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Experten-Antwort

Rentenbeiträge in der Gleitzone bei voller Erwerbsminderungsrente

von Hkeidev11.12.2018 | 10:56
527 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich beziehe unbefristet die volle Erwerbsminderungsrente. Ich würde jetzt gerne stundenweise arbeiten gehen und würde monatlich 522,00 Euro verdienen, so das ich im Jahr unter den erlaubten 6300,00 Euro liege. Muss ich in der Gleitzone trotzdem Rentenversicherungsbeiträge zahlen? Als geringfügig Beschäftigte kann ich diese Zahlung ja ablehen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.12.2018 | 13:55

In der Gleitzone sind Rentenversicherungsbeiträge von Ihnen zu zahlen, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nur bei einem monatlichen Verdienst bis 450 € Brutto möglich.

Eine Erhöhung der Rente ergibt sich nur, wenn aus den Beiträgen aus der Beschäftigung mehr dazu kommt, als durch die Zurechnungszeit ohnehin schon berücksichtigt wurde.

4 Antworten

DRVam 11.12.2018 | 11:22
Bei über 450 € im Monat befinden Sie sich in der Gleitzone und sind verpflichtet entsprechende Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen. Versicherungsfreiheit können Sie nur innerhalb einer geringfügigen Beschäftigung (monatlich bis 450 €) wählen.
W*lfgangam 11.12.2018 | 20:27
Hallo Hkeidev, das eine ist der sozialversicherungsrechtlich zu beurteilende Mini-/Midijob-Bereich(Gleitzone) - grundsätzlich im _Minijob_ max. 5400/Jahr mit Wahl der Befreiung von den RV-Beiträgen - das andere die Hinzuverdienstgrenze (6300 : 12 = 525), um ein Überschreiten zu Vermeiden/keine Kürzung der lfd. Rente. Natürlich sind Sie mit regelmäßig 525 mtl. noch innerhalb der zulässigen Hinzuverdienstgrenze aus Rentensicht. ABER, damit bereits im Bereich der Gleitzone aus Sicht Abgabenrecht (SV-Beiträge + ggf. Steuern) = KEIN Minijob/keine geringfügige Beschäftigung mehr! Was ein mtl. 'Netto-Gehalt' auch nur um die 450 EUR ergibt ...bei ein 'bisschen' mehr investierte Arbeitszeit ;-) Beides dürfen Sie nicht vermischen! Rentenrecht/zulässiger Hinzuverdienst und Sozialversicherungs-/Steuerrecht ist getrennt zu betrachten. Gruß w.
DRVam 12.12.2018 | 07:20
Bedeutet das jetzt das ich bei einem sozialversicherungspflichtigen Job meine zukünftige Altersrente erhöhen kann, wenn das neben der Zurechnungszeit passiert?
Das hängt davon ab, wie lange die Zurechnungszeit gewährt wird (abhängig vom Rentenbeginn) und wie hoch die Zurechnungszeit ist. Vermutlich wird aber so eine Beschäftigung die spätere Altersrente nicht oder nur sehr gering erhöhen. Um es genau zu erfahren, können Sie eine Proberentenberechnung einer späteren Altersrente anfordern.
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