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Rentenbeitrags-Nachzahlung

von Fanny25.07.2009 | 23:07
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11 Antworten

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Würde gerne wissen ob man Rentenbeiträge für einen Zeitraum von 5 Jahren nachzahlen kann?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Fanny,

dennoch wäre es interessant, die näheren Umstände Ihres Anliegens zu Kennen. Dafür gibt es neben dem von Chris beschriebenen allgemeinen Grundsatz zu viele Ausnahmen.

Wenn Sie sich im Forum nicht offenbaren möchten, empfehle ich Ihnen dringend den Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung. Vielleicht führt dieses Gespräch ja noch in ganz andere interessante Richtungen.

10 Antworten

Chrisam 25.07.2009 | 23:15
Grundsätzlich nein. Bis zum 31.03. eines jeden Jahres können Sie Beiträge des Vorjahres einzahlen, danach nicht mehr. Einzelne Ausnahmen gibt es, dazu müssten Sie uns mal den Hintergrund mitteilen.
Schiko.am 25.07.2009 | 23:56
"Dazu müssen Sie uns mal den Hintergrund mitteilen. Darf ich annehmen, Sie sind auch bei der Deutschen Rentenversicherung be-beschäftigt . Ist ja nichts schlechtes, will nur meine Kartei ergänzen. MfG.
Agnesam 26.07.2009 | 13:16
Hallo Schiko (wenn Sie der Echte sind) Die Nachzahlungsvorschriften finden Sie doch in §§ 204-209 SGB VI. Fast immer geht es um die Nachzahlung für Ausbildungszeiten. Über den neuen § 208 SGB VI haben wir hier um Forum auch schon diskutiert. Nur für Ihre "Kartei": Es gibt noch eine Nachzahlungsmöglichkeit, allerdings weitgehend unbekannt: § 7 Abs. 3 Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG) Agnes
Schiko.am 26.07.2009 | 16:23
Danke Agnes, sehr freundlich. Meine Intervention -habe mich wieder schlecht ausgedrückt- galt Christs Tätigkeit, da sie"uns" schrieb. Meine Karteiergänzung sagt aus wer hier: Normaler User. Experte. Bei der Rentenversicherung Beschäftigter . Oderr sogar Redaktionsmitglied ist Daraus sieht man auch manch mal den Zusammenhalt von Personen b zw. den Beistand. MfG.
Agnesam 26.07.2009 | 18:10
Hallo Schiko, ich wusste natürlich nicht, dass Sie eine Kartei über die User in diesem Forum führen. Darf ich höflichst fragen, wie ich denn eingestuft werde, da ich öfters auch mal meine Meinung sage: DRV-Mitarbeiter, Rechtsbeistand, Wissender, Unwissender, Wichtigtuer, Querulant, Spinner? Agnes
Schiko.am 26.07.2009 | 19:20
Aber , aber, ich bin doch kein Stasi. Dies wäre ja auch wirkungs- los.Es macht mir einfach Spass wie manche Grup- pierung Anfragen von Usern runterbügeln. Mich ausgeschlossen, biete ja auch Angriffsflächen und teile auch gerne aus. MfG.
saegeam 26.07.2009 | 21:17
@ Agnes u. Schiko Ihr Pfeifen. Mit diesem diesqualifizierten Gesülze habt ihr Fanny keine kompetente Antwort auf ihre Frage gegeben. Obwohl sie es von euch schon verlangen kann !!!!!!!!!!! @ Fanny Es können freiwillige Beiträge gezahlt werden, sofern man Beiträge für eine nicht mehr anzurechnende Schulzeit zahlen will. Sie müssen diesen Antrag bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres stellen und können die Beitragshöhe frei wählen zwischen 79,60 EUR und 1.000 EUR. mfg Saege
Agnesam 26.07.2009 | 20:07
Na ja, dann bin ich ja zufrieden. "Runterbügeln" ist nicht mein Stil. Schönen Abend noch Agnes
Schiko.am 26.07.2009 | 22:14
Die Saege scheint etwas stumpf zu sein. Die Weisheit der Nachzahlung bis zum 45 für Schulzeiten wurde hier von einer "Nicht-Pfeife" längst an anderer Stelle gegeben, dies war auch nicht zwingend die Frage von Fanny ,ist auch wenig gewinnbringend als Rentenerhöhung. Aber wenn schon, denn schon, von 79,60 Mindestbeitrag bis 1.074,60 als Höchstbeitrag ( 5400 x 19,90%) Herr Titelverleiher ist dies möglich. Konkret geantwortet hat ja schon Chris mit 31.3. jeweils geltend für das Vorjahr. Mit freundlichen Grüßen.
fannyam 26.07.2009 | 22:49
Danke für die Antworten und Eure Mühe Mir ging es auch nur darum ob es möglich ist. Hab gedacht man könnte auch 5 Jahre nachzahlen.
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