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Experten-Antwort

Rentenbeginn Regelaltersrente mehr?

von Dorle04.04.2019 | 17:36
102 Ansichten
20 Antworten
Hallo, meine Schwester bekommt nach dem Rentenbeginnrechner schon eine Rente für langjährig versicherte (über 45 Jahre einge- zahlt) nächstes Jahr im April, ohne Abschläge. Sie behauptet aber, das wäre eine "Milchmädchenrechnung" und wenn sie über zwei Jahre weiter arbeitet, bis zur Regelalters- rente, bekäme sie deutlich mehr Rente. Wer hat nun Recht, ich habe keine Ahnung, und so wirklich glücklich ist sie z.Zt. bei ihrer Arbeit auch nicht. Für eine Antwort besten Dank im vorraus. Mit freundlichem Gruß Dorle

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.04.2019 | 16:23

Wenn Ihre Schwester noch zwei Jahre länger arbeiten möchte (auch wenn die Altersrente für besonders langjährige Versicherte bereits abschlagsfrei bezogen werden könnte), wird sich die Rente durch die weiter eingezahlten Beiträge erhöhen. Um das Nähere zu klären, bitten wir einen Beratungstermin bei der DRV zu vereinbaren. Hier kann auch über die Rentenhöhen zu dem jeweils gewünschten Rentenbeginn gesprochen werden. Generell ist es natürlich auch möglich neben der Arbeit eine Teilrente zu beziehen, auch hierzu empfiehlt sich die Beratung.

19 Antworten

Klugpuperam 04.04.2019 | 18:35
Der Unterschied zwischen vorgezogener Altersrente ohne Abschläge und Regelaltersrente wird effektiv nur in den zusätzlichen Rentenanwartschaften aus den zwei Jahren bestehen. 1000 Euro Entgelt pro Jahr führen zu knapp 80 Cent mehr Monatsrente (brutto). Jetzt müssten wir noch ein Milchmädchen finden, das uns ausrechnet, ob dies zu einer deutlich höheren Rente führt.
Dorisam 04.04.2019 | 18:50
Deine Schwester hat vollkommen recht. Die Milchmädchenrechnung bedeutet, wenn Sie länger arbeitet ist die Rente auch höher.
Dorleam 04.04.2019 | 18:58
Klar, aber ich schrieb "deutlich höher", liebe Doris, und da hat wohl eher "klugpuper" recht. Ausserdem hast du mir schon mal eine unqualifizierte Antwort gegeben, deswegen bin ich schon froh, dass ich mich hier nicht unter meinem richtigen Namen angemeldet habe, um nicht mit dir verwechselt zu werden. Mit freundlichem Gruß Dorle
W*lfgangam 04.04.2019 | 19:19
Hallo Dorle, eine Milchmädchenrechnung wird es dann, wenn sie statt schon ab Beginn der abschlagsfreien Rente weiter arbeitet und aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung netto deutlich weniger hat, als die zu diesem Zeitpunkt erwartete/höhere Rente (+ ggf. Betriebsrente) liegen würde. Bei Weiterarbeit volle Pulle bis zur Regelaltersrente hat Sie nicht nur die um diese Beiträge höhere Rente, sondern bis dahin netto wohl deutlich mehr in der Haushaltskasse ...da kann sie sich viele Milchshakes extra leisten :-) Und als Sahnehäubchen informiert sie sich vielleicht mal über die 'Flexi-Rente' ... > und so wirklich glücklich ist sie z.Zt. bei ihrer Arbeit auch nicht. ...wobei dieser Hinweis eigentlich schon reicht, um eine Weiterarbeit neben einer Flexi(Teil)Rente auszuschließen – allerdings könnte der zz. quersitzende *Pups/was das Beschäftigungsumfeld betrifft, schnell wieder den geraden Weg finden, wenn ihr die damit erreichbaren finanziellen Möglichkeiten aufgezeigt werden - da wird aus laktosefreiem Milchshake ein Flügel verleihender Power-Energydrink ;-) Gruß w.
Dorleam 04.04.2019 | 19:24
Danke, lieber W*lfgang, für diese qualifizierte Antwort, sie wird wohl "Volle Pulle" weiter arbeiten. Lieben Gruß Dorle
W*lfgangam 04.04.2019 | 20:18
Dorle schrieb

Danke, lieber W*lfgang, für diese qualifizierte Antwort,

sie wird wohl "Volle Pulle" weiter arbeiten.

Lieben Gruß

Dorle

Hallo Dorle, in diesem Fall bietet sich die auf dem silbernen Tablett liegende Flexi-Rente so ab 01.07. des Vorjahres vor Regelaltersgrenze ja geradezu an! Man/Frau muss die Spendabilität des Gesetzgeber nur einzusammeln wissen :-) Der Antrag auf die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" muss dann aber zeitnah/spätestens _im_ Juli gestellt werden. Gruß w.
Klugpuperam 04.04.2019 | 20:59
W*lle hat schon Recht, dank Flexirente sind da schon ein paar Schmutzeleien möglich, die sich lohnen (können). Ihre Schwester sollte sich beraten lassen und dann schauen, was sie kann und will.
Jonnyam 05.04.2019 | 19:25
Dorle, nur mal so als Vorgeschmack. Wenn die Schwester im APR 2020 eine AR für besonders langjährige Versicherte beziehen kann, ist sie wahrscheinlich im JUL 1956 geboren, die Regelaltersrente könnte sie dann ab JUN 2022 beziehen. Unterstellt die abschlagsfreie Rente ab ARP 2020 würde 1200 € betragen. Weiter unterstellt, sie würde – ohne diese Rente in Anspruch zu nehmen – bis MAI 2022 noch 26 Monate lang 3200 € verdienen und dafür Monat für Monat rd. 300 € an Arbeitnehmerbeiträgen zahlen. Dann gäbe es ab JUN 2022 eine Rente in Höhe von knapp 1270 €. Also für rd. 7800 € an Beiträgen monatlich knapp 70 € mehr, d.h. nach etwa 112 Monaten später in Anspruch genommener Rente käme sie ins Plus. Sie könnte aber auch schon ab APR 2020 die Rente in Anspruch nehmen, bekäme dann bei unverändertem Hinzuverdienst von monatlich 3200 € aber „nur“ eine Teilrente von monatlich 450 € bis zum Jahresende 2020, in 2021 wohl gar keine Rente (was noch zu klären wäre) und in den 5 Monaten 2022 monatlich wieder rd. 875 €, was in der gesamten Zeit zusätzlich zum ungeschmälerten Verdienst dann mehr als 8400 € ausmacht. Bei richtiger Wahl eines etwas späteren Rentenbeginns könnte das alles noch positiver ausfallen. Ach ja: Und wegen der natürlich weiterhin noch zu zahlenden Beiträge von rd. 300 € erhöht sich dann die Rente ab JUN 2022 noch um knapp 70 € auf auch knapp 1270 €. So sieht die wahre Rechnung aus! Aber manche „Milchmädchen“ können natürlich locker auf die Teilrentenbeträge von 8400 € verzichten.
DvDam 06.04.2019 | 01:14
Jonny schrieb

Dorle, nur mal so als Vorgeschmack.

Wenn die Schwester im APR 2020 eine AR für besonders langjährige Versicherte beziehen kann, ist sie wahrscheinlich im JUL 1956 geboren, die Regelaltersrente könnte sie dann ab JUN 2022 beziehen.

Unterstellt die abschlagsfreie Rente ab ARP 2020 würde 1200 € betragen. Weiter unterstellt, sie würde – ohne diese Rente in Anspruch zu nehmen – bis MAI 2022 noch 26 Monate lang 3200 € verdienen und dafür Monat für Monat rd. 300 € an Arbeitnehmerbeiträgen zahlen. Dann gäbe es ab JUN 2022 eine Rente in Höhe von knapp 1270 €. Also für rd. 7800 € an Beiträgen monatlich knapp 70 € mehr, d.h. nach etwa 112 Monaten später in Anspruch genommener Rente käme sie ins Plus.

Sie könnte aber auch schon ab APR 2020 die Rente in Anspruch nehmen, bekäme dann bei unverändertem Hinzuverdienst von monatlich 3200 € aber „nur“ eine Teilrente von monatlich 450 € bis zum Jahresende 2020, in 2021 wohl gar keine Rente (was noch zu klären wäre) und in den 5 Monaten 2022 monatlich wieder rd. 875 €, was in der gesamten Zeit zusätzlich zum ungeschmälerten Verdienst dann mehr als 8400 € ausmacht. Bei richtiger Wahl eines etwas späteren Rentenbeginns könnte das alles noch positiver ausfallen.

Ach ja: Und wegen der natürlich weiterhin noch zu zahlenden Beiträge von rd. 300 € erhöht sich dann die Rente ab JUN 2022 noch um knapp 70 € auf auch knapp 1270 €.

So sieht die wahre Rechnung aus! Aber manche „Milchmädchen“ können natürlich locker auf die Teilrentenbeträge von 8400 € verzichten.

Wenn die Dame 1200€ Rente bekommt hat Sie etwa 35 Punkte. Wie kommst darauf das Sie 3200€ im Monat verdient ? Und glaube mir es ist ein Unterschied ob man " 3200€ " verdient, was Du annimmst, oder 1200€ Rente hat, beides natürlich Brutto. Natürlich ist Geld nicht alles, aber ich möchte immer noch ein EIS essen gehen oder in ein Glasbier geschäft.
Jonnyam 06.04.2019 | 10:07
DvD schrieb

Wenn die Dame 1200€ Rente bekommt hat Sie etwa 35 Punkte.

Wie kommst darauf das Sie 3200€ im Monat verdient ?

Und glaube mir es ist ein Unterschied ob man " 3200€ " verdient, was Du annimmst, oder 1200€ Rente hat, beides natürlich Brutto.

Natürlich ist Geld nicht alles, aber ich möchte immer noch ein EIS essen gehen oder in ein Glasbier geschäft.

Dorle, nur mal so als Vorgeschmack. Wenn die Schwester im APR 2020 eine AR für besonders langjährige Versicherte beziehen kann, ist sie wahrscheinlich im JUL 1956 geboren, die Regelaltersrente könnte sie dann ab JUN 2022 beziehen. Unterstellt die abschlagsfreie Rente ab ARP 2020 würde 1200 € betragen.
Wenn die Dame 1200€ Rente bekommt hat Sie etwa 35 Punkte. Wie kommst darauf das Sie 3200€ im Monat verdient ? Und glaube mir es ist ein Unterschied ob man " 3200€ " verdient, was Du annimmst, oder 1200€ Rente hat, beides natürlich Brutto. Natürlich ist Geld nicht alles, aber ich möchte immer noch ein EIS essen gehen oder in ein Glasbier geschäft.
Das scheint wohl ein Missverständnis zu sein. Hier gehrt es um Verdienst von 3200 € alleine oder auch noch zusätzlich die Teilrentenbeträge. Vielleicht ist das Eisessen oder der Humpen nur in der Phase mit der Teilrente möglich. Und mit welcher Rente und welchem Hinzuverdienst ab APR 2020 würdest du rechnen? Ich helfe dem Milchmädchen gerne!
Dorleam 06.04.2019 | 10:20
Hallo, meine Schwester ist alleinstehend und hat jetzt ca. 2000 Euro netto. Teilzeitarbeiten kann sie bis zur Rente nicht. W*lfgang schrieb doch von der Flexirente, dass scheint mir doch noch das sinnvollste zu sein, oder? Bin z.Zt. entwas verwirrt. Mit freundlichem Gruß Dorle
Jonnyam 06.04.2019 | 13:16
Dorle schrieb

Hallo,

meine Schwester ist alleinstehend und hat jetzt ca. 2000 Euro

netto.

Teilzeitarbeiten kann sie bis zur Rente nicht.

W*lfgang schrieb doch von der Flexirente, dass scheint mir doch

noch das sinnvollste zu sein, oder? Bin z.Zt. entwas verwirrt.

Mit freundlichem Gruß

Dorle

Natürlich ist das mit der Flexirente das Sinnvollste. Voll weiterarbeiten und Rente beantragen. Die Beratungsstelle wird sicherlich den idealen Rentenbeginn (oder erneuten Rentenbeginn für 2021 und 2022) ermitteln. Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber doch zunächst die abschlagsfrei Altersrente und dann die Möglichkeit des Hinzuverdienstes geschaffen. Und die Mitarbeiter der Rentenversicherung haben auch etwas zu tun, um den Zustupf aus der Rentenversicherung zu berechnen. Viel Erfolg wünscht Jonny
DvDam 06.04.2019 | 19:49
Hallo Dorle, Ich bin kein Fachmann aber habe mich mit der Flexirente befast. Am besten ist natürlich sich einen Termin der Rentenversicherung zu holen. Du schreibst Sie verdient 2000€ netto. Dann kommen die 3200€ von Jonny hin. Damit rechnen wir mal: 3200 x 12 - 6300 : 12 und davon 40%. Im Klartext heist das von Ihrem Anspruch auf Rente von 1200€ werden 1070€ abgezogen = 130€ bleiben übrig. Ein Vorteil hat Sie noch die Rente wird für immer weniger versteuert. Ich hoffe das ich richtig gerechnet habe.
Jonnyam 06.04.2019 | 20:59
DvD schrieb

Hallo Dorle,

Ich bin kein Fachmann aber habe mich mit der Flexirente befast.

Am besten ist natürlich sich einen Termin der Rentenversicherung zu holen.

Du schreibst Sie verdient 2000€ netto. Dann kommen die 3200€ von Jonny hin. Damit rechnen wir mal:

3200 x 12 - 6300 : 12 und davon 40%. Im Klartext heist das von Ihrem Anspruch auf Rente von 1200€ werden 1070€ abgezogen

= 130€ bleiben übrig. Ein Vorteil hat Sie noch die Rente wird für immer weniger versteuert.

Ich hoffe das ich richtig gerechnet habe.

Da muss ich dich enttäuschen. Es kommt nämlich noch auf die Anzahl der Monate im jeweiligen Kalenderjahr an. Außerdem ist das Kalenderjahr mit den höchsten Entgeltpunkten in den letzten 15 Jahren vorher von Bedeutung. Die von dir berechneten verbleibenden 130 € ergeben sich nur, wenn der höchste Entgeltpunktwert mindestens 1,0691 ausmacht und die Rente für 12 Kalendermonate zu leisten ist. Die Rente soll aber frühestens im APR 2020 beginnen, also nur 9 Monate in 2020. Geht man lediglich von einem Höchstwert an EP von 1,0000 (also Durchschnittsverdiener) aus, sind 750 € pro Monat abzuziehen, verbleiben also 450 € für jeden der 9 Monate = 4050 € in 2020. Der richtig gewählte Rentenbeginn wäre in diesem Fall der JUN 2020. Dann sind von inzwischen schon 1205,27 € pro Monat (höher wegen der Beitragszahlung für APR und MAI 2020) nur 536,67 € abzuziehen, verbleiben als 668,60 € für jeden der 7 Monate = 4680,20 €. Für 2021 würde allerdings nichts an Teilrente übrig bleiben, weil zusätzlich zu den 1070 € (40 %-Anrechnung) noch 135,27 € (100%-Anrechnung) abzuziehen wären, da Rente (1205,27 €) plus Hinzuverdienst (3200 €) den individuellen Hinzuverdienstdeckel (= Bezugsgröße 3115 *1,0000) überschreiten. Du solltest dich vielleicht noch mehr mit Flexi befassen. Kann sehr interessant und lohnend sein. Viele neue Erkenntnisse dabei wünscht Jonny
DvDam 07.04.2019 | 10:32
Jonny schrieb

Da muss ich dich enttäuschen. Es kommt nämlich noch auf die Anzahl der Monate im jeweiligen Kalenderjahr an. Außerdem ist das Kalenderjahr mit den höchsten Entgeltpunkten in den letzten 15 Jahren vorher von Bedeutung.

Die von dir berechneten verbleibenden 130 € ergeben sich nur, wenn der höchste Entgeltpunktwert mindestens 1,0691 ausmacht und die Rente für 12 Kalendermonate zu leisten ist.

Die Rente soll aber frühestens im APR 2020 beginnen, also nur 9 Monate in 2020. Geht man lediglich von einem Höchstwert an EP von 1,0000 (also Durchschnittsverdiener) aus, sind 750 € pro Monat abzuziehen, verbleiben also 450 € für jeden der 9 Monate = 4050 € in 2020.

Der richtig gewählte Rentenbeginn wäre in diesem Fall der JUN 2020. Dann sind von inzwischen schon 1205,27 € pro Monat (höher wegen der Beitragszahlung für APR und MAI 2020) nur 536,67 € abzuziehen, verbleiben als 668,60 € für jeden der 7 Monate = 4680,20 €.

Für 2021 würde allerdings nichts an Teilrente übrig bleiben, weil zusätzlich zu den 1070 € (40 %-Anrechnung) noch 135,27 € (100%-Anrechnung) abzuziehen wären, da Rente (1205,27 €) plus Hinzuverdienst (3200 €) den individuellen Hinzuverdienstdeckel (= Bezugsgröße 3115 *1,0000) überschreiten.

Du solltest dich vielleicht noch mehr mit Flexi befassen. Kann sehr interessant und lohnend sein.

Viele neue Erkenntnisse dabei wünscht

Jonny

@Jonny Hallo Dorle, Du solltest dich vielleicht noch mehr mit Flexi befassen. Kann sehr interessant und lohnend sein. Viele neue Erkenntnisse dabei wünscht Jonny
Glaube mir ich habe mich damit beschäftigt. Ich weis das ich 2019 90% - 2020 75% - 2021 80% Teilrente beabtragen kann. Hier noch ein Link für alle dies interessiert: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&c… Gruss DvD
Jonnyam 07.04.2019 | 11:17
@DvD beantragen kannst du alles, fragt sich nur, was bewilligt wird. Eine fixe Teilrente z.B. 75 % zu beantragen, ist ohnehin nicht besonders sinnvoll. Wie hoch die Teilrente beim Hinzuverdienst ausfallen wird, rechnet die DRV (oder du selbst) doch besser aus. Wenn du ab OKT 2019 in Altersrente gehen kannst, hast du hoffentlich auch nur den Verdienst für die drei Monate in 2019 in das Schema eingegeben. Für 2020 wäre es dann der Verdienst für 12 Monate und für 2021 für 11 Monate. Wie hoch wird denn die volle Altersrente ab OKT 2019 sein? Und wie hoch ist der höchste Entgeltpunktwert in den Jahren 2002-2018? Und was bringt der Halbtagsjob monatlich?
Jonnyam 07.04.2019 | 19:48
@DvD Na, dann gehe ich mal von 1670 € Bruttohinzuverdienst aus. Mit 2140 € mtl. Bruttorente und einem höchsten EP-Wert von 1,8 ist dann für die 3 Monate in 2019 die Rente voll zu zahlen, also 100 %. 2020 wären 458 € anzurechnen, d.h. die Teilrente würde 1682 € ausmachen, das sind 78,6 %. Und für die 11 Monate in 2021 wären nur 402,33 € anzurechnen, die Teilrente wäre ca 1738 € und somit 81,2 %: Warum selbst gewählte Prozentsätze nicht sinnvoll sind? Sie sehen an den o.a. Ergebnissen, dass Sie mit Ihren 90, 75 und 80 % daneben liegen. Selbst mit einem doppelt so hohen Hinzuverdienst gäbe es 2019 noch 94,2 %, 2020 gut 47 % und 2021 gut 52 %! Letztlich wird das alles später ja noch einmal spitz gerechnet. Viel Spaß mit Rente und Hinzuverdienst und beim weiteren Studium der Flexirente wünscht Jonny Ach ja, ab DEZ 2022 gibt es dann ja noch einen kleinen Schluck aus der Pulle für die aus dem Hinzuverdienst gezahlten Beiträge!
W°lfgangam 08.04.2019 | 23:11
DvD schrieb

@Jonny

Hallo Dorle,

Du solltest dich vielleicht noch mehr mit Flexi befassen. Kann sehr interessant und lohnend sein.

Viele neue Erkenntnisse dabei wünscht

Jonny

[/quote]

Glaube mir ich habe mich damit beschäftigt.

Ich weis das ich 2019 90% - 2020 75% - 2021 80% Teilrente beabtragen kann.

Hier noch ein Link für alle dies interessiert:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjni6mBx73hAhVSLVAKHfp4BOUQFjABegQIBRAC&url=https%3A%2F%2Fwww.deutsche-rentenversicherung.de%2FBayernSued%2Fde%2FInhalt%2FAllgemeines%2FPool_BY%2FZahlen_und_Tabellen%2FZuT_2019_1.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D7&usg=AOvVaw36wewH7F0UutNTds25H70z

Gruss DvD

Hallo DvD, können Sie, können auch bei 10-25-20 % frei wählbar einsteigen, wenn _Sie_ das für das beste Ergebnis halten ;-) Beherzigen Sie einfach die Hinweise von @Jonny/der kann das, dass eine explizit beantragte (feste) Teilrente einfach blödsinnig ist, wenn die DRV - ausgehend vom Vollrentenantrag - konkret die Kommata-Teilrente nach Einkommen(sschätzung) ermittelt/auszahlt. Wenn Sie da auf ein paar zusätzliche Mehr-€ nach eigener Rechnungsweise verzichten wollen - Ihr Ding. Jetzt kommt das Leckerli: wenn Sie natürlich - rein steuerlich betrachtet - möglichst wenig an Rentenauszahlung im maßgebenden 'Steuerjahr' erreichen wollen, sieht das schon wieder anders aus, was 'feste' Teilrenten betrifft ...aber, HIER geht es ja nicht um Steuerfragen /völlig andere Baustelle /kann Ihnen hier keiner beantworten und dazu eine 'Rentenstrategie' ableiten ;-) Gruß w.
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