Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIn der Gleitzone sind Rentenversicherungsbeiträge von Ihnen zu zahlen, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nur bei einem monatlichen Verdienst bis 450 € Brutto möglich.
Eine Erhöhung der Rente ergibt sich nur, wenn aus den Beiträgen aus der Beschäftigung mehr dazu kommt, als durch die Zurechnungszeit ohnehin schon berücksichtigt wurde.
Bedeutet das jetzt das ich bei einem sozialversicherungspflichtigen Job meine zukünftige Altersrente erhöhen kann, wenn das neben der Zurechnungszeit passiert?Das hängt davon ab, wie lange die Zurechnungszeit gewährt wird (abhängig vom Rentenbeginn) und wie hoch die Zurechnungszeit ist. Vermutlich wird aber so eine Beschäftigung die spätere Altersrente nicht oder nur sehr gering erhöhen. Um es genau zu erfahren, können Sie eine Proberentenberechnung einer späteren Altersrente anfordern.
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