Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenberechnung

von Bianka22.02.2011 | 02:23
2276 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe folgendes Problem. In meiner Rentenauskunft steh für 14 Monate berufliche Ausbildung die mit einem Wert von 0,0833 Entgeltpunkten bewertet werden obwohl ich zu dieser Zeit nicht in Ausbildung war. Ich war zu diesem Zeitpunkt noch keine 25 Jahre alt und meine Rente bekomme ich seit dem 07.2006. Ist das Richtig? Weil seit 2004 gilt die Berechnung das immer die ersten 36 Monate beruflicher Tätigkeit als berufliche Ausbildung angerechnet werden doch nicht mehr! Und dann habe ich noch eine Frage, wie wird eine ABM Maßnahme vor dem 25 Lebensjahr bewertet? MfG

8 Antworten

Biankaam 22.02.2011 | 06:08
Ich habe einen Fehler gemacht, ich meinte denn 01.01.2005 und nicht 2004! MfG
-am 22.02.2011 | 10:37
Die Bewertung mit 0,0833 Entgeltpunkten kann auch heute noch Bestandteil bei der Rentenberechnung - nämlich bei der Ermittlung des Gesamtleistungswerts - sein. Dies gilt auch dann wenn tatsächlich keine Berufsausbildung absolviert wurde.
B´sonam 22.02.2011 | 10:36
Hallo Bianka, stehen diese 14 Monate "berufliche Ausbildung" unter Umständen in der Anlage 4 bei dem Punkt : "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" bzw. "Grundbewertung" ? Zur Pauschalen Höherbewertung : Die pauschale Anerkennung der ersten 36 Kalendermonate als Zeiten der beruflichen Ausbildung wurden (abhängig vom Rentenbeginn) in den Jahren 2004 bis 2008 Schritt für Schritt zurückgefahren. Bei einem Rentenbeginn im Juli 2006 hätten sie beispielsweise noch 46,88 % der ursprünglichen Höherbewertung erhalten. Gruß B´son
Biankaam 22.02.2011 | 23:26
Hallo B`son, vielen Dank für Ihre Antwort. Stimmt die Monate stehen in Anlage 4 unter Grundbewertung. Können Sie mir vieleicht auch sagen wie es dazu kommen kann das aber 7 Monate von einer Umschulung fehlen? Und dann noch eine Frage, wie wird eine Berufliche Ausbildung (Schulisch) ohne Beiträge bewertet? MfG
Biankaam 22.02.2011 | 23:29
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte sagen was ein Gesamtleistungswert ist? MfG
B´sonam 23.02.2011 | 09:32
Hallo Bianka, vorab eines : Die in Anlage 4 aufgeführte Berechnung ist wohl das mit am schwierigsten zu erklärende (und somit auch zu verstehende ;o) an der ganzen Rentenberechnung... Leider kann ich Ihnen ohne Einsicht in Ihre Unterlagen nicht genau sagen, warum 7 Monate einer Umschulung fehlen (in der Anlage 4 ?), hier mein Tipp : Gehen sie mit Ihrem Bescheid am Besten zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle, dort sollte man Ihnen jede Frage ausführlich beantworten können. Zu Ihrer Frage bezüglich der Bewertung einer schulischen Ausbildung : Hier kommt es darauf an, ob es sich um eine Fachschule (wird als einzige -noch- bewertet), eine Schule (etwa Gymnasium...) oder eine Hochschule handelt. Für die Fachschulzeiten (und diverse andere Zeiten ohne eigene Beitragszahlung...) wird ein Durchschnittswert emittelt (in eben dieser Anlage 4), 75 % dieses Wertes, maximal 0,0625 Punkte (also umgerechnet 1,70 EUR) bekommen sie pro Monat im Endeffekt gutgeschrieben. Auch das sollte Ihnern ein Berater vor Ort anhand Ihrer Unterlagen verständlich(er) erläutern können ;o) Gruß B´son
Biankaam 24.02.2011 | 01:04
Hallo B`son, danke noch mal für Ihre Informatione. Ich werde mir Morgen sofort einen Termin bei der Rentenversicherung geben lassen. Nur noch eine Frage: Ich habe Anfang Februar die Weiterbewilligung bekommen, muß ich jetzt wegen der Berechnung innerhalb von 4 Wochen einen Einspruch erheben oder kann man gegen die Berechnung immer einen Einspruch erheben? MfG
B´sonam 24.02.2011 | 12:43
Hallo Bianka, sollte man irgendwelche Fehler in der Rentenberechnung feststellen, so kann man den Bescheid jederzeit mit Hilfe eines Überprüfungsantrages "angreifen". Da sie jedoch offensichtlich noch in der Rechtsmittelfrist ( = die von Ihnen genannten 4 Wochen) sind, wäre es in Ihrem Fall meiner Meinung nach zweckmäßiger, entweder den Termin (sofern dieser auch noch innerhalb der Frist liegen sollte) abzuwarten, oder (falls der Termin nicht innerhalb der Frist machbar ist) einen Widerspruch -ohne Begründung- rein zur Fristwahrung einzulegen. Gruß B´son
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026