Hallo Thom,
ich möchte gern wie folgt zu Ihren Fragen Stellung nehmen:
1. Nein
2. Rentenrechtlich ist dies eine Anrechnungszeit, allerdings zählt diese nur bei der Altersrente für langjährig Versicherte sowie Altersrente für schwerbehinderte Menschen
3. Könnte Sinn machen, diesbezüglich würde ich Ihnen raten eine Auskunft- und Beratungsstelle der DRV aufzusuchen.