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Rentenbeginn nach Altersteilzeit

von Ignaz23.01.2008 | 15:00
1315 Ansichten
3 Antworten
Meine Altersteilzeit lauft im Juli d.J. aus. Ich bin dann 63 und könnte den Rentenantrag stellen. Frage: muß ich das, oder kann ich bis zum 65 Lj. warten ?

3 Antworten

HLRT67am 23.01.2008 | 15:24
Es ist prinzipiell möglich, nach ATZ nicht inRente zu gehen und sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Siehe hierzu ATZ-Gesetz §10. Allerdings wird das Alo-Geld von dem Augenblick an, von dem an man (ggf. mit Abschlägen) in Rente kann, nicht mehr vom Vollzeitbrutto vor der ATZ bemessen, sondern vom RV-pflichtigen Gehalt während der ATZ
Wolfgangam 23.01.2008 | 22:01
Niemand zwingt Sie, einen Rentenantrag zu stellen. Die Voraussetzungen für eine AR nach ATZ gehen nicht erloren bei späterer Antragstellung vor 65. Allerdings rechnet sich das nicht, wenn sie nur auf dann eine höhere Rente spekulieren (siehe Beitrag 'Rentabilität'). Richtig ist auch, ALG kann evtl. gleichwertig/höher sein und dann auch die Rente erhöhen. Ggf. verzichten Sie aber auf einen tarifvertraglichen zugesicherten einmaligen Ausgleich gemessen am Rentenanschlag (Info Personalstelle einholen).
Knut Rassmussenam 24.01.2008 | 11:34
Einen Zwang zur Verrentung ergibt sich höchsten dann, wenn in Ihrem Altersteilzeitvertrag eine solche Verpflichtung enthalten ist. Schauen Sie einfach mal da rein.
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