Hallo Herr Mayer,
Wenn Sie die [Altersrente für besonders langjährig Versicherte:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche-altersrenten.html mit 64 Jahren und 6 Monaten in Anspruch nehmen können, sind Sie im Jahr 1961 geboren.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie dann ebenfalls mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Diese Rentenart können Sie allerdings bei Inkaufnahme von Abschlägen in Höhe von 10,8% bereits mit 61 Jahren und 6 Monaten beanspruchen. Jeder Monat, den Sie später in Rente gehen würden, verringert sich der Abschlag um 0,3%.
Voraussetzung ist, dass zum gewünschten Rentenbeginn ein anerkannter Grad der Schwerbehinderung von 50 vorliegt und die 35-jährige Wartezeit erfüllt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung