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Experten-Antwort

Rentenbeiträge während eines unbezahlten Urlaubs

von Gu14.07.2016 | 11:25
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11 Antworten

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Guten Morgen, ich möchte demnächst unbezahlten Urlaub nehmen. Ist es möglich, die Rentenbeiträge und die Arbeitslosenversicherung... aus eigener Tasche bei der BfA einzuzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gu,

fraglich ist, wie lang Sie Ihren Urlaub planen.

Während der Zeiten einer Arbeitsunterbrechung ohne Arbeitsentgelt und ohne Entgeltersatzleistung, z. B. unbezahlter Urlaub, besteht nach § 7 Abs. 3 SGB IV das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis längstens bis zu einem Monat weiter. Die Beiträge aus dem konkret erzielten Arbeitsentgelt bis zur Arbeitsunterbrechung werden unter Berücksichtigung des vollen Entgeltabrechnungszeitraums berechnet. Bei der Entgeltmeldung ist das erzielte Arbeitsentgelt auf den gesamten Zeitraum (einschließlich der Arbeitsunterbrechung bis zu einem Monat) zu beziehen.

Erstreckt sich Ihr Urlaub über den Zeitraum von einem Monat hinaus, bleibt Ihnen die Zahlung von freiwilligen Beiträgen, damit keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen. Diese beantragen Sie bitte spätestens bis 31.03. des Folgejahres.

Bezüglich der Regelungen zum Fortbestand von Arbeitslosen- und Krankenversicherung fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse sowie der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit nach.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

10 Antworten

Herz1952am 14.07.2016 | 11:29
Das ist möglich.
Guam 14.07.2016 | 11:37
Wo dann? Bei der Krankenkasse?
Herz1952( ein anderer)am 14.07.2016 | 11:30
Aber nicht bei der BfA
Guam 14.07.2016 | 11:53
:-) Ok, ich kenne die deutsche Rentenversicherung noch als BfA. Am besten mache ich also mal einen Termin bei der Rentenversicherung, um mich weiter zu informieren. Ich denke, es ist nicht weiter kompliziert? Gibt es Formulare und/oder irgend etwas, was ich im Voraus mitbringen sollte?
Herz1952(ein anderer)am 14.07.2016 | 11:44
@Gu die BfA gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Das nennt man jetzt DRV ( Deutsche Rentenversicherung)
Herz1952(ein anderer)am 14.07.2016 | 12:01
Also freiwillige Beiträge bei der DRV sind grundsätzlich möglich. Über pro und contra einen Termin bei einer Beratungsstelle ist unumgänglich. Arbeitslosenversicherung ist m.E. nicht möglich. Denken sie aber während der fraglichen Zeit an die Krankenversicherung.
Herz1952 der Richtigeam 14.07.2016 | 13:28
Vielen Dank an meine Avatare! Endlich werden in meinem Namen vernüftige Beiträge geschrieben (smile)
Herz1952 (ein ganz anderer)am 14.07.2016 | 12:21
hier die Broschüre zur Freiwilligen Rentenversicherung Vorheriges Beratungsgespräch über den Nutzen dessen wäre von Vorteil. Für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen haben Sie bis März des Folgejahres Zeit. Selbst wenn ein Termin Ihnen erst in einigen Wochen gegeben werden kann, würde dadurch keine (Zahlungs-)Frist versäumt werden. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Guam 14.07.2016 | 17:57
An alle Herzen: Danke :-) An den Experten: Leider ist der Expertentext für mich ein wenig zu "expert". Darum noch ein paar Fragen. Ich habe vor, längstens 4 Wochen unbezahlten Urlaub zu nehmen. Verstehe ich Ihren Text richtig, wenn ich annehme, dass bedeutet, dass mir bei unbezahltem Urlaub von längstens 4 Wochen nicht gekündigt wird UND die Zahlung der Rentenbeiträge läuft weiter, ohne dass ich mich darum kümmern muss? Denn das drückt meines Erachtens der spätere Satz aus. Das heißt nach meinem Verständnis, dass erst DANN, nämlich, wenn mein unbezahlter Urlaub länger als 4 Wochen dauert, der Fall für die Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge auftritt. Meinen Sie mit dem Wort "Entgeldmeldung" die Meldebescheinigung für Sozialleistungen, die der Arbeitgeber zahlt? Bin jetzt zwar etwas verwirrt, aber der Sache schon deutlich näher gekommen.. Vielen Dank dafür Gu
Deutsche Rentenversicherung
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