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Experten-Antwort

Rentenbeiträge bei unverschuldetem Unfall

von Emil14.03.2013 | 14:06
2162 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich hatte vor 2,5 Jahren einen unverschuldeten Unfall, in dessen Folge ich eine EM-Rente beziehe. In einem Telefonat mit der DRV, erklärte mir eine Mitarbeiterin, dass sich die DRV mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers regelmäßig "vergleicht", die Schuldfrage ist eindeutig geklärt. Stimmt es, dass die Haftpflichtversicherung soviel Rentenbeiträge einzahlen muss, dass ich keine Einbußen habe, wenn ich mal in Altersrente gehe (nach heutigem Recht)? Also, dass es so für die Rentenberechnung wäre, als ob der Unfall nie stattgefunden hat und ich mein (nicht schlechtes Einkommen) immer weiter bezogen hätte? Ich habe einen GdB 80 durch den Unfall. Wenn ich bis zur Altersrente mindestens einen GdB 50 habe und entsprechend 3 Jahre früher in Rente gehe, hätte ich dann Abzüge? Obwohl ich für die Ursache nichts kann? Müsste auch hier die Haftpflichtversicherung über die DRV für einen Ausgleich sorgen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emil,

wird ein versicherter Arbeitnehmer der gesetzlichen Rentenversicherung durch einen Unfall verletzt und als Folge hiervon arbeitsunfähig, arbeitslos oder anderweitig in seinen Verdienstmöglichkeiten eingeschränkt, oder bezieht er sogar eine Rente wegen Erwerbsminderung, hat der Schädiger unter anderem auch die hierdurch entstehenden Nachteile im Altersrentenaufbau, d.h. einen Beitragsausfall auszugleichen.

Durch die Regelung des § 119 SGB X wird der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz dieses fremdverschuldeten Rentenschadens treuhänderisch auf den Rentenversicherungsträger übertragen. Der zuständige Rentenversicherungsträger muss die Beitragsforderung einziehen und die entsprechenden Pflichtbeiträge speichern. Soweit ein totaler Beitragsausfall aufgrund des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente vorliegt, wird hierbei regelmäßig ein Beitragsersatz bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze gefordert.

Nähere Einzelheiten zu Ihrem konkreten Einzelfall sollten Sie jedoch direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 15.03.2013 | 08:52
"... hätte ich dann Abzüge? Obwohl ich für die Ursache nichts kann?" Die Abzüge bei der Rente sind unabhängig vom Verschulden. Die wenigsten führen Ihre Erkrankungen oder Tod absichtlich herbei. Gerade das macht diese Abzüge ja so fragwürdig.
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