Guten Morgen, Margaretha,
nach deutschem Recht Recht ist eine Person, welche eine Vollrente wegen Alters bezieht, versicherungsfrei in deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI).
Versicherungsfrei bedeutet, dass keine Beiträge mehr zu zahlen sind, gleichzeitig aber auch, dass keine weiteren Ansprüche mehr aufgebaut werden.
Der Bezug einer Altersvollrente aus einem Mitgliedstaat der EU (auch EWR-Staat oder Schweiz) ist nach europäischem Recht dem Bezug einer deutschen Vollrente wegen Alters gleichgestellt (Art. 5 VO (EG) Nr. 883/2004).
Dies bedeutet, dass der Bezug der österreichischen Altersvollrente die gleichen Rechtswirkungen hat, wie der Bezug einer deutschen Altersvollrente; also zur Versicherungsfreiheit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung führt.
Aufgrund der Versicherungsfreiheit bestünde dann also keine Versicherungspflicht mehr aufgrund der Pflegetätigkeit. Es müssten also keine Beiträge mehr gezahlt werden. Es entstünden aber auch keine weiteren Anwartschaften.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten (Anhang XI Deutschland der VO (EG) Nr. 883/2004).
In diesem Fall bestünde weiterhin wie bisher auch Versicherungspflicht aufgrund der Pflegetätigkeit. Es müssten weiter Beiträge gezahlt werden und es würden weiterhin Anwartschaften aufgebaut.
Wenn Sie die österreichische Altersvollrente also beziehen, können Sie sich entscheiden, ob Sie weiterhin pflichtversichert bleiben wollen oder aber ob die Versicherungsfreiheit greifen soll.