Guten Morgen,
Ihre Gedanken halte ich für nachvollziehbar.
Für Fragen der steuerlichen Optimierung dürfen wir allerdings nur auf die KollegInnen der steuerberatenden Berufe und der Finanzverwaltung verweisen. Vielleicht sollten Sie dort auch nachfragen, in welchem Umfang steuerminderernde Ausgleichszahlungen durch den anderen Ehegatten noch vorgenommen werden können, wenn der erste Ehegatte seine Möglichkeiten bereits "ausgereizt" hat.
Herzliche Grüße
Ihr Team vom Expertenforum