Hallo M,
prinzipiell werden hier die monatlichen Beitragsbemessungsgrundlagen gegenüber gestellt. Allerdings ermitteln sich diese bei einer selbständigen Tätigkeit anders als bei einer abhängigen Beschäftigung. So kann ein selbständig Tätiger grundsätzlich zwischen verschiedenen Beitragsbemessungsgrundlagen wählen. Dies sind zum einen die Bezugsgröße (führt zum sog. Regelbeitrag) und die halbe Bezugsgröße (für die ersten drei Jahre einer selbständigen Tätigkeit = sog. halber Regelbeitrag), zum anderen das tatsächliche Einkommen (sog. einkommensgerechter Beitrag). Für den Fall der Zahlung des einkommensgerechten Beitrags wird die Beitragsbemessungsgrundlage jedoch nicht aus dem aktuellen laufenden Einkommen ermittelt (dies dürfte – wie Sie selbst sicher wissen – zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führen), sondern aus dem vom Finanzamt bescheinigten steuerpflichtigen Einkommen der selbständigen Tätigkeit aus dem letzten vorliegenden Einkommenssteuerbescheid.
Bevor Sie sich hierüber im Detail Gedanken machen, sollten Sie jedoch zunächst prüfen (lassen), ob Sie überhaupt der Versicherungspflicht aufgrund einer selbständigen Tätigkeit als Lehrer unterliegen. Hierbei wäre z. B. auch zu beachten , dass eine selbständige Tätigkeit, deren Einkommen die Grenze von 400 Euro im Monat nicht übersteigt bereits aufgrund Geringfügigkeit versicherungsfrei wäre. Eine Beitragszahlung wäre dann insoweit nicht erforderlich.