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Experten-Antwort

Rentenbeiträge nach erreichen Regelaltersgrenze

von Hans06.06.2018 | 12:59
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3 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe meine Regelaltersgrenze am 1.04.2018 erreicht und mich vorab entschieden 6 Monate länger zu arbeiten. Meine Personalabteilung forderte mich auf mitzuteilen ob ich weiterhin Rentenbeiträge zahlen möchte. Ich sagte nein und dies wurde auch dem LBV-NRW mitgeteilt. Gestern hatte ich einen Termin zur Rentenberatung. Die dortige Beraterin teilte mir alledings mit das ich weiterhin meine Rentenbeiträge zahlen müßte. Nach Nachfrage beim LBV und der Technikerkrankenkasse ist eine weitere Zahlung nach erreichen der Reglaltersgrenze nicht mehr zwingend. Dazu ein Auszug der TK-Broschüre "Beschäftigung von Rentnern" 3.2 Rentenversicherung Bezieher von Vollrenten sind ab 1. Januar 2017 rentenversicherungspflichtig, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie für diese Beschäftigten lediglich den Arbeitgeberanteil an den Rentenversicherungsträger abführen. Ihr Arbeitnehmer kann sich aber dafür entscheiden, seine Rentenansprüche zu erhöhen. Er verzichtet insofern auf seine Rentenversicherungsfreiheit. In diesem Fall führen Sie weiterhin die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile ab. Bis zum 31. Dezember 2016 sind Bezieher einer Vollrente rentenversicherungsfrei. Bezieher einer Teilrente bleiben dagegen in vollem Umfang rentenversicherungspflichtig. Wer hat nun Recht ???? MfG. Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

den Ausführungen von "senf-dazu" schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

senf-dazuam 06.06.2018 | 13:15
Das SGB VI sagt dazu im § 5 (Versicherungsfreiheit): "... (4) Versicherungsfrei sind Personen, die 1. nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen, ..." und im gleichen Absatz "... Satz 1 gilt nicht für Beschäftigte in einer Beschäftigung, in der sie durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Der Verzicht kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. ..." Prinzipiell sind Sie also nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versicherungspflichtig, wenn Sie eine Alters-Vollrente beziehen. Nach der Regelaltersgrenze greift keine Hinzuverdienstgrenze, so dass die Vollrente gezahlt wird. Sie können allerdings auf die Versicherungsfreiheit verzichten.
Deutsche Rentenversicherung
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