Bitte kontrollieren Sie Ihren Rentenbescheid. Sofern diese Zeiten nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt worden sein sollten, beantragen Sie bei Ihrem Rententräger eine Neuberechnung.
Beitragszeiten bis Eintritt des Leistungsfalls sollten bei einer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden. Lediglich Beitragszeiten, die nach dem Leistungsfall liegen werden erst bei einer Nachfolgerente berücksichtigt.
Hilfe erhalten Sie bei einer Beratungsstelle:
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