Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Brelerg,
wie schon von W*lfgang dargestellt, handelt es sich um eine sehr individuelle Sachverhaltsaufklärung. Wir haben hier im Forum datenschutzrechtlich nicht die Möglichkeit uns den Einzelfall im Detail anzuschauen.
Wir schließen uns daher der Auffassung von W*lfgang an und bitten Sie die erforderliche Recherche bei/mit Ihrem Rentenversicherungsträger vorzunehmen.
Wie der (andere) Experte am 23.2.2016 bereits geschrieben hat, ist der Sachverhalt sehr individuell. Die Tatsache, dass es im Jahr Ihrer Reha das SGB VI noch gar nicht gab und damals noch Beson-derheiten der RVO galten, macht die Sache leider nicht leichter.
So wie Sie jedoch die Sache schildern - inkl. der Aussage zum „Krankengeldspitzbetrag“ i.V.m. der Aussage, dass die Lohnfortzahlung verbraucht war - müssten Sie mit Ihrer Aussage „Was ist z.B. mit dem § 247 SGB VI“ richtig liegen. Insoweit müsste diese Zeit als Pflichtbeitragszeit und als Anrech-nungszeit – in der Folge also als beitragsgeminderte Zeit – berücksichtigt werden.
Da ich Ihren Versicherungsverlauf jedoch nicht ganz genau kenne, ist das nun etwas spekulativ. Ich würde deshalb auf jeden Fall bei Ihrer DRV nochmals schriftlich nachhacken. Das Ergebnis können Sie ja dann hier im Forum wieder posten.
Zum Thema Beraterdatenbank bzw. zur Aussage „die Experte/in kennt die eigenen Unterlagen nicht“ sei gesagt, dass diese in der Regel „nur“ den Beraterinnen und Beratern in den Auskunfts- und Bera-tungsstellen bekannt ist. Die geschilderte Tabelle dient dort als Schnellübersicht bei den Beratungs-gesprächen. Deswegen kennen auch Viele außerhalb des AuB-Dienstes diese Zusammenstellung nicht.
Hallo W*lfgang,
danke für den Hinweis, dass die Übersicht online steht. Wir „Experten“ sind ja immer froh, wenn sich User an der Beantwortung bzw. Hilfestellung der Fragesteller beteiligen. An dieser Stelle deshalb auch mal vielen Dank an alle, die hier so tatkräftig mitwirken.
Die Zusammenstellung finde ich persönlich ganz gut - nicht nur, weil ich hier nicht ganz unbeteiligt war:-) Sie stellt kurz so ziemlich alle denkbaren Zeiten/Sachverhalte dar und ist gerade bei der Beratung sehr informativ. Allerdings war meines Wissens nicht angedacht, das Werk online zu stellen – deswegen ja auch der Hinweis „Nur für den Dienstgebrauch!“…
Hallo Brelerg,
danke für Ihren letzten Beitrag. Selbstverständlich kann ich Ihre Enttäuschung nachvollziehen. Von dem her bin ich ja froh, dass ich Ihnen - wenigstens ein bisschen - weiterhelfen konnte.
Wie gesagt: halten Sie uns hier im Forum auf dem Laufenden.
Hallo W*lfgang,
da wir in der DRV auch über die Bundeslandgrenzen hinaus zusammenarbeiten, liegen Sie mit Ihrer Vermutung „Rheinland-Snowden“ leider daneben;-)
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