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Rentenbeiträge abgezogen und weg sind sie!

von user25.11.2007 | 21:03
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Forum, als Student habe ich in den Semesterferien in einer Firma gearbeitet , habe meine RVbeiträge gezahlt und muss das jetzt beweisen da diese Beiträge in meinem Versicherungsverlauf nicht aufgeführt werden. Wieso bin ich denn jetzt in der Bringschuld ? Grüsse nrj0816

4 Antworten

dddam 25.11.2007 | 22:29
Die Meldung Ihrer Beiträge sind aus irgendwelchen Gründen nicht bei der RV eingegangen. Diese Meldung jetzt nachzuholen ist doch Ihr ureigenes Interesse. Wie sonst sollte denn dies funktionieren
Schiko.,am 25.11.2007 | 22:59
Entschuldigung, dass ich so argumentiere, die beiträge brauchen doch sie nicht melden. Es ist doch fürsorgepflicht des arbeitgebers den beitrag mit anderen beiträgen an die zuständige krankenkasse zu überweisen. Liegt die tätigkeit noch gar nicht lange zurück ist es durch- aus üblich ,dass dieser verdienst noch nicht auf ihrem renten- konto gespeichert ist, die beiträge ersehen sie aus der konto- auskunft nicht Der erste weg ist wohl der gang zum lohnbüro des früh- eren arbeitgebers. Wurden die beiträge ordnungsgemäß abgeführt ist der zweite weg die zuständige krankenkasse, normalerweise müssten sie eigentlich eine durchschrift der abmeldung durch den AG. erhalten haben, diese entgeltbescheinigung reichen sie bei der rentenversicherung ein. Mit freundlichen Grüßen.
...am 26.11.2007 | 08:01
Sie selbst müßten ebenfalls eine Kopie diese "Meldung an die Sozialversicherung" haben. Ansonsten tun es vorerst auch die Lohnabrechnungen, da sich hieraus ebenfalls ein gezahlter RV-Beitrag ergibt...
bekissam 26.11.2007 | 08:25
Weil es der Gesetzgeber so ins Gesetz geschrieben hat: § 149 SGB VI - Versicherungskonto ... (4) Versicherte sind verpflichtet, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken, insbesondere den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, alle für die Kontenklärung erheblichen Tatsachen anzugeben und die notwendigen Urkunden und sonstigen Beweismittel beizubringen. ...
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