Bei Erfüllung der 45jährigen Wartezeit kann die Altersrente für besonders langjährige Versicherte mit 63 Jahren und 4 Monaten in Anspruch genommen werden. Die Hinzuverdienstgrenze von 6.300,- EUR gilt seit Juli 2017 für das gesamte Kalenderjahr (vom 01.01. bis 31.12). Der die Hinzuverdienstgrenze überschreitende Betrag wird zu 40 % - ausgehend von Bruttoentgelt – angerechnet. Der Hinzuverdienstdeckel, ab dem eine 100%-Anrechnung erfolgt, wird unter Berücksichtigung der gesamten Entgeltpunkte (für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten) des entsprechenden Kalenderjahres berechnet.