Guten Tag Gaby,
grundlegend ist hierfür entscheidend ob die allgemeine Wartezeit (60 Monate) erfüllt ist und ein entsprechender Anspruch auf die Regelaltersrente besteht. Sofern Sie eine schnelle Auskunft diesbezüglich benötigen sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger kontaktieren.
Sofern eine Beitragserstattung möglich ist, ist es ratsam sich zu dem Thema beraten zu lassen. Alternativ kann ggf. eine freiwillige Beitragszahlung, um einen Anspruch auf die Regelaltersrente zu erlangen, für Sie attraktiver ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung