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Rentenbeitrag?

von Nurstress30.08.2008 | 14:41
2151 Ansichten
9 Antworten
Guten Tag, ich bin nur wegen den 35jahre Anwartzeit bei der Agentur ohne Leistung gemeldet. Ich denke jetzt nach, weil ich sehr viel Schwierigkeiten dadurch habe, mir ein Job von ca.100€ zu besorgen und auf die Rentenfreiheit verzichte. Wieviel muss ich dann für die Rente zahlen? Oder gibt es eine Mindesthöhe, die ich verdienen muss?um gemeldet zu bleiben? Danke

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 01.09.2008 | 09:50

Bei einem Arbeitsentgelt von 100 EUR werden bei einem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit für Sie folgende Beiträge fällig:

1. Allgemeines Beschäftigungsverhältnis

Die Mindestbeitagsbemessungsgrundlage beträgt 155 EUR; die Beiträge zur Rentenversicherung sind wie folgt aufzubringen:

Mindestbeitrag (19,9 v. H. von 155 EUR) = 30,85 EUR

abzügl. Arbeitgeberbeitrag (15 v. H. von 100 EUR) = 15 EUR

Arbeitnehmerbeitragsanteil = 15,85 EUR.

2. Privathaushalt

Mindestbeitrag (19,9 v. H. von 155 EUR) = 30,85 EUR

abzügl. Arbeitgeberbeitrag (5 v. H. von 100 EUR) = 5 EUR

Arbeitnehmerbeitragsanteil = 25,85 EUR.

8 Antworten

-_-am 30.08.2008 | 14:48
Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage beträgt bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit mtl. 155,- EUR. Sie zahlen dann 4,9% des Bruttoentgelts aus dem Minijob aus eigener Tasche drauf und haben vollwertige Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung. Sollten Sie den Betrag von 155,- EUR mtl. nicht erreichen, müssen Sie zusätzlich zu den 4,9% vom Bruttoentgelt für die Differenz zwischen Bruttoentgelt und Mindestbeitragsbemessungsgrundlage den vollen Rentenbeitrag von 19,9% selbst zahlen. Nachlesen können Sie das ausführlich unter http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/DE/1__AN/2__aufstockungR…
Schiko.am 30.08.2008 | 20:48
Bei einem klassischen eurojob ohne lohnsteuerkarten vorlage meldet immer der arbeitgeber diesen tatbestand an die minijob zentrale. Unabhängig davon ob 400 oder nur 100 monatlich brutto ver- dient werden. Wichtig dabei ist aber , ohne verzicht auf die versicherungs- freiheit ist es immer ein kastrierter beitrag. Will heißen, kein vollwertiger beitrag, da ja nur 15%, statt derzeit geltend 19,90 % festgelegter beitrag zur rente überwiesen werden. Dies ist zugleich der mindestbeitrag von 79,60 monatlich, auch für einen freiwilligen beitrag. Somit erfolgt auch für 12 monate ein jahr anfrechnung auf die mindestbeitragszeit. Anders dagegen, wenn keine zuzahlung von 4,90 % erfolgt, ganz gleich ob aus 400 oder gar nur aus 100 monatlich. Ohne zuzahlung werden auch nur ca. 4 monate, statt 12 monate fürs jahr angerechnet. Rechnerisch ist also die zuzahlung immmer 4,90%. Dies wären ja bei nur 100 brutto monatlich mit 4,9% euro 4,90, stimmt aber nicht, es sind aus mindestens 155 19,90 % fällig und 30,85 gesamtbeitrag. Bei verzicht auf die versicherungsfreiheit zahlt aber der arbeitgeber nur 15% aus 100 = 15,-- euro, der arbeitnehmer hat nach adam riese 15,85 aufzubringen, dies sind naturgemäß mehr als 4,90 euro . Was bringt dies aber für die rente jährlich: Bei jeweils ohne zuzahlung, bzw. mit zuzahlung: 400 brutto 3,20 4,24 200 brutto 1,60 2,12 100 brutto 1,06 1,64 Bin sicher, jens ( missfelder) ,inzwischen durch beitrag entlarvt, bringt eine bessere darstellung, er ist ja kraft alters noch nicht ver- wirrt. Mit freundlichen Grüßen.
Verwirrer?am 30.08.2008 | 23:29
Natürlich meldet der Arbeitgeber, wer auch sonst, den Minijob. Ob mit oder ohne Steuerkarte ist dabei völlig unbedeutend. Wollen Sie die Leser eigentlich verwirren? Was soll z. B. die Aussage: "Dies ist zugleich der Mindestbeitrag von 79,60 monatlich, auch für einen freiwilligen Beitrag. Somit erfolgt auch für 12 Monate ein Jahr Anrechnung auf die Mindestbeitragszeit." Was soll hier der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung? Dieser ist viel teurer als ein Verzicht auf Versicherungsfreiheit bei einem Minijob und bringt nichts im Hinblick auf die Aufrechterhaltung oder den Erwerb des Versicherungsschutzes wegen Erwerbsminderung oder Reha-Maßnahmen (Leistungen zur Teilhabe). Auch Ihre Rechenkünste in Ehren, doch ich glaube nicht, dass es um die Höhe der resultierenden Rente ging, jedenfalls wenn ich richtig lesen kann. Gefragt war nach einer Alternative zu der mit schikanösen Mätzchen verbundenen Meldung als Arbeitssuchender. Diese Frage war, insbesondere mit dem Hinweis auf den einschlägigen Link zur Minijobzentrale, durch "-_-" nützlich beantwortet. Ergänzend könnte man darauf hinweisen, dass der Beitrag für die Aufstockung von Minijobs im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen (Privathaushalt) deutlich höher ist, da der Arbeitgeber nur 5% Rentenbeitrag zu zahlen hat. Ausgehend von einem vollen Beitragssatz von 19,9 Prozent beträgt der Eigenanteil des Arbeitnehmers daher dann 14,9 Prozent (Privathaushalte). Auch hier ist eine monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 155,00 Euro zu beachten. Ausführungen dazu gibt es ebenfalls bei der Minijobzentrale unter http://www.minijob-zentrale.de/nn_10672/DE/3__Privathaushalte/1_…
Schiko.am 31.08.2008 | 08:16
Sie sind scheinbar ein erhabener und das gelbe vom ei. "Natürlich meldet der AG. , wer auch sonst, den minijob" Habe ja auch nichts anderes behauptet. Nur wenn der arbeitgeber die steuerkarte verlangt kann dies durchaus ein geringer verdienst sein, kein minijob, und somit entfällt die meldung"minijobzemtrale" Sie bringen als weitere möglichkeit die aufstockung des minijob für arbeiten im privathaushalt was ja sicher"Nurstress" nicht meinte. Monieren aber gleichzeitig meinen hinweis auf den sonst not- wendigen mindestbeitrag von monatlich 79,60 als voll- wertigen beitrag außerhalb des minijobs . Da ja mit diesen klein, klein der jährliche rentenzuwachs sehr gering ist habe ich ja gerade- ohne rechenkünste- frei nach volks- schule münte sauerland, beispiele genannt. Will sagen , bei nur 155 mtl. und 7,60 eigenbeitrag beim minijob gleicher effekt im hinblick EMR. und reha. Habe hier schon zigmal auf die preiswerte möglichkeit durch aufstockung von nur 7,60 beim minijob , während andere bei solchen anfragen nur auf den mindestbeitrag von 79,60 hinwiesen. Der schlenker "zu der mit schikanösen Mätz verbundenen meldung....." nährt in mir den verdacht, hier sprach ein neuer oder längst bekannter staatskritiker gegen unseren ach so schlechten staat . Mit freundlichen Grüßen.
Kritikasteram 31.08.2008 | 17:18
Schiko`s Deutungen hätten sicher weniger Lücken, wenn er sich Mühe gäbe, sich verständlicher auszudrücken. Daran scheint ihm aber wohl nicht gelegen, so geht auch ein guter Rat oft daneben.
Schiko.am 31.08.2008 | 20:03
Jetzt reichts, verehrter herr "Kritikaster" meine zahlen haben sie ja. Sind sie doch so gut und geben sie nach ihrem gusto eine antwort ab. Vielleicht begreifen sie ja auch die materie nicht und suchen bei anderen die schuld. Habe mir wirklich die größte mühe gegeben zu antworten. Manchmal meine ich auch wie bei merkel"Von drüben, evangelisch und auch schon geschieden". Bei mir: alter mann, religiös, katholisch, bankkaufmann gleich vier kinder und auch noch aus der ober- pfalz und nur volksschule. Guten abend.
Kritikasteram 31.08.2008 | 20:34
Es fällt mir nicht schwer, mich zu entschuldigen, was ich hiermit ganz offiziell tun will. Sie haben im Forum einen guten Leumund und natürlich auch die Fachkenntnis, um schwierige Probleme anzugehen. Wünsche weiterhin Erfolg ebi dieser ehrenamtlichen Aufklärungsarbeit
jensam 01.09.2008 | 17:06
wo soll ich mich entlavrt haben? ich schreibe immer noch unter meinem namen und nicht irgendwelchen pseudonymen! ihre beiträge spiegeln aber eben wieder was ich schon einmal gesagt habe: verwirrung und leider fachlich oft falsch.... schön, dass andere das jetzt auch schon erkannt haben :-)
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