Hallo Lotta,
nach derzeitiger Rechtslage kämen die Rentenversicherungsträger bei Ihrer Mutter bei einer Antragstellung im Oktober zu einem Rentenbeginn am 1. November.
Wie Versichertenberater bereits geschrieben hat, wird diese Problematik derzeit von den Rentenversicherungsträgern noch beraten. Es ist zu vermuten, dass man sich - zu Gunsten der Versicherten - auch in diesen Fällen auf einen Rentenbeginn am 1. Juli einigen wird. Das endgültige verbindliche Ergebnis der Beratungen steht allerdings noch aus.