Guten Tag Tina,
der frühestmögliche Rentenbeginn in der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist für Sie der 01.02.2021 mit 10,8 % Minderung bzw. ohne Minderung der 01.02.2024. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Rente ist, dass Sie bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie auch in der folgenden Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=24
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