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Experten-Antwort

Rentenbeiträge durch die Pflegekasse für den pflegenden

von Karlchen27.05.2020 | 12:41
127 Ansichten
3 Antworten

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Hallöchen, ich beziehe eine Altersrente für langjährige Versicherte. Ich pflege nun meine Mutter, die Pflegekasse zahlt nun auf mein Rentenkonto bis zur Regelaltersrente 01.2023 moatl. 127,00€ /1500€im Jahr ein. Frage weis jemand wieviel mehr an Rente dann die Regelaltersrente ungefähr sein wird durch diese Einzahlungen? 2. Wenn ich dann 3-4 Monate vor der Regelaltersrente der DRV mitteile das ich die Regelaltersrente dann erstmal als eine Teilrente (99%)haben möchte damit die Pflegekasse weiterhin Beiträge auf das Rentenkonto zahlen kann, ist das so richtig verstanden von mir? Und reicht da dann eine Mitteilung über E-Rentenservice mit neuen Perso aus? Gruß Karlchen und vielen Dank im vorraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.05.2020 | 13:58

Hallo Karlchen,

bei einer Beitragszahlung in Höhe von 1500 Euro im Jahr 2020 ist mit einer Rentensteigerung von ca. 6,50 Euro monatlich zu rechnen. Bei einer Beitragszahlung über mehrere Jahre steigert sich der Betrag entsprechend.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, das haben Sie prinzipiell richtig verstanden. Wenn Sie Ihre Altersrente mit Erreichen der Regelaltersrente nur noch als Teilrente beziehen wollen, müssen Sie dies allerdings direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen/erklären. Eine Mitteilung an den Rentenservice der Deutschen Post ist hierzu nicht ausreichend.

Weitere Informationen zum Thema "Rentenversicherung nicht erwerbsmäßiger Pflegepersonen" erhalten Sie übrigens auch in der Broschüre "Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich", welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=4

herunterladen können.

2 Antworten

Karlchenam 27.05.2020 | 17:26
Vielen Dank, für Ihre Info. Bleiben Sie Gesund
Modi1969am 28.05.2020 | 05:58
Hallo, durch die Altersteilrente (99%) ab Regelalter generieren Sie sich die jährlichen Zuschläge aus den Pflegezeiten des Vorjahres zum 1.7. des Folgejahres mit steigendem Zugangsfaktor. Je nachdem, welche Bruttorente und welcher Pflegegrad vorliegt, kann dies hochinteressant sein. Experte hat dies ja schon dargestellt. Folgende kleine Ergänzung von mir: beziehen Sie evtl. eine Betriebsrente? Wenn ja, sollten Sie dort vorab klären, welche Folge die Teilrentenzahlung auf den Betriebsrentenanspruch hat. Im schlechtesten Fall entfällt die Betriebsrente wegen der Teilrente und die böse Überraschung ist perfekt.
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