Wenn Sie Bezieher einer Altersvollrente sind, sind Sie ab diesem Zeitpunkt versicherungsfrei, d.h. Beiträge aufgrund der Pflege eines Angehörigen fallen dann nicht mehr an.
Anders ist es bei dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Hier besteht keine generelle Versicherungsfreiheit, so dass die Pflegekasse bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht wegen Pflege Beiträge einzahlt. Diese Beiträge werden aber erst bei dem späteren Bezug einer Altersrente berücksichtigt.