Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeitrag der Krankenversicherung

von Jojonnie04.09.2020 | 19:02
91 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wird der Rentenbeitrag der Krankenversicherung, bei Krankschreibung über 6 Wochen, den zu berechnenden Punkten angerechnet? Im Fall einer Erwerbsminderungsrente, die nach Aussteuerung der KK gezahlt wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

bei Bezug von Krankengeld zahlt die Krankenkasse u.a. Beiträge zur Rentenversicherung. Bei Krankengeld werden die Beiträge von 80 % des Regelentgelts berechnet. Inwieweit sich die Beiträge auf die Rentenberechnung auswirken, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu kann daher keine Aussage getroffen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

jam 04.09.2020 | 19:13
Wenn es sich um Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse handelt die dann auch Beiträge an die Rentenversicherung abführt JA
W°lfgangam 04.09.2020 | 20:01
Hallo Jojonnie, ja natürlich, sofern der Beginn der EM-Rente in die Krankengeldzahlung (KG) fällt. Bei KG muss der Arbeitgeber 80 % der Beiträge des davor versicherten Entgelts weiterzahlen. Beispiel: Sie haben ein durchschnittliches Entgelt von rd. 40.800 € erzielt. Ergibt für diesen Jahresverdienst rd. 34 € mtl. Rentenanspruch (ohne etwaige Abschläge, ohne Abzug von KV/PV von rd. 11 %) Bei KG werden nur 80 % der Beiträge gezahlt, insofern 'sinkt' der Rentenanspruch _für ein ganzes Jahr KG_ auf rd. 27 € ...ein 'Verlust' von nur 7 €. Setzen Sie die Zahlen ins Verhältnis zu Ihrem persönlichen SV-Einkommen, brechen es runter auf die betroffenen Monate, werden Sie letztendlich feststellen, dass sich der 'Verlust' an Rente in kleinen Grenzen hält. Offen bleibt natürlich die Frage, wann ist 'Break-even' = Beginn der EM-Rente, welche Einkünfte bis dahin/Faktoren wirken auf den Rentenbeginn ein. Letztendlich nur 'Peanuts' im kleinen 2-stelligen €-Bereich... Gruß w.
Siehe hieram 04.09.2020 | 19:28
Sofern Sie eine Teil-EM-Rente erhalten, die Krankenkasse also Krankengeld aus einer bestehenden Teilzeitbeschäftigung bezahlt, wird die Beitragszeit für Ihre spätere Altersrente angerechnet. Ob sich das dann aber tatsächlich auch rentenerhöhend auswirkt, wird sich dann später zeigen (dies wäre dann ein Extra-Thema). Wenn Sie allerdings volle EM-Rente bekommen, müssten Sie eine (erlaubte) sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, die vom Betrag her über 'Minijob' hinausgeht (also bereits in der Gleitzone liegt). Denn aufgrund eines Minijobs haben Sie zwar Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, aber nicht auf Krankengeld, so dass dann auch keine Beiträge geleistet werden und die Zeit nicht angerechnet werden kann. Und falls Sie volle EM-Rente erhalten die rückwirkend bewilligt wurde und dadurch die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegenüber Ihre Rentennachzahlungsbetrag hatte, werden die gezahlten RV-Beiträge vom Krankengeld ebenfalls für eine spätere Altersrente mit berücksichtigt. Und wenn Sie volle EM-Rente beziehen und keine Nebentätigkeit hatten und auch nichts erstattet wurde, gibt es eigentlich keine Konstellation, in der die KK einem EM-Rentner auch noch Krankengeld bezahlt und daraus Beiträge an die RV. Dann gäbe es also nichts, was später berücksichtigt werden kann.
Siehe hieram 04.09.2020 | 21:08
Zitat von W°lfgang anzeigen
Wird der Rentenbeitrag der Krankenversicherung, bei Krankschreibung über 6 Wochen, den zu berechnenden Punkten angerechnet? Im Fall einer Erwerbsminderungsrente, die nach Aussteuerung der KK gezahlt wird.
Hallo Jojonnie, ja natürlich, sofern der Beginn der EM-Rente in die Krankengeldzahlung (KG) fällt. Bei KG muss der Arbeitgeber 80 % der Beiträge des davor versicherten Entgelts weiterzahlen. Beispiel: Sie haben ein durchschnittliches Entgelt von rd. 40.800 € erzielt. Ergibt für diesen Jahresverdienst rd. 34 € mtl. Rentenanspruch (ohne etwaige Abschläge, ohne Abzug von KV/PV von rd. 11 %) Bei KG werden nur 80 % der Beiträge gezahlt, insofern 'sinkt' der Rentenanspruch _für ein ganzes Jahr KG_ auf rd. 27 € ...ein 'Verlust' von nur 7 €. Setzen Sie die Zahlen ins Verhältnis zu Ihrem persönlichen SV-Einkommen, brechen es runter auf die betroffenen Monate, werden Sie letztendlich feststellen, dass sich der 'Verlust' an Rente in kleinen Grenzen hält. Offen bleibt natürlich die Frage, wann ist 'Break-even' = Beginn der EM-Rente, welche Einkünfte bis dahin/Faktoren wirken auf den Rentenbeginn ein. Letztendlich nur 'Peanuts' im kleinen 2-stelligen €-Bereich... Gruß w.
Leider nicht ganz richtig bzw. ungenau. Ein Krankengeld, das in den letzten vier Jahren vor Beginn/über den Beginn hinaus einer EM-Rente bezahlt wird, wirkt sich im Rahmen der Günstigerprüfung eher NICHT auf die Höhe der EM-Rente aus. Sie auf der Seite 'Rente - Erwerbsminderungsrente' oben in den 'Reitern'. Hieraus zitiert: "Günstigerprüfung sorgt oft für Rentenplus In der Regel werden in der Zurechnungszeit die bislang im Durchschnitt pro Versicherungsjahr erworbenen Entgeltpunkte fortgeschrieben. Es gibt allerdings eine Ausnahme für alle, die ab Juli 2014 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bekommen haben: Wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits weniger verdient haben als in den Jahren zuvor, bleiben die letzten vier Versicherungsjahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn sie negativ zu Buche schlagen würden. Dieses Verfahren nennt sich Günstigerprüfung. Wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung keine Überstunden mehr machen konnten, in Teilzeit gewechselt sind oder lange Krankheitszeiten hatten, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass sich dies negativ auf die Rentenhöhe auswirkt."
Siehe hieram 04.09.2020 | 22:46
Zitat von W°lfgang anzeigen
Nö. Jedenfalls nicht bei Krankengeld für gesetzlich Versicherte bzw. freiwillig in der gesetzlichen KK Versicherten. Da teilen es sich die KK und der Versicherte. Der Arbeitgeber ist nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung 'raus'. Ganz im Gegenteil kann er bis zu 80% der Aufwendungen für eine Entgeltfortzahlung ('Lohnfortzahlung) bei (jeder) Krankheit eines Arbeitnehmers sich von der KK erstatten lassen (bei einer selben Ursache der Krankeit insgesamt für maximal sechs Wochen, dann gibt's - sofern nicht Minijob - Krankengeld). Dafür zahlt er aber auch (wenn der Betrieb >= 30 Mitarbeiter beschäftigt) regelmäßig (je nach Betriebsgröße und Umsatz) Beiträge, die sogenannte Umlage 'U1'. Bei Beamten mag das anders sein... da kenne ich mich zugegebener Maßen nicht aus. Nur dass die von Ihrem Dienstherrn noch einen Ausgleich bekommen (können), der die Differenz zwischen Gehalt und Krankengeld ausgleicht. Das ist bei 'Normalarbeitenden' eher selten der Fall, gibt's aber manchmal auch. Aber Beamte erhalten ja auch keine EM-Rente, das wird ja auch irgendwie anders geregelt... Der Fragesteller scheint aber kein Beamter zu sein, insofern ist das hier dann nicht weiter aufzudröseln ;-)
Siehe hieram 04.09.2020 | 22:47
Korrtur, habe den Pfeil falsch rum gesetzt muss heißen: <= 30 Mitarbeiter (also bis zu 30 Mitarbeiter)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026