Bei einem Arbeitsentgelt von 100 EUR werden bei einem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit für Sie folgende Beiträge fällig:
1. Allgemeines Beschäftigungsverhältnis
Die Mindestbeitagsbemessungsgrundlage beträgt 155 EUR; die Beiträge zur Rentenversicherung sind wie folgt aufzubringen:
Mindestbeitrag (19,9 v. H. von 155 EUR) = 30,85 EUR
abzügl. Arbeitgeberbeitrag (15 v. H. von 100 EUR) = 15 EUR
Arbeitnehmerbeitragsanteil = 15,85 EUR.
2. Privathaushalt
Mindestbeitrag (19,9 v. H. von 155 EUR) = 30,85 EUR
abzügl. Arbeitgeberbeitrag (5 v. H. von 100 EUR) = 5 EUR
Arbeitnehmerbeitragsanteil = 25,85 EUR.
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