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Experten-Antwort

Rentenbeginn nachträglich ändern

von Karlchen21.03.2018 | 17:28
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6 Antworten

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Hallo, nach 45 Arbeitsjahren habe ich Anfang März die Rente ab dem 01.06. beantragt. Leider bekomme ich aber keinen Auflösungsvertrag von meinem Arbeitgeber und muß noch bis Ende Sept. arbeiten. Kann ich nun den Rentenbeginn noch nach hinten verschieben, da ich ja nur € 6300 brutto dazuverdienen darf? Danke und Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karlchen,

den Worten und Empfehlungen von W*lfgang ist nicht viel hinzuzufügen.

Noch ein kleiner Tipp:

Hinzuverdienstgrenze im Kalenderjahr liegt bei 6300 Euro. Dabei spielt es keine Rolle in welchem Zeitraum neben der Rente dieser Hinzuverdienst erzielt wird. Also kann z.B. ein Rentenbeginn 01.08. überlegenswert sein; Hinzuverdienst wäre dann das Arbeitsentgelt 01.08. bis Jahresende. Wenn sie nach dem Ende Ihrer Beschäftigung keinen weiteren Verdienst planen, dann führt ihr Lohn bis zu 6300 Euro neben einem Rentenbezug zu keiner Kürzung der Rente.

Sollten Sie neben dem Rentenbezug mehr als 6300 Euro verdienen, so wird Ihre Rente gekürzt.

Zu konkreten Berechnungen und Überlegungen empfehle ich -wie W*lfgang- eine Beratung bei der DRV.

Wichtig: Sollte Ihre Rente wegen des Hinzuverdienstes gekürzt werden, so bleibt diese Kürzung für das gesamte Kalenderjahr (also bis Dezember) bestehen. Selbst wenn Sie dann den Job schon nicht mehr ausüben.

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5 Antworten

Karlchen auf RTLam 21.03.2018 | 17:40
Hallo, warum nicht. Du kannst auch noch länger arbeiten. Einfach bei der DRV anrufen. Gruß
Karlchenam 21.03.2018 | 18:03
Na ja, weil ich doch schon zum 1.6. beantragt habe.
Karlchen auf RTLam 21.03.2018 | 18:56
Du hast Anfang März den Antrag gestellt und jetzt haben wir den 21. März. Wo liegt das Problem? Seit wann weist Du mit dem Auflösungsvertrag? Also, schnapp Dir morgen früh ab 8 Uhr das Telefon und ruf an. Grüße
W*lfgangam 21.03.2018 | 21:09
Hallo Karlchen, natürlich können Sie Ihren Rentenbeginn bis zur Rechtskraft des Rentenbescheids (der liegt ja noch nicht mal vor) jederzeit in einen anderen/hier späteren Termin ändern. Bedenken Sie dabei aber auch, dass neben der Beschäftigung durchaus schon eine (Teil)Rente möglich wäre = Flexirente ...Sie müssen den Rentenbeginn nicht zwingend auf das Beschäftigungsende legen. Rentenbeginn während der Beschäftigung schon zum 01.09. 01.08. 01.07. ... könnte finanziell hochinteressant sein. Die 6300 sind nur der Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung, ein deutliches Mehr kann durchaus nur zu geringen Kürzungen der parallel laufenden Rente führen. Genaueres erfahren Sie in Ihrer örtlichen Beratungsstelle, auch wann der beste 'Start-Termin' der Rente neben dem Beschäftigungseinkommen ist - Sie müssen nur konkret diesen Beratungswunsch vortragen. Gruß w.
Karlchenam 22.03.2018 | 09:36
Vielen Dank für die Informationen und Hilfe. Viele Grüße
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