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Zur Experten-Antwort springenHallo Herr Schmidt,
die Beiträge gehen nicht verloren. Bei Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente werden die Beiträge berücksichtigt. Wie Sie den bisherigen Beiträgen bereits entnehmen konnten, lässt sich aber nicht pauschal beantworten, ob dies auch zu einer höheren Rente führt.
Da ich selber Praktiker bin kann ich davon berichten, dass ich bisher bereits diverse Konstellationen hatte in denen die Umwandlung der LEAT 75 in die LEAT 62 eine höhere Rentenzahlung bewirkt hatte. In anderen Fällen war das natürlich nicht so, gar keine Frage - es ist halt nicht die Regel. Ich weiß ja nicht, ob Sie Zugriff auf die Programme der DRV haben, da Sie wohl ein externer Berater in einem Rathaus o.ä. sind, aber wenn es der Fall sein sollte, würde ich Ihnen raten mal eine interne Berechnung in rvDialog durchzuführen mit Eingabe der besitzgeschützten Entgeltpunkte. Da kommen ganz tolle Ergebenisse raus :-)Sind diese jedoch nach Ende der Zurechnungszeit geflossen (z.B. EM-Rente mit ZZ mit 60 und anschließender Pflege) bringen die Pflegebeiträge sehr wohl eine höhere Altersrente mit sich.Hallo Airfurz One, Sie wären sicher überrascht, dass dem nicht so sein muss - ein neuer Versicherungsfall/Jaaaaaaaaahre nach dem ersten, kann dazu führen, dass frühere Werte heute einfach weg sind (Stichwort Schule/Studium/andere pauschale Werte), da helfen auch ein paar mickrige/neue Pflegebeiträge nach ZZ nicht, diese 'Verluste' dann auszugleichen. Wie gesagt, Probeberechnungen geben mehr Aufschluss, als Spekulationen oder Halbwissen :-) Kleiner Fall aus der Praxis: Regress-Beitragszahlungen aus einem Wegeunfall 55 – 65+ (EMRT-ZZ endet mit 60) haben hier null Einfluss, jede AR ist kleiner, als die laufende EMRT. Hätte ich zunächst auch nicht erwartet, die (neuen) Berechnungsdaten klären das aber ganz schnell auf. Gruß w.
Ist ja interessant, dass Sie während einer Beratung noch Proberentenberechnungen durchführen können. Anscheinend ist Ihre Beratungsstelle dann nicht hoch frequentiert. Die, die ich kenne, sind froh Ihre eigentliche Beratungstätigkeit zu schaffen. An Probeberechnungen ist daher gar nicht zu denken. Die werden wie auch bei W*lfgang beim zuständigen RV-Träger angefordert.Hallo Airfurz One, Sie wären sicher überrascht, dass dem nicht so sein muss - ein neuer Versicherungsfall/Jaaaaaaaaahre nach dem ersten, kann dazu führen, dass frühere Werte heute einfach weg sind (Stichwort Schule/Studium/andere pauschale Werte), da helfen auch ein paar mickrige/neue Pflegebeiträge nach ZZ nicht, diese 'Verluste' dann auszugleichen. Wie gesagt, Probeberechnungen geben mehr Aufschluss, als Spekulationen oder Halbwissen :-) Kleiner Fall aus der Praxis: Regress-Beitragszahlungen aus einem Wegeunfall 55 – 65+ (EMRT-ZZ endet mit 60) haben hier null Einfluss, jede AR ist kleiner, als die laufende EMRT. Hätte ich zunächst auch nicht erwartet, die (neuen) Berechnungsdaten klären das aber ganz schnell auf. Gruß w.Da ich selber Praktiker bin kann ich davon berichten, dass ich bisher bereits diverse Konstellationen hatte in denen die Umwandlung der LEAT 75 in die LEAT 62 eine höhere Rentenzahlung bewirkt hatte. In anderen Fällen war das natürlich nicht so, gar keine Frage - es ist halt nicht die Regel. Ich weiß ja nicht, ob Sie Zugriff auf die Programme der DRV haben, da Sie wohl ein externer Berater in einem Rathaus o.ä. sind, aber wenn es der Fall sein sollte, würde ich Ihnen raten mal eine interne Berechnung in rvDialog durchzuführen mit Eingabe der besitzgeschützten Entgeltpunkte. Da kommen ganz tolle Ergebenisse raus :-)
Tja es gibt auch noch Menschen die Ihr Handwerk verstehen.Ist ja interessant, dass Sie während einer Beratung noch Proberentenberechnungen durchführen können. Anscheinend ist Ihre Beratungsstelle dann nicht hoch frequentiert. Die, die ich kenne, sind froh Ihre eigentliche Beratungstätigkeit zu schaffen. An Probeberechnungen ist daher gar nicht zu denken. Die werden wie auch bei W*lfgang beim zuständigen RV-Träger angefordert.Da ich selber Praktiker bin kann ich davon berichten, dass ich bisher bereits diverse Konstellationen hatte in denen die Umwandlung der LEAT 75 in die LEAT 62 eine höhere Rentenzahlung bewirkt hatte. In anderen Fällen war das natürlich nicht so, gar keine Frage - es ist halt nicht die Regel. Ich weiß ja nicht, ob Sie Zugriff auf die Programme der DRV haben, da Sie wohl ein externer Berater in einem Rathaus o.ä. sind, aber wenn es der Fall sein sollte, würde ich Ihnen raten mal eine interne Berechnung in rvDialog durchzuführen mit Eingabe der besitzgeschützten Entgeltpunkte. Da kommen ganz tolle Ergebenisse raus :-)Sind diese jedoch nach Ende der Zurechnungszeit geflossen (z.B. EM-Rente mit ZZ mit 60 und anschließender Pflege) bringen die Pflegebeiträge sehr wohl eine höhere Altersrente mit sich.Hallo Airfurz One, Sie wären sicher überrascht, dass dem nicht so sein muss - ein neuer Versicherungsfall/Jaaaaaaaaahre nach dem ersten, kann dazu führen, dass frühere Werte heute einfach weg sind (Stichwort Schule/Studium/andere pauschale Werte), da helfen auch ein paar mickrige/neue Pflegebeiträge nach ZZ nicht, diese 'Verluste' dann auszugleichen. Wie gesagt, Probeberechnungen geben mehr Aufschluss, als Spekulationen oder Halbwissen :-) Kleiner Fall aus der Praxis: Regress-Beitragszahlungen aus einem Wegeunfall 55 – 65+ (EMRT-ZZ endet mit 60) haben hier null Einfluss, jede AR ist kleiner, als die laufende EMRT. Hätte ich zunächst auch nicht erwartet, die (neuen) Berechnungsdaten klären das aber ganz schnell auf. Gruß w.
Tja es gibt auch noch Menschen die Ihr Handwerk verstehen.Selten so gelacht GroKo. Ausgerechnet Du sprichst vom Verstehen des eigenen Handwerks? Da kann eher der Papst etwas über Beischlaf erzählen. Du bist und bleibst hier einer der besten Clowns!
Na sei mal nicht so bescheiden, Du bist mir dicht auf den Fersen.Tja es gibt auch noch Menschen die Ihr Handwerk verstehen.Selten so gelacht GroKo. Ausgerechnet Du sprichst vom Verstehen des eigenen Handwerks? Da kann eher der Papst etwas über Beischlaf erzählen. Du bist und bleibst hier einer der besten Clowns!
Dass Sie nichts anderes zu tun haben, als hier im Forum unterwegs zu sein und lange Beiträge zu verfassen, lässt auch nur den Schluss zu, dass Ihr Arbeitgeber sie deutlich unterfordert. Vorsicht beim Kopfrechnen. Da haben schon ganz andere versagt!Anscheinend ist Ihre Beratungsstelle dann nicht hoch frequentiert. Die, die ich kenne,...tja, was soll man zu solch einem allumfassenden Auskenner-Statement noch beifügen? Außer, dass auch mal statt analog oder digital schon bio ausreicht - einfach mit dem Kopf rechnen, wenn Sie verstehen, was ich meine ;-) Gruß w.
Och als Versager würde Ich Dich jetzt nicht bezeichnen, eher amüsanter Hofnarr oder so....tja, was soll man zu solch einem allumfassenden Auskenner-Statement noch beifügen? Außer, dass auch mal statt analog oder digital schon bio ausreicht - einfach mit dem Kopf rechnen, wenn Sie verstehen, was ich meine ;-) Gruß w.Dass Sie nichts anderes zu tun haben, als hier im Forum unterwegs zu sein und lange Beiträge zu verfassen, lässt auch nur den Schluss zu, dass Ihr Arbeitgeber sie deutlich unterfordert. Vorsicht beim Kopfrechnen. Da haben schon ganz andere versagt!
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