Hallo "Benjamin",
stellen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf "Nachzahlung für Ausbildungszeiten", dann werden Ihnen die genaue Anzahl der Monate und die Höhe der Nachzahlung verbindlich mitgeteilt. Das kann auch formlos erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung