Wird der Rentenbeitrag der Krankenversicherung, bei Krankschreibung über 6 Wochen, den zu berechnenden Punkten angerechnet? Im Fall einer Erwerbsminderungsrente, die nach Aussteuerung der KK gezahlt wird.
Hallo Jojonnie,
ja natürlich, sofern der Beginn der EM-Rente in die Krankengeldzahlung (KG) fällt.
Bei KG muss der Arbeitgeber 80 % der Beiträge des davor versicherten Entgelts weiterzahlen.
Beispiel: Sie haben ein durchschnittliches Entgelt von rd. 40.800 € erzielt. Ergibt für diesen Jahresverdienst rd. 34 € mtl. Rentenanspruch (ohne etwaige Abschläge, ohne Abzug von KV/PV von rd. 11 %) Bei KG werden nur 80 % der Beiträge gezahlt, insofern 'sinkt' der Rentenanspruch _für ein ganzes Jahr KG_ auf rd. 27 € ...ein 'Verlust' von nur 7 €.
Setzen Sie die Zahlen ins Verhältnis zu Ihrem persönlichen SV-Einkommen, brechen es runter auf die betroffenen Monate, werden Sie letztendlich feststellen, dass sich der 'Verlust' an Rente in kleinen Grenzen hält.
Offen bleibt natürlich die Frage, wann ist 'Break-even' = Beginn der EM-Rente, welche Einkünfte bis dahin/Faktoren wirken auf den Rentenbeginn ein. Letztendlich nur 'Peanuts' im kleinen 2-stelligen €-Bereich...
Gruß
w.
Leider nicht ganz richtig bzw. ungenau. Ein Krankengeld, das in den letzten vier Jahren vor Beginn/über den Beginn hinaus einer EM-Rente bezahlt wird, wirkt sich im Rahmen der Günstigerprüfung eher NICHT auf die Höhe der EM-Rente aus.
Sie auf der Seite 'Rente - Erwerbsminderungsrente' oben in den 'Reitern'.
Hieraus zitiert:
"Günstigerprüfung sorgt oft für Rentenplus
In der Regel werden in der Zurechnungszeit die bislang im Durchschnitt pro Versicherungsjahr erworbenen Entgeltpunkte fortgeschrieben. Es gibt allerdings eine Ausnahme für alle, die ab Juli 2014 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bekommen haben:
Wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits weniger verdient haben als in den Jahren zuvor, bleiben die letzten vier Versicherungsjahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn sie negativ zu Buche schlagen würden. Dieses Verfahren nennt sich Günstigerprüfung.
Wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung keine Überstunden mehr machen konnten, in Teilzeit gewechselt sind oder lange Krankheitszeiten hatten, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass sich dies negativ auf die Rentenhöhe auswirkt."