Hallo Mambo,
dem Beitrag von W°lfgang kann ich - mit Blick auf die fehlende Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung neben Pflichtbeiträgen aufgrund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit - zustimmen. Hier sollten Sie sich unbedingt nochmals mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Die von Ihnen genannten Beträge, die Sie „bei der Rente angerechnet bekommen“ resultiert im Übrigen aus der „Versicherungspflicht als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson“, bei der ein bestimmtes „fiktives Gehalt“ der Beitragsbemessung zugrundegelegt wird. Die Beiträge dafür zahlt dann die Pflegekasse allein.
Weitere Informationen zur Versicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen können Sie auch der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ entnehmen, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=6herunterladen können.