Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeiträge Minijob Niederlassungserlaubnis

von Bdr23.03.2023 | 17:05
913 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich werde im September die Niederlassungserlaubnis beantragen und zu dem Zeitpunkt werde ich nur 54 eingezahlte Rentenbeiträge haben. Ich arbeite neben Vollzeit auch Minijob bis 520€ und bin von der Rentenversicherungspflicht befreit, allerdings zahlt der Arbeitgeber in die Rentenkasse 15% des Bruttolohns ein. Werden die Zeiten von Minijob in meinem Fall angerechnet um die fehlende 6 Monate zu erreichen oder muss ich die Befreiung rückgangig machen damit ich mit meinem Anteil von 3.5% in die Kasse beitrage. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

was der W*lfgang alles weiß ... Und schön zusammengefasst hat er es auch.

Noch ein ergänzender Hinweis auf die Seite des BAMF:

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/Niederlassen/niederlassen-node.html

Dort wird dargestellt, dass es sich um 60 Monate aus EINER Rentenversicherung handeln muss. Deswegen sollten Sie zunächst abwarten, ob im Rahmen der Kontoklärung auch ausländischen Beitragszeiten bekannt werden (z.B. im europäischen Ausland).

Vielleicht können Sie gegenüber den Ausländerbehörden die notwendigen 60 Monate bereits so nachweisen. Auch gibt es im § 9 AufenthG eine Regelung zur Gleichstellung von Zeiten.

Bevor Sie also irgendwelche Nachzahlungen leisten, lohnt es sich bestimmt, nochmal mit den Ausländerbehörden zu sprechen.

Herzliche Grüße

Ihr Team vom Expertenforum

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

ThomasRam 23.03.2023 | 17:49
Wenn ihr Minijob nicht versicherungspflichtig ist, hätten Sie sich dafür freiwillig versichern können. Bis 31.3.2023 können Sie das noch rückwirkend bis zum 1.1.2022. Dann zählen auch die Monate.
Bdram 23.03.2023 | 18:25
Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil an die Rentenversicherung. Reicht das nicht? Wenn nicht wie könnte man freiwillig versichern lassen
DRVam 23.03.2023 | 21:28
Da die Zeiten schon durch die Pflichtbeiträge belegt sind, kommen durch den Minijob, gleichgültig ob versicherungsfrei oder versicherungspflichtig, keine weiteren Monate hinzu. Mehr als 12 Monate im Jahr können nunmal nicht angerechnet werden.
Klugpuperam 23.03.2023 | 20:29
Der Minijob ist neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung?
Bdram 23.03.2023 | 20:52
Ja genau nebenbei
Klugpuperam 23.03.2023 | 21:44
Ggf. erstmal Kontenklärung beantragen. Unter Umständen könnte man vielleicht Beiträge nachzahlen (für Ausbildungszeiten). Alternativ noch 6 Monate abwarten.
W°lfgangam 24.03.2023 | 15:46
Hallo Bdr, im März 2024 sind Ihre 60 Monate voll - rein aus der Vollbeschäftigung. Dass zusätzliche/parallele Beiträge aus Minijob nicht mitzählen, wurde bereits erwähnt. *) Dazu interessanter Hinweis von @Klugpuper, sofern Sie eine/Ihre Schulzeit im Ausland zwischen Alter 16 - 17 nachweisen können. Dann wären mittels Beitragsnachzahlung für diese Zeit, die erforderlichen 60 Monate Beiträge für die Niederlassungserlaubnis spontan erfüllt. Frage ist nur, wie schnell der Nachweis/Kontenklärung und Zulassungsbescheid für die Nachzahlung vorliegt + rechtswirksame Beitragsnachzahlung erfolgt ...kalkulieren Sie dafür 3-6 Monate. Best-Off: Kontenklärung am Montag (gleich verbunden mit Nachzahlungsantrag), der Feststellungsbescheid liegt schon im April vor, unmittelbare Beitragseinzahlung 11 Monate anschließend = 60 Monate vorhanden. Das wuppen die DRV-MA zwischen Aufstehen und erstem Kaffee ganz schnell mal weg *g Gruß w. *) eine einmal gewählte Befreiung im Minijob kann NICHT rückgängig werden, spielt aber hier auch keine Rolle.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026