Hallo Karlchen,
den Worten und Empfehlungen von W*lfgang ist nicht viel hinzuzufügen.
Noch ein kleiner Tipp:
Hinzuverdienstgrenze im Kalenderjahr liegt bei 6300 Euro. Dabei spielt es keine Rolle in welchem Zeitraum neben der Rente dieser Hinzuverdienst erzielt wird. Also kann z.B. ein Rentenbeginn 01.08. überlegenswert sein; Hinzuverdienst wäre dann das Arbeitsentgelt 01.08. bis Jahresende. Wenn sie nach dem Ende Ihrer Beschäftigung keinen weiteren Verdienst planen, dann führt ihr Lohn bis zu 6300 Euro neben einem Rentenbezug zu keiner Kürzung der Rente.
Sollten Sie neben dem Rentenbezug mehr als 6300 Euro verdienen, so wird Ihre Rente gekürzt.
Zu konkreten Berechnungen und Überlegungen empfehle ich -wie W*lfgang- eine Beratung bei der DRV.
Wichtig: Sollte Ihre Rente wegen des Hinzuverdienstes gekürzt werden, so bleibt diese Kürzung für das gesamte Kalenderjahr (also bis Dezember) bestehen. Selbst wenn Sie dann den Job schon nicht mehr ausüben.