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Rentenbeitragsnachzahlung

von Unwissend18.03.2007 | 14:26
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe im Jahr 2006 für 6 Monate nicht gearbeitet und keine Rentenbeiträge gezahlt - bin nicht selbständig beschäftigt. Lohnt es nachzuzahlen, z.B. um Ansprüche wie Erwerbsminderung (habe bereits 32 Pflichtbeitragsjahre) aufrecht zu erhalten? Wie hoch ist der Mindetsbeitrag/Monat. Wo bekomme ich die Formulare und bis wann muß ich die Beiträge bezahlen. Vielen Dank im voraus Unwissend

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie waren Sie in den fehlenden Monaten gemeldet (arbeitslos)? Die freiwilligen Zahlungen spielen tatsächlich nur zukunftsbetrachtend eine Rolle! Sie sollten versuchen keine Rentenlücken entstehen zu lassen, da man nicht weiß was in der Zukunft passiert (noch mehr Fehlzeiten). Wenden Sie sich bitte an eine Rentenberatungsstelle. Die Frist für die freiwillige Zahlung für 2006 läuft zum 31.03.2007ab.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Unwissender,

mit freiwilligen Beiträgen kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nur aufrecht erhalten werden, wenn vor dem 1.1.1984 die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist, und danach bis zum Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit lückenlos rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt wurden. Vermutlich bezog sich darauf die von Ihnen erwähnte Meldung im Radio.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo, Pensionista futuro,

sie haben für die fragliche Zeit die Möglichkeit, freiwillig Rentenbeiträge in Höhe von z.Zt. zwischen 79,60 € und 1.044,75 € zu entrichten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich zwecks Beantragung rechtzeitig an Ihren Rentenversicherungsträger. Am besten besuchen Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

5 Antworten

Schiko.am 18.03.2007 | 16:25
Sicher wissen sie es, voraussetzung für eine erwerbsminderungsrente ist die zugehörigkeit zur rentenversicherung und beitragsentrichtung für mindestens 5 jahre. Von den letzten fünf jahren vor eintritt der er- werbsminderung müssen drei jahre mit pflicht- beiträgen belegt sein. Rein rechnerisch erhalten sie für die nachzahlung von 6 monaten a/ 79,60 mindestbeitrag = €. 477,60 bis spätestens 31.3.07 auf konto der rentenversicherung €- 4,28 höhere rente für 2006. Ich persönlich würde darauf verzichten, da können sie sich im sommer viel eis kaufen. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 18.03.2007 | 21:36
Sie sehen es schon richtig, hat jemand in den letzen fünf jahren 60 monatsbeiträge bezahlt und es waren nur in dieser zeit für 35 monate pflichtbeiträge darunter fehlt ein monat für die erwerbsminderungsrente. Bei ihnen es aber doch so, ausgehend vom 31.12.2006 haben sie weit mehr pflichtbeiträge geleistet, mindestens aber doch, ausgehend ab 1.1.2002 54 monate, dies ist doch mehr als 36 monate bzw. drei jahre. Bin also als laie der meinung, die freiwillige beitragszahlung für sechs monate sind insofern bei ihnen wirkungslos. Warten sie die stellungnahme des experten ab, ich behaupte oft sachen die nicht stimmen, nur so kommt die wahrheit ans tages- licht. Bin mir im klaren, solche bemerkungen verstehen manche nicht, dies macht mir aber nur die hälfte aus, hauptsache es hilft manchen. Mit freundlichen Grüßen.
Unwissendam 18.03.2007 | 20:00
Sehr geehrter Herr Schiko., vielen Dank für Ihre Info. Das das nicht viel Rente ausmacht, ok kann ich mit leben. Aber wichtiger für mich finde ich eine eventuelle Beibehaltung der Möglichkeit der Erwerbsunfähigkeitsmöglichkeit, da ich nicht weiß, ob ich auch in Zukunft einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, um somit wieder auf 5 Jahre zusammenhängend Pflichtversicherung zu kommen. Oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden? Reicht es, wenn ich die letzten 5 Jahre insgesamt 3 Pflichtbeitragsjahre habe? Dann wäre das 1/2 Jahr wirklich unerheblich. Verunsichert hat mich kürzlich ein Beitrag im Radio, dass wenn mehr als 1 Monat an Beiträgen fehlt dieser Schutz Erwerbsunfähigkeit aufgehoben ist. Ich würde mich freuen, wenn ich noch eine Antwort bekommen würde. Vielen Dank dafür. Mit freundlichen Grüßen Unwissend
Unwissendam 20.03.2007 | 18:41
Sehr geehrter Herr Experte, vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage hätte ich jedoch noch: Habe ich es richtig verstanden, dass diese Unterbrechung der Beitragszahlung (ich zahle jetzt wieder Beiträge) unschädlich ist, wenn die Wartezeit von 5 Jahren und davon 3 Jahre Beitragszahlung erfüllt ist. Somit beginnt nach der Unterbrechung keine neue Frist? Sorry, vielleicht etwas schlecht formuliert. Vielen Dank im voraus für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Unwissend
Pensionista futuroam 26.05.2007 | 06:28
Ich befinde mich derzeit in der aktiven Phase meiner Altersteilzeit. Meine passive Alterteilzeit, die ich im nächsten Jahr beginne, endet 2 Monate vor dem offiziellen Rentenbeginn. Meine Frage ist, ob ich diese 2 Monate mit eigenen Zahlungen auffüllen kann, um keine Verluste bei meiner Rente zu haben.
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