Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeiträge bei Übergangsgeld

von Brelerg22.02.2016 | 17:19
2814 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Experte/in, Meine beiden Anfragen (siehe 11.02.2016 – 14:04 & 16.02.2016 - 16:59) erbrachten für meinen Fall sich widersprechende Ergebnisse. Daher versuche ich es noch einmal mit einer anderen Fragestellung: Habe ich für meine Reha ab Mitte Aug. 1990 Anspruch auf Beiträge vom RV-Träger oder nur auf eine Anrechnungszeit und nach welchen Renten-Gesetzen/Paragrafen erfolgt das? Bei Anspruch auf Beiträge, bitte auch mit Höhe der Beitragsbemessungsgrundlage. Was ist z.B. mit dem § 247 SGB VI (Beitrag von Rob, siehe meine 1. Anfrage 11.02.2016 - 14:04). Hier noch einmal die exakte Vorgeschichte: – Nach Erkrankung (5 Mon.) habe ich wieder über 4 Monate gearbeitet. – Wegen der Vorerkrankung erfolgte ab Mitte Aug. 1990 eine medizinische Rehabilitations-maßnahme (4 Wochen + Rüchreisetag + 3 Schontage + Wochenende) über die DRV (damals noch BfA). – Da die Lohnfortzahlung “verbraucht“ war, zahlte die DRV für 31 Tage Übergangsgeld. – Im letzten Jahr vor der Rehabilitation war ich pflichtversichert. In meiner Renteninformation ist lediglich für 29 Tage - also ohne Ruhetage u. Wochenende - ein Betrag von 39,28 DM, für 1 Mon. Pflichtbeitragszeit mit einem Beitragswert von 3,67 DM - krank/Gesundheitsmaßnahme - aufgeführt. Lt. Auskunft meiner Krankenkasse ist das ein Spitzen-/zusätzliches Krankengeld für die Reha. In den Broschüren der DRV “Mit Rehabilitation wieder fit für den Job“, 3. Auflage (2/2008) sowie auch der 10. Auflage (8/2015), wird sinngemäß das gleiche ausgesagt, wie im § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI. In beiden Broschüren steht aber nicht, dass das erst ab dem 01.01.1992 gilt.

4 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.02.2016 | 08:38

Hallo Brelerg,

wie schon von W*lfgang dargestellt, handelt es sich um eine sehr individuelle Sachverhaltsaufklärung. Wir haben hier im Forum datenschutzrechtlich nicht die Möglichkeit uns den Einzelfall im Detail anzuschauen.

Wir schließen uns daher der Auffassung von W*lfgang an und bitten Sie die erforderliche Recherche bei/mit Ihrem Rentenversicherungsträger vorzunehmen.

Experten-Antwortam 25.02.2016 | 09:27

Wie der (andere) Experte am 23.2.2016 bereits geschrieben hat, ist der Sachverhalt sehr individuell. Die Tatsache, dass es im Jahr Ihrer Reha das SGB VI noch gar nicht gab und damals noch Beson-derheiten der RVO galten, macht die Sache leider nicht leichter.

So wie Sie jedoch die Sache schildern - inkl. der Aussage zum „Krankengeldspitzbetrag“ i.V.m. der Aussage, dass die Lohnfortzahlung verbraucht war - müssten Sie mit Ihrer Aussage „Was ist z.B. mit dem § 247 SGB VI“ richtig liegen. Insoweit müsste diese Zeit als Pflichtbeitragszeit und als Anrech-nungszeit – in der Folge also als beitragsgeminderte Zeit – berücksichtigt werden.

Da ich Ihren Versicherungsverlauf jedoch nicht ganz genau kenne, ist das nun etwas spekulativ. Ich würde deshalb auf jeden Fall bei Ihrer DRV nochmals schriftlich nachhacken. Das Ergebnis können Sie ja dann hier im Forum wieder posten.

Zum Thema Beraterdatenbank bzw. zur Aussage „die Experte/in kennt die eigenen Unterlagen nicht“ sei gesagt, dass diese in der Regel „nur“ den Beraterinnen und Beratern in den Auskunfts- und Bera-tungsstellen bekannt ist. Die geschilderte Tabelle dient dort als Schnellübersicht bei den Beratungs-gesprächen. Deswegen kennen auch Viele außerhalb des AuB-Dienstes diese Zusammenstellung nicht.

Experten-Antwortam 26.02.2016 | 08:26

Hallo W*lfgang,

danke für den Hinweis, dass die Übersicht online steht. Wir „Experten“ sind ja immer froh, wenn sich User an der Beantwortung bzw. Hilfestellung der Fragesteller beteiligen. An dieser Stelle deshalb auch mal vielen Dank an alle, die hier so tatkräftig mitwirken.

Die Zusammenstellung finde ich persönlich ganz gut - nicht nur, weil ich hier nicht ganz unbeteiligt war:-) Sie stellt kurz so ziemlich alle denkbaren Zeiten/Sachverhalte dar und ist gerade bei der Beratung sehr informativ. Allerdings war meines Wissens nicht angedacht, das Werk online zu stellen – deswegen ja auch der Hinweis „Nur für den Dienstgebrauch!“…

Experten-Antwortam 29.02.2016 | 08:41

Hallo Brelerg,

danke für Ihren letzten Beitrag. Selbstverständlich kann ich Ihre Enttäuschung nachvollziehen. Von dem her bin ich ja froh, dass ich Ihnen - wenigstens ein bisschen - weiterhelfen konnte.

Wie gesagt: halten Sie uns hier im Forum auf dem Laufenden.

Hallo W*lfgang,

da wir in der DRV auch über die Bundeslandgrenzen hinaus zusammenarbeiten, liegen Sie mit Ihrer Vermutung „Rheinland-Snowden“ leider daneben;-)

13 Antworten

W*lfgangam 22.02.2016 | 21:04
Zitat von Brelerg anzeigen
Hallo Brelerg, Sie werden hier wenig 'Auskenner' finden, die die Rechtslage von Übergangsgeld vor 1992 kennen/nachrecherchieren wollen/ich auch nicht. Meiner Meinung nach ist es 'nur' Anrechnungszeit mit entsprechender Bewertung nach Gesamtleistungswert/muss nicht schlecht sein/somit keine beitragsgeminderte Zeit ...tatsächlich ist es aus meiner Erinnerung gelöscht. Solch einen Indiviualdalfall sollten Sie mit Ihrer DRV direkt klären - die geben Ihnen die rechtlich gesicherte Antwort ...vielleicht auch erst bei der 2. Nachfrage ;-) Gruß w.
qwertzam 23.02.2016 | 09:41
Art der Zeit: Arbeitsunfähigkeit bzw. Rehabilitation vom 01.01.1984 bis 31.12.1991 mit Leistungsbezug Berücksichtigung als: Pflichtbeitrag und Anrechnungszeit (= beitragsgeminderte Zeit), wenn der Versicherte den damaligen Beitrag für Anrechnungszeiten mitgetragen hat. Anrechnungszeit, wenn der Sozialleistungsträger die Beiträge alleine getragen hat (beim Bezug von Versorgungskrankengeld, Krankengeld in Höhe der Leistung des Arbeitsamtes, Übergangsgeld bei Rehablitation durch einen Leistungsträger außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung) Erfolgte keine Beitragszahlung (bei Leistungen zur Rehabilitation durch gesetzlichen Rentenversicherungsträger), Anrechnungszeit, wenn - Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit (nicht erforderlich zwischen 17. und 25. Lebensjahr) Bewertung: Entgeltpunkte aus den Pflichtbeiträgen, ggf. erhöht auf 80 % des Gesamtleistungswerts Soweit nur Anrechnungszeit, keine Bewertung Nachweis: Bescheinigung der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft, des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes, Bescheinigung über die Dauer der Rehabilitationsleistung vom jeweiligen Rehabilitationsträger Anrechenbar auf Wartezeit: bei Pflichtbeitragszeiten: 5 Jahre 15 Jahre 20 Jahre 35 Jahre 45 Jahre bei Anrechnungszeiten: 35 Jahre 45 Jahre
qwertzam 23.02.2016 | 20:21
Ist gibt in der "Beraterbank" für die Mitarbeiter der A/B-Stellen eine Übersicht darüber, wie welche Sozialleistungen in welcher Zeit bewertet wird - nach o.g. Schema. Den Text von Brelerg war mit zu lang zum Lesen und die Zusammenfassung "Rechtslage von Übergangsgeld vor 1992" machte es dann einfach die entsprechenden Passagen rauszusuchen.
W*lfgangam 23.02.2016 | 20:55
Zitat von qwertz anzeigen
*kuschel - können Sie mir Zugang dazu verschaffen? *gg Nein, ich finde es schon ganz gut, dass die DRV via RAA oder rvLiteratur für 'externe' Stellen/alle Interessierten ein tieferen Blick zu Auslegungsfragen/Erläuterungen zulässt - auch wenn die 'ganz tiefen Geheimnisse' verborgen bleiben ...hilft schon viel weiter! Gruß w. PS: 'Leise' Kritik an den Experten/in hier (mache ich ja nie ;-)) ...die müssen es doch wissen/recherchieren/solche Fragen mit entsprechender Sach-/Datenbankkenntnis aus dem Ärmel beantworten - nun, ich kenne das 'Pflichtenheft' für diesen Aufgabenbereich/Forum nicht ... Ihnen noch einen schönen Abend.
qwertzam 23.02.2016 | 21:05
ich hab da auch keinen direkten Zugriff drauf. Nur im Rahmen meiner nebenamtlichen Dozententätigkeit gebe ich die siebenseitige Übersicht den Sofas zum besseren Lernen/Verständnis. Vielleicht ist es ja auch nur mein RV-Träger, der das für seine (eigenen) A/B-Mitarbeiter zur Verfügung stellt. Und da hier sieben Regionalträger + KBS sich wöchentlich abwechseln, weiß man ja eigentlich nie, wer gerade dran ist. Wenn natürlich meine eigenen Leute den Kommentar von 23.02.2016 - 08:38 geschrieben haben,... oje. Bestimmt gerade wieder viel Publikumsverkehr.
Brelergam 24.02.2016 | 19:17
Hallo qwertz, da bin ich aber froh, dass - wenn der/ie Experte/in eine Unterlage aus dem eigenen Haus nicht kennt oder vielleicht nicht zitieren darf - es doch noch einen “Auskenner“ gibt. Für diese Information meinen besten Dank. Wenn ich das als “rentenrechtlicher Laie“ richtig lese/verstehe, müsste mir für das von der DRV gezahlte Übergangsgeld auch Rentenbeiträge zustehen. Denn durch das Mini-Krankengeld habe ich den “damaligen Beitrag für Anrechnungszeiten“ mitgetragen – oder liege ich da falsch? Gruß Brelerg P.S.: Für Interessierte: Die komplette “hauseigene Unterlage“der DRV ist im Internet zu finden. Mit der Überschrift von qwertz einfach mal googlen.
qwertzam 24.02.2016 | 20:11
also ich lese es so heraus, dass bei Bezug von "Übergangsgeld" in der Zeit von 84 - 91 (gar) keine Beitragsleistung zur Rentenversicherung erfolgte. Insofern können auch keine Beitragszeiten für diesen Zeitraum vorgemerkt werden; bestenfalls Anrechnungszeiten (= beitragsfreie Zeiten). -->Zitat: " Erfolgte keine Beitragszahlung (bei Leistungen zur Rehabilitation durch gesetzlichen Rentenversicherungsträger),...." Aber wenn Sie den Übergangsgeld-Bescheid noch haben, dürfte da ja drinstehen, welche Beitragsleistungen zu welchen Sozialversicherungszweigen erfolgt (Krankenversicherung, Alo-Versicherung,...). Meine persönliche Empfehlung: Ich würde nicht in eine Beratungsstelle gehen, sondern es schriftlich die Teiten geltend machen, denn dadurch wird ein Verwaltungsverfahren ausgelöst, welches auch zum Abschluss gebracht werden muss; und zwar mit einer sauberen rechtlichen Begründung (Vorzugsweise mit Benennung der Grundsgrundlagen). Der Vorteil gegenüber der Beratungstelle: Sie erhalten es in Bescheid-form, schriftlich.
W*lfgangam 25.02.2016 | 20:32
Hallo Experte/in, letztendlich wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass offensichtlich interne Dokumente den Weg aus dem Intranet gefunden haben/wie das folgende oder bewusst (?) online gestellt werden/DRV Rheinland: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Brelergam 26.02.2016 | 14:47
Hallo Experte/in, danke, dass Sie sich zu meinem Thema doch noch einmal geäußert haben. Meine “kleine“ Kritik an dem (anderen) Experten vom 23.2.2016 resultierte aus meiner Enttäuschung, dass er/sie sich wegen der “sehr individuelle Sachverhaltsaufklärung“ nun gar nicht äußern wollte. Mir ist bewusst, dass der Sachverhalt bei meiner Angelegenheit nicht der einfachste ist und nicht so schnell wie bei meinen ersten beiden Anfragen beantwortet werden kann. Als Außenstehendem sind mir die internen Abläufe bei der DRV nicht bekannt und weiß nicht einmal was der AuB-Dienst ist. Aber als Experte/in hat man doch Zugriff auf alle möglichen Gesetze/Para-grafen mit Kommentar und “schmort auch nicht im eigenen Saft“ (wie ich), denn man kann auch mal bei einer/m Kollegin/en nachfragen. Sie haben das doch auch geschafft und dafür meinen herzlichen Dank. Sollte es demnächst eine Klärung geben, werde ich darüber berichten. Gruß und ein schönes Wochenende Brelerg
W*lfgangam 26.02.2016 | 18:29
...ach, SIE waren der Rheinland-Snowden - wie lebt es sich so in der russischer Provinz? :-) Passiert halt, wenn IT die eigenen Systeme nicht vollends im Griff hat - kann in der heutigen Zeit aber 'tödlich' für das ganze interne System sein ... Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026