenbeginn zwingen.
senf-dazuam 14.04.2020 | 16:55
Hallo Delphin, prinzipiell ist das eher ein arbeitsrechtliches Problem. Gibt es einen Betriebsrat in ihrer Firma? Was sagt der dazu? Der Arbeitsvertrag stammt anscheinend noch aus der Zeit vor der Anhebung der Regelaltersgrenze. In der Regel wird dann die Grenze "65 Jahre" als Regelaltersgrenze interpretiert, was bei Ihnen dann noch ein 10 oder 11 Monate mehr wären. Verträge sind von beiden Seiten einzuhalten oder einvernehmlich zu ändern ... Es stellt sich daher auch die Frage, was Sie möchten. Wenn Sie mit der früheren Rente einbverstanden sind, dann ist's gut. Wenn nicht, dann könnten Sie mit dem Arbeitgeber verhandeln, welche Lösung für beide Seiten passend wäre. Dazu holen Sie sich besser vorher Rat ein und nehmen beispielsweise einen Betriebsrat mit zu dem Gespräch. Alles Gute!
Schadeam 14.04.2020 | 18:22
Wenn im Vertrag steht dass das Arbeitsverhältnis mit 65 endet, sind Sie derzeit in keinerlei Pflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Wenn der Sie loshaben will, muss er Ihnen kündigen. (ob Sie sich das dann gefallen lasen, ist die nächste Frage) Wenn Sie mit nicht jetzt sondern erst später in Rente gehen wollen, müssen Sie gar nichts tun, nur die arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen, also zur Arbeit gehen und Ihren Job erledigen. Aber vielleicht wird ja auch alles nicht so heiß gegessen wie Sie meinen und der Arbeitgeber will nur von Ihnen wissen wie lange Sie noch arbeiten wollen. Das zu fragen ist kein Verbrechen / böser Wille sondern legitim - die Firma muss vielleicht auch planen wann ein Nachfolger gesucht werden muss? Und ganz zuletzt: hat eigentlich gar nichts mit Rentenrecht zu tun!
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