Guten Morgen,
was der W*lfgang alles weiß ... Und schön zusammengefasst hat er es auch.
Noch ein ergänzender Hinweis auf die Seite des BAMF:
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/Niederlassen/niederlassen-node.html
Dort wird dargestellt, dass es sich um 60 Monate aus EINER Rentenversicherung handeln muss. Deswegen sollten Sie zunächst abwarten, ob im Rahmen der Kontoklärung auch ausländischen Beitragszeiten bekannt werden (z.B. im europäischen Ausland).
Vielleicht können Sie gegenüber den Ausländerbehörden die notwendigen 60 Monate bereits so nachweisen. Auch gibt es im § 9 AufenthG eine Regelung zur Gleichstellung von Zeiten.
Bevor Sie also irgendwelche Nachzahlungen leisten, lohnt es sich bestimmt, nochmal mit den Ausländerbehörden zu sprechen.
Herzliche Grüße
Ihr Team vom Expertenforum