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Experten-Antwort

Rentenberechnung bei wechselnder Beschäftigung in West und Ost

von PK03.02.2014 | 15:31
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihren Broschüren "Rente: So wird sie berechnet" wird leider nur angedeutet, aber nicht ersichtlich, wie sich die Rente für jemanden ermittelt, der sowohl in West- als auch Ostdeutschland rentenversicherungspflichtig beschäftigt war. Folgende Fragen: 1. Ist das in Anlage 1 SGB VI ausgewiesene Durschnittsentgelt 2013 von vorläufig 34.071 EUR ein gesamtdeutsches oder nur westdeutsches? Falls gesamtdeutsch, werden die Ost-Entgelte auf den Gesamtdurchschnitt (der damit auch die Ostentgelte enthält) hochgerechnet? 2. Angenommen jemand war insgesamt 30 Jahre in West- und 10 Jahre in Ostdeutschland rv-pflichtig beschäftigt. Werden für seine Altersrente dann die Entgeltpunkte in Westdeutschland mit dem aktuellen Rentenwert West (28,14 EUR) und die Entgeltpunkte Ost mit dem aktuellen Rentenwert Ost (25,74 EUR) multipliziert. D.h. ist seine Altersrente eine gewichtete Summe der West- und Ostrentenwerte? 3. Welcher Rentenwert (Ost/West) spielt bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten eine Rolle? Der jeweilige Wohnsitz, wo das Kind tatsächlich großgezogen wurde? D.h. jemand, der im Jahr der Geburt (nach 1992) in München wohnt und dann nach Dresden zieht, bekommt erst 1 EP für West und dann 2 EP für Ost? Vielen Dank für Ihre Antwort! PK

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo PK,

die Durchschnittsverdienste sind allgemeingültige Durchschnittsverdienste. Die Ost-Entgelte werden vor einem Vergleich mit diesem Durchschnittsverdienst aufgewertet (Anl. 10 zum SGB VI).

Mischrentenfälle, also z.T. Entgeltpunkte (West) a 28,14 Euro und z.T Entgeltpunkte (Ost) a 25,74 Euro sind möglich und nicht ungewöhnlich.

Die Bewertung der Kinderjahre orientiert sich am Wohnort der Antragstellenden Person. Wohnte die Person während der Erziehung im Beitrittsgebiet, dann Kinderjahre (Ost), wohnte die Person während der Erziehung in den alten Länder, dann Entgeltpunkte (West). Auch hier kann sich während der Erziehung eines Kindes der Wert von Ost nach West (oder umgekehrt) verändern, z.B. durch Umzug.

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4 Antworten

Jonnyam 03.02.2014 | 17:16
Zu 1. Es ist ein West-Entgelt, die Ost-Verdienste werden aber im Verhältnis WEST-Entgelt zu OST-Entgelt auf das WEST-Niveau angehoben, z.B. für 2013 + 1,1767. Zu 2. ja jeder Rechtsbereich wird für sich berechnet. Ausnahme: Wer am 18.5.1990 im Westen wohnte erhält auch für die Ost-Zeiten vorher WEST-EP Zu 3. Genau, es kommt auf den Ort an, an dem das jeweilige Kind erzogen wurde. Dabei gibt es sogar einen Wechsel innerhalb der Zeit. Ziemlich abwegiges Beispiel: Zwillinge geboren am. 31.12.1992 in Dresden = Kindererziehung für Kind 1 JAN 93-DEZ 95 und für Kind 2 JAN 96 - DEZ 98. Bei Erziehung in Dresden bis Juni 1993 danach in Düsseldorf ergibt dies für Kind 1 JAN-JUN 93 OST-EP dann WEST-EP für Kind 2 JAN-JUN 96 (trotz Wohnsitz in Düsseldorf) OST-EP, danach WEST-EP meint jedenfalls Jonny
PKam 03.02.2014 | 17:25
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Verstehe ich es richtig, dass das Durchschnittsentgelt das gesamte Bundesgebiet umfasst, d.h. Ost+West. Und dann die Ostentgelte auf dieses Gesamt-Niveau hochgerechnet werden?
Jonnyam 03.02.2014 | 18:07
Das Durchschnittsentgelt war vor 1992 ein WEST-Entgelt. Letztlich ist es dabei geblieben und wird seither jährlich fortgeschrieben. Dazu die Begründung aus einer älteren SV-Rechengrößen-VO Der Entwurf einer Verordnung aktualisiert die Rechengrößen der Sozialversicherung, die sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 1999 orientieren. Dafür wird auf die Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer nach dem Inlandskonzept zurückgegriffen. Dieses sog. Durchschnittsentgelt wird in Übereinstimmung mit dem Statistischen Bundesamt dadurch ermittelt, dass das zuletzt festgestellte Durchschnittsentgelt mit der Steigerungsrate fortgeschrieben wird, die sich für die Entwicklung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer von 1998 auf 1999 ergeben hat (Lohnzuwachsrate). Die Lohnzuwachsrate betrug 1999 - auf der Basis der Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes berechnet - in den alten Ländern 1,1 v.H. und in den neuen Ländern 1,6 v.H. Näheres zum Inlandskonzept verrät sicherlich das statistische Bundesamt. Jonny
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