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Experten-Antwort

Rentenbeiträge nachzahlen - Optimierung in der Ehe

von Freizeitheld22.03.2023 | 18:17
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich knapp 60 und ca. 65 Rentenpunkte, meine Frau 56 und ca. 20 RP können beide zwecks Ausgleich einer Rentenminderung Beiträge nachzahlen, um mit 63 in Rente zu gehen. Aufgrund einer Abfindungszahlung lohnt es sich in diesem Jahr einen hohen Betrag von ca. 35000€ nachzuzahlen. Wer von uns beiden sollte dies vorrangig zur Optimierung des Nutzens machen? Ist es zu kurz gedacht, wenn ich behaupte, dass ich Vorrang habe, da wir dann bereits in 3 Jahren statt 7 Jahren von dieser Einzahlung profitieren? - Mehr Einkommen bereits in 3 Jahren - Steuervorteil, da der steuerpflichtige Anteil dieser zusätzlichen Rente kleiner ist - Geringeres Sterberisiko in 3 statt 7 Jahren

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

Ihre Gedanken halte ich für nachvollziehbar.

Für Fragen der steuerlichen Optimierung dürfen wir allerdings nur auf die KollegInnen der steuerberatenden Berufe und der Finanzverwaltung verweisen. Vielleicht sollten Sie dort auch nachfragen, in welchem Umfang steuerminderernde Ausgleichszahlungen durch den anderen Ehegatten noch vorgenommen werden können, wenn der erste Ehegatte seine Möglichkeiten bereits "ausgereizt" hat.

Herzliche Grüße

Ihr Team vom Expertenforum

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

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Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

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2 Antworten

Reutersam 22.03.2023 | 20:39
Klingt logisch, auch für den Fall der Fälle bei Versterben eines der beiden Ehepartner. Ihre Frau bleibt wenn sie keine weitere Einkünfte außer der eigenen Altersrente hat, unter dem Freibetrag und könnte die durch die Einzahlung erhöhte Witwenrente ungekürzt bekommen. Im umgekehrten Fall ist das Geld leider weg, da Sie ein zu hohes eigenes Alterseinkommen haben. Bei ihren steuerlichen Vorteilen wird sich das schon lohnen, wenn Sie und ihre Frau von ihrem Arzt eine gute Lebenserwartung bestätigt bekommen. In diesem Sinne viel Gesundheit und ein langes Leben
ThomasRam 23.03.2023 | 12:31
Im Grunde dürften Sie damit richtig liegen. Beachten Sie, daß die normalen Rentenbeiträge von Ihnen beiden plus die Arbeitgeberanteile im Gesamtjahr der Einzahlung vom Altersvorsorgehöchstbetrag abzuziehen sind, um den maximalen, steuerlich wirksamen Betrag zu ermitteln. Ggf. sollten Sie die Einzahlung splitten auf mehrere Jahre. Auch aufgrund der Reduzierung der Steuerprogression lohnen sich bei hohen Beträgen Einzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen, als in einem Jahr. Allerdings dürften auch die gekauften Rentenpunkte dann teurer werden ... Bei Ihrer Frau besteht aufgrund der längeren Zeit bis zur Rente die Möglichkeit, daß sie noch Gehaltserhöhungen und damit Rentenbeitragserhöhungen erhält, die in eine spätere Abschlagsberechnung einfließen würden (höherer Ausgleich möglich). Falls die Abfindungszahlung erst noch ansteht, verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Er darf bis zu 50% der Rentenabschlagsausgleichszahlung steuer- und sozialabgabgenfrei direkt in Ihre RV einzahlen!
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