Sind diese jedoch nach Ende der Zurechnungszeit geflossen (z.B. EM-Rente mit ZZ mit 60 und anschließender Pflege) bringen die Pflegebeiträge sehr wohl eine höhere Altersrente mit sich.
[/quote]Hallo Airfurz One,
Sie wären sicher überrascht, dass dem nicht so sein muss - ein neuer Versicherungsfall/Jaaaaaaaaahre nach dem ersten, kann dazu führen, dass frühere Werte heute einfach weg sind (Stichwort Schule/Studium/andere pauschale Werte), da helfen auch ein paar mickrige/neue Pflegebeiträge nach ZZ nicht, diese 'Verluste' dann auszugleichen.
Wie gesagt, Probeberechnungen geben mehr Aufschluss, als Spekulationen oder Halbwissen :-)
Kleiner Fall aus der Praxis: Regress-Beitragszahlungen aus einem Wegeunfall 55 – 65+ (EMRT-ZZ endet mit 60) haben hier null Einfluss, jede AR ist kleiner, als die laufende EMRT. Hätte ich zunächst auch nicht erwartet, die (neuen) Berechnungsdaten klären das aber ganz schnell auf.
Gruß
w.
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Da ich selber Praktiker bin kann ich davon berichten, dass ich bisher bereits diverse Konstellationen hatte in denen die Umwandlung der LEAT 75 in die LEAT 62 eine höhere Rentenzahlung bewirkt hatte. In anderen Fällen war das natürlich nicht so, gar keine Frage - es ist halt nicht die Regel.
Ich weiß ja nicht, ob Sie Zugriff auf die Programme der DRV haben, da Sie wohl ein externer Berater in einem Rathaus o.ä. sind, aber wenn es der Fall sein sollte, würde ich Ihnen raten mal eine interne Berechnung in rvDialog durchzuführen mit Eingabe der besitzgeschützten Entgeltpunkte. Da kommen ganz tolle Ergebenisse raus :-)