Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeginn während der ATZ bzw. laufender Arbeit möglich?

von Mike08.12.2022 | 10:24
768 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Nach dem neuen Gesetz, darf man parallel zur Arbeit auch die Rente abrufen. Wie sieht das aus, wenn man selbst in ATZ ist, die über 63 hinaus geht (sagen wir mal 66). Darf ich dann mit 63 auch schon in Rente gehen? Wie sieht es aus, wenn man arbeitet .. darf man parallel die Rente abrufen? Muss der AG informiert werden? Darf er dagegen sein? Mike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

dies ist aus meiner Sicht vorrangig ein arbeitsrechtliches Problem, welches Sie im Detail mit Ihrem Arbeitgeber oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht klären müssen.

Der von Jonas dargestellte Störfall tritt grundsätzlich nur dann ein, wenn das (Altersteilzeit-)Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird (bzw. das aufgebaute Wertguthaben nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann) oder die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung entfällt (z. B. nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente). Wird das Altersteilzeitarbeitsverhältnis neben der vorgezogenen Altersrente unverändert fortgeführt, sollte es mit dem Altersrentenbezug eigentlich keine Probleme geben. Entscheidend wäre hier also, wie Ihr Altersteilzeitvertrag ausgestaltet ist – ob dieser also einen Altersrentenbezug neben der Altersteilzeittätigkeit zulässt oder nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Thomasam 08.12.2022 | 10:46
Alles Thema Arbeitsrecht - Fragen an den AG und einen Anwalt. ATZ mußt Du zumindest bis zum Ende machen oder neu verhandeln mit dem AG.
Jonasam 08.12.2022 | 10:52
Hallo Mike, sie können natürlich die Rente in Anspruch nehmen (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind). Sobald Sie die Altersrente beziehen, tritt bezüglich der Altersteilzeit aber ein sogenannter Störfall ein. Die Altersteilzeit (und das Arbeitsverhältnis) würde beendet werden. Dies kann auch für Sie finanzielle Nachteile haben, da die Altersteilzeit rückabgewickelt werden muss. Ihr Arbeitgeber würde über die Meldungen zu Sozialversicherung auch auf jeden Fall erfahren, dass Sie eine Altersrente beziehen. Also heimlich klappt das nicht. Gruß Jonas
fritzam 08.12.2022 | 13:45
ergänzend hierzu die GRA zu § 34 https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Zitat: Altersteilzeitarbeit Neben dem Bezug einer Altersrente ist eine Altersteilzeitarbeit nicht möglich. Wird bei einem bestehenden Altersteilzeitarbeitsverhältnis eine Altersrente bewilligt, liegt ab Rentenbeginn keine Altersteilzeitarbeit im Sinne des AltTZG mehr vor. Ein Störfall tritt jedoch nicht zwingend ein, da das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026