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Experten-Antwort

Rentenbeiträöge aus der Pflegeversicherung bei EM-Rente

von Thomas Schmidt15.08.2017 | 19:53
737 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bei vorliegen einer vollen EM- Rente wurden ca. 3 Jahre für den Rentner als Pflegeperson Beiträge durch die Pflegeversicherung entrichtet. Es lag Pflegestufe 2 und 3 vor. Ich gehe doch recht in der Annahme, das die Beiträge verloren sind und später nicht bei der Altersrente berücksichtigt werden, da ich zum Zeitpunkt der Aufnahme der Pflege schon EM- Rentner war, oder gibt es eine Möglichkeit, die Beiträge berücksichtigen zu lassen? besten Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Schmidt,

die Beiträge gehen nicht verloren. Bei Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente werden die Beiträge berücksichtigt. Wie Sie den bisherigen Beiträgen bereits entnehmen konnten, lässt sich aber nicht pauschal beantworten, ob dies auch zu einer höheren Rente führt.

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14 Antworten

W*lfgangam 15.08.2017 | 20:39
Hallo Thomas Schmidt, zunächst, da geht nichts verloren - Versicherungszeiten (hier Pflegetätigkeit) werden dem Versicherungskonto auch bei einer laufen EM-Rente zugeführt/von der Pflegekasse gemeldet/gezahlt. Richtige Frage wäre: was bringt denn das für eine spätere 'Umwandlung' in Altersrente? Einfach Antwort: Nichts! Grundsätzlich nichts, da diese Zeiten mit der bereits hochgerechneten Zurechnungszeit (60/62) bei der EM-Rente konkurrieren, die bei kleiner Pflegestufe oft die besseren Werte hat - die Pflegebeiträge gibt es nicht ontop noch mal drauf. Aufschluss erhalten Sie dann, wenn Sie im nahen Altersrentenalter entsprechende Probeberechnungen der DRV anfordern - frühester Altersrentenbeginn (63?) gegen Regelaltersgrenze; kommt noch ein Schwerbehindertenausweis ins Spiel, geht auch da noch eine alternative Probeberechnung mit diesen Rentenbeginnmöglichkeiten. Gruß w.
Airfurz Oneam 15.08.2017 | 20:52
Ihre Ausführung sind grundsätzlich nicht falsch, wenn Sie unterstellen, dass die Pflegebeiträge unmittelbar nach Rentenbeginn fließen. Sind diese jedoch nach Ende der Zurechnungszeit geflossen (z.B. EM-Rente mit ZZ mit 60 und anschließender Pflege) bringen die Pflegebeiträge sehr wohl eine höhere Altersrente mit sich.
W*lfgangam 15.08.2017 | 21:43
Zitat von Airfurz One anzeigen
Airfurz One schrieb

Sind diese jedoch nach Ende der Zurechnungszeit geflossen (z.B. EM-Rente mit ZZ mit 60 und anschließender Pflege) bringen die Pflegebeiträge sehr wohl eine höhere Altersrente mit sich.

[/quote]Hallo Airfurz One,

Sie wären sicher überrascht, dass dem nicht so sein muss - ein neuer Versicherungsfall/Jaaaaaaaaahre nach dem ersten, kann dazu führen, dass frühere Werte heute einfach weg sind (Stichwort Schule/Studium/andere pauschale Werte), da helfen auch ein paar mickrige/neue Pflegebeiträge nach ZZ nicht, diese 'Verluste' dann auszugleichen.

Wie gesagt, Probeberechnungen geben mehr Aufschluss, als Spekulationen oder Halbwissen :-)

Kleiner Fall aus der Praxis: Regress-Beitragszahlungen aus einem Wegeunfall 55 – 65+ (EMRT-ZZ endet mit 60) haben hier null Einfluss, jede AR ist kleiner, als die laufende EMRT. Hätte ich zunächst auch nicht erwartet, die (neuen) Berechnungsdaten klären das aber ganz schnell auf.

Gruß

w.

[/quote]

Da ich selber Praktiker bin kann ich davon berichten, dass ich bisher bereits diverse Konstellationen hatte in denen die Umwandlung der LEAT 75 in die LEAT 62 eine höhere Rentenzahlung bewirkt hatte. In anderen Fällen war das natürlich nicht so, gar keine Frage - es ist halt nicht die Regel.

Ich weiß ja nicht, ob Sie Zugriff auf die Programme der DRV haben, da Sie wohl ein externer Berater in einem Rathaus o.ä. sind, aber wenn es der Fall sein sollte, würde ich Ihnen raten mal eine interne Berechnung in rvDialog durchzuführen mit Eingabe der besitzgeschützten Entgeltpunkte. Da kommen ganz tolle Ergebenisse raus :-)

Hallo Airfurz One, Sie wären sicher überrascht, dass dem nicht so sein muss - ein neuer Versicherungsfall/Jaaaaaaaaahre nach dem ersten, kann dazu führen, dass frühere Werte heute einfach weg sind (Stichwort Schule/Studium/andere pauschale Werte), da helfen auch ein paar mickrige/neue Pflegebeiträge nach ZZ nicht, diese 'Verluste' dann auszugleichen. Wie gesagt, Probeberechnungen geben mehr Aufschluss, als Spekulationen oder Halbwissen :-) Kleiner Fall aus der Praxis: Regress-Beitragszahlungen aus einem Wegeunfall 55 – 65+ (EMRT-ZZ endet mit 60) haben hier null Einfluss, jede AR ist kleiner, als die laufende EMRT. Hätte ich zunächst auch nicht erwartet, die (neuen) Berechnungsdaten klären das aber ganz schnell auf. Gruß w.
Airfurz Oneam 15.08.2017 | 21:54
Sind diese jedoch nach Ende der Zurechnungszeit geflossen (z.B. EM-Rente mit ZZ mit 60 und anschließender Pflege) bringen die Pflegebeiträge sehr wohl eine höhere Altersrente mit sich.
Hallo Airfurz One, Sie wären sicher überrascht, dass dem nicht so sein muss - ein neuer Versicherungsfall/Jaaaaaaaaahre nach dem ersten, kann dazu führen, dass frühere Werte heute einfach weg sind (Stichwort Schule/Studium/andere pauschale Werte), da helfen auch ein paar mickrige/neue Pflegebeiträge nach ZZ nicht, diese 'Verluste' dann auszugleichen. Wie gesagt, Probeberechnungen geben mehr Aufschluss, als Spekulationen oder Halbwissen :-) Kleiner Fall aus der Praxis: Regress-Beitragszahlungen aus einem Wegeunfall 55 – 65+ (EMRT-ZZ endet mit 60) haben hier null Einfluss, jede AR ist kleiner, als die laufende EMRT. Hätte ich zunächst auch nicht erwartet, die (neuen) Berechnungsdaten klären das aber ganz schnell auf. Gruß w.
Da ich selber Praktiker bin kann ich davon berichten, dass ich bisher bereits diverse Konstellationen hatte in denen die Umwandlung der LEAT 75 in die LEAT 62 eine höhere Rentenzahlung bewirkt hatte. In anderen Fällen war das natürlich nicht so, gar keine Frage - es ist halt nicht die Regel. Ich weiß ja nicht, ob Sie Zugriff auf die Programme der DRV haben, da Sie wohl ein externer Berater in einem Rathaus o.ä. sind, aber wenn es der Fall sein sollte, würde ich Ihnen raten mal eine interne Berechnung in rvDialog durchzuführen mit Eingabe der besitzgeschützten Entgeltpunkte. Da kommen ganz tolle Ergebenisse raus :-)
W*lfgangam 15.08.2017 | 22:14
Zitat von Airfurz One anzeigen
Airfurz One schrieb

Sind diese jedoch nach Ende der Zurechnungszeit geflossen (z.B. EM-Rente mit ZZ mit 60 und anschließender Pflege) bringen die Pflegebeiträge sehr wohl eine höhere Altersrente mit sich.

[/quote]Hallo Airfurz One,

Sie wären sicher überrascht, dass dem nicht so sein muss - ein neuer Versicherungsfall/Jaaaaaaaaahre nach dem ersten, kann dazu führen, dass frühere Werte heute einfach weg sind (Stichwort Schule/Studium/andere pauschale Werte), da helfen auch ein paar mickrige/neue Pflegebeiträge nach ZZ nicht, diese 'Verluste' dann auszugleichen.

Wie gesagt, Probeberechnungen geben mehr Aufschluss, als Spekulationen oder Halbwissen :-)

Kleiner Fall aus der Praxis: Regress-Beitragszahlungen aus einem Wegeunfall 55 – 65+ (EMRT-ZZ endet mit 60) haben hier null Einfluss, jede AR ist kleiner, als die laufende EMRT. Hätte ich zunächst auch nicht erwartet, die (neuen) Berechnungsdaten klären das aber ganz schnell auf.

Gruß

w.

[/quote]

Da ich selber Praktiker bin kann ich davon berichten, dass ich bisher bereits diverse Konstellationen hatte in denen die Umwandlung der LEAT 75 in die LEAT 62 eine höhere Rentenzahlung bewirkt hatte. In anderen Fällen war das natürlich nicht so, gar keine Frage - es ist halt nicht die Regel.

Ich weiß ja nicht, ob Sie Zugriff auf die Programme der DRV haben, da Sie wohl ein externer Berater in einem Rathaus o.ä. sind, aber wenn es der Fall sein sollte, würde ich Ihnen raten mal eine interne Berechnung in rvDialog durchzuführen mit Eingabe der besitzgeschützten Entgeltpunkte. Da kommen ganz tolle Ergebenisse raus :-)

Hallo Airfurz One, wie haben beide irgendwie Recht - es kann mehr sein, muss es aber nicht. Nach meiner Erfahrung sind die 'Mehr-Fälle' eher arg in der Minderzahl. Danke trotzdem für die Rückmeldung ...wenn Sie mir jetzt noch Zugangskennung und PW für rvDialog nennen könnten, wären wir ziemlich gute Freunde *hihi ...und ich in Einzelfällen etwas schneller am Ziel - wobei, so'n 2-Zeiler an die DRV mit Wunsch- und Prognosedaten bis dahin ist sicher auch schneller in die Taste gehackt, als intern den ganzen Summs fertig zu machen ;-) Gruß w. PS: extern ist richtig ...die langjährigen Mitleser wissen das schon, jetzt sind Sie neu in den Kreis der 'Wissenden' aufgenommen :-) Und, als 'stiller' DRV-Mitarbeiter sollten Sie diesem Forum gern länger erhalten bleiben!
Genervteram 16.08.2017 | 07:16
Zitat von Airfurz One anzeigen
Airfurz One schrieb

Sind diese jedoch nach Ende der Zurechnungszeit geflossen (z.B. EM-Rente mit ZZ mit 60 und anschließender Pflege) bringen die Pflegebeiträge sehr wohl eine höhere Altersrente mit sich.

[/quote]Hallo Airfurz One,

Sie wären sicher überrascht, dass dem nicht so sein muss - ein neuer Versicherungsfall/Jaaaaaaaaahre nach dem ersten, kann dazu führen, dass frühere Werte heute einfach weg sind (Stichwort Schule/Studium/andere pauschale Werte), da helfen auch ein paar mickrige/neue Pflegebeiträge nach ZZ nicht, diese 'Verluste' dann auszugleichen.

Wie gesagt, Probeberechnungen geben mehr Aufschluss, als Spekulationen oder Halbwissen :-)

Kleiner Fall aus der Praxis: Regress-Beitragszahlungen aus einem Wegeunfall 55 – 65+ (EMRT-ZZ endet mit 60) haben hier null Einfluss, jede AR ist kleiner, als die laufende EMRT. Hätte ich zunächst auch nicht erwartet, die (neuen) Berechnungsdaten klären das aber ganz schnell auf.

Gruß

w.

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Da ich selber Praktiker bin kann ich davon berichten, dass ich bisher bereits diverse Konstellationen hatte in denen die Umwandlung der LEAT 75 in die LEAT 62 eine höhere Rentenzahlung bewirkt hatte. In anderen Fällen war das natürlich nicht so, gar keine Frage - es ist halt nicht die Regel.

Ich weiß ja nicht, ob Sie Zugriff auf die Programme der DRV haben, da Sie wohl ein externer Berater in einem Rathaus o.ä. sind, aber wenn es der Fall sein sollte, würde ich Ihnen raten mal eine interne Berechnung in rvDialog durchzuführen mit Eingabe der besitzgeschützten Entgeltpunkte. Da kommen ganz tolle Ergebenisse raus :-)

Hallo Airfurz One, Sie wären sicher überrascht, dass dem nicht so sein muss - ein neuer Versicherungsfall/Jaaaaaaaaahre nach dem ersten, kann dazu führen, dass frühere Werte heute einfach weg sind (Stichwort Schule/Studium/andere pauschale Werte), da helfen auch ein paar mickrige/neue Pflegebeiträge nach ZZ nicht, diese 'Verluste' dann auszugleichen. Wie gesagt, Probeberechnungen geben mehr Aufschluss, als Spekulationen oder Halbwissen :-) Kleiner Fall aus der Praxis: Regress-Beitragszahlungen aus einem Wegeunfall 55 – 65+ (EMRT-ZZ endet mit 60) haben hier null Einfluss, jede AR ist kleiner, als die laufende EMRT. Hätte ich zunächst auch nicht erwartet, die (neuen) Berechnungsdaten klären das aber ganz schnell auf. Gruß w.
Da ich selber Praktiker bin kann ich davon berichten, dass ich bisher bereits diverse Konstellationen hatte in denen die Umwandlung der LEAT 75 in die LEAT 62 eine höhere Rentenzahlung bewirkt hatte. In anderen Fällen war das natürlich nicht so, gar keine Frage - es ist halt nicht die Regel. Ich weiß ja nicht, ob Sie Zugriff auf die Programme der DRV haben, da Sie wohl ein externer Berater in einem Rathaus o.ä. sind, aber wenn es der Fall sein sollte, würde ich Ihnen raten mal eine interne Berechnung in rvDialog durchzuführen mit Eingabe der besitzgeschützten Entgeltpunkte. Da kommen ganz tolle Ergebenisse raus :-)
Ist ja interessant, dass Sie während einer Beratung noch Proberentenberechnungen durchführen können. Anscheinend ist Ihre Beratungsstelle dann nicht hoch frequentiert. Die, die ich kenne, sind froh Ihre eigentliche Beratungstätigkeit zu schaffen. An Probeberechnungen ist daher gar nicht zu denken. Die werden wie auch bei W*lfgang beim zuständigen RV-Träger angefordert.
GroKoam 16.08.2017 | 07:22
Zitat von Genervter anzeigen
Sind diese jedoch nach Ende der Zurechnungszeit geflossen (z.B. EM-Rente mit ZZ mit 60 und anschließender Pflege) bringen die Pflegebeiträge sehr wohl eine höhere Altersrente mit sich.
Hallo Airfurz One, Sie wären sicher überrascht, dass dem nicht so sein muss - ein neuer Versicherungsfall/Jaaaaaaaaahre nach dem ersten, kann dazu führen, dass frühere Werte heute einfach weg sind (Stichwort Schule/Studium/andere pauschale Werte), da helfen auch ein paar mickrige/neue Pflegebeiträge nach ZZ nicht, diese 'Verluste' dann auszugleichen. Wie gesagt, Probeberechnungen geben mehr Aufschluss, als Spekulationen oder Halbwissen :-) Kleiner Fall aus der Praxis: Regress-Beitragszahlungen aus einem Wegeunfall 55 – 65+ (EMRT-ZZ endet mit 60) haben hier null Einfluss, jede AR ist kleiner, als die laufende EMRT. Hätte ich zunächst auch nicht erwartet, die (neuen) Berechnungsdaten klären das aber ganz schnell auf. Gruß w.
Da ich selber Praktiker bin kann ich davon berichten, dass ich bisher bereits diverse Konstellationen hatte in denen die Umwandlung der LEAT 75 in die LEAT 62 eine höhere Rentenzahlung bewirkt hatte. In anderen Fällen war das natürlich nicht so, gar keine Frage - es ist halt nicht die Regel. Ich weiß ja nicht, ob Sie Zugriff auf die Programme der DRV haben, da Sie wohl ein externer Berater in einem Rathaus o.ä. sind, aber wenn es der Fall sein sollte, würde ich Ihnen raten mal eine interne Berechnung in rvDialog durchzuführen mit Eingabe der besitzgeschützten Entgeltpunkte. Da kommen ganz tolle Ergebenisse raus :-)
Ist ja interessant, dass Sie während einer Beratung noch Proberentenberechnungen durchführen können. Anscheinend ist Ihre Beratungsstelle dann nicht hoch frequentiert. Die, die ich kenne, sind froh Ihre eigentliche Beratungstätigkeit zu schaffen. An Probeberechnungen ist daher gar nicht zu denken. Die werden wie auch bei W*lfgang beim zuständigen RV-Träger angefordert.
Tja es gibt auch noch Menschen die Ihr Handwerk verstehen.
Genervteram 16.08.2017 | 09:56
Tja es gibt auch noch Menschen die Ihr Handwerk verstehen.
Selten so gelacht GroKo. Ausgerechnet Du sprichst vom Verstehen des eigenen Handwerks? Da kann eher der Papst etwas über Beischlaf erzählen. Du bist und bleibst hier einer der besten Clowns!
Thomas Schmidtam 16.08.2017 | 16:16
Hallo, danke für die Antworten. Ich dachte nur, da die EM- Rente noch während der Pflegetätigkeit in eine EM- Rente auf unbestimmte Dauer umgestellt wurde und sollte die Dauer bis zur Altersrente gehen, man weiß es ja nicht, das die Altersrente dann so hoch wie die EM- Rente ist. Das dann die die Beiträge aus der Pflegeversicherung angerechnet werden, ist toll, auch wenn das nicht aussagt, das dann die Altersrente damit höher ausfällt.
Genervteram 17.08.2017 | 13:34
Anscheinend ist Ihre Beratungsstelle dann nicht hoch frequentiert. Die, die ich kenne,
...tja, was soll man zu solch einem allumfassenden Auskenner-Statement noch beifügen? Außer, dass auch mal statt analog oder digital schon bio ausreicht - einfach mit dem Kopf rechnen, wenn Sie verstehen, was ich meine ;-) Gruß w.
Dass Sie nichts anderes zu tun haben, als hier im Forum unterwegs zu sein und lange Beiträge zu verfassen, lässt auch nur den Schluss zu, dass Ihr Arbeitgeber sie deutlich unterfordert. Vorsicht beim Kopfrechnen. Da haben schon ganz andere versagt!
GroKoam 17.08.2017 | 15:55
Zitat von Genervter anzeigen
...tja, was soll man zu solch einem allumfassenden Auskenner-Statement noch beifügen? Außer, dass auch mal statt analog oder digital schon bio ausreicht - einfach mit dem Kopf rechnen, wenn Sie verstehen, was ich meine ;-) Gruß w.
Dass Sie nichts anderes zu tun haben, als hier im Forum unterwegs zu sein und lange Beiträge zu verfassen, lässt auch nur den Schluss zu, dass Ihr Arbeitgeber sie deutlich unterfordert. Vorsicht beim Kopfrechnen. Da haben schon ganz andere versagt!
Och als Versager würde Ich Dich jetzt nicht bezeichnen, eher amüsanter Hofnarr oder so.
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