Hallo Jörg 1970,
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Pflegezeiten ist u.a., dass neben der Pflegetätigkeit eine Beschäftigung mit mehr als 30 Wochenstunden NICHT ausgeübt wird.
sh. auch folgende Broschüre, S. 6 => https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=4