Hallo Mike,
dies ist aus meiner Sicht vorrangig ein arbeitsrechtliches Problem, welches Sie im Detail mit Ihrem Arbeitgeber oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht klären müssen.
Der von Jonas dargestellte Störfall tritt grundsätzlich nur dann ein, wenn das (Altersteilzeit-)Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird (bzw. das aufgebaute Wertguthaben nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann) oder die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung entfällt (z. B. nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente). Wird das Altersteilzeitarbeitsverhältnis neben der vorgezogenen Altersrente unverändert fortgeführt, sollte es mit dem Altersrentenbezug eigentlich keine Probleme geben. Entscheidend wäre hier also, wie Ihr Altersteilzeitvertrag ausgestaltet ist – ob dieser also einen Altersrentenbezug neben der Altersteilzeittätigkeit zulässt oder nicht.