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Rentenbeiträge auf ein mal zurückbezahlt bekommen vor dem Rückkehr??

von RenataP01.05.2007 | 15:24
1537 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich bin seit ca. 8 Jahren in Deutschland. Ich habe hier gearbeitet (Software Engineer) und Rentebeiträge bezahlt. Nun beabsichtige ich nach Heimat zurückzukehren (Brasilien). Meine Frage lautet: Kann ich die Rentenbeiträge auf ein mal zurückbezahlt bekommen vor dem Rückkehr?? Was soll ich dann mache??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit Brasilien hat Deutschland kein Sozialabkommen.

Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Brasilien und der Staatsangehörigkeit Brasiliens können diese Versicherten nach ihrem Verzug aus Deutschland und nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten grundsätzlich eine Beitragserstattung erhalten.

Erstattungsfähig sind die Beiträge jeweils in der Höhe, in der, der Versicherte sie getragen hat. Bei Pflichtbeiträgen kann daher regelmäßig der Arbeitnehmeranteil erstattet werden; der Arbeitgeberanteil ist nicht erstattungsfähig.

Die Erstattung erfolgt auf Antrag des Versicherten. Wir raten ausländischen Versicherten, sich die erforderlichen Antragsformulare bereits vor dem Verzug in das Ausland zu besorgen, um so dem jeweiligen Träger der Deutschen Rentenversicherung direkt nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können.

1 Antworten

Reginaam 01.05.2007 | 16:01
Da das ein Spezialthema ist, welches zwischen-/überstaatliche Regelungen betrifft, würde ich vorschlagen, dass Sie sich an den Rentenversicherungsträger widmen, der bisher von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber die Rentenbeiträge bekommen hat. Spontan würde ich sagen, das eine solche Auszahlung nicht möglich ist, aber das sollten lieber die Experten prüfen. Ich würde an Ihrer Stelle daher Ihrem Rentenversicherungsträger einen Brief schreiben und die Auszahlung beantragen. Sie erhalten dann auf alle Fälle einen schriftlichen Bescheid.
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