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Rentenberechnung für Pflegepersonen

von fraggle1929.03.2009 | 17:19
1552 Ansichten
2 Antworten

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Seit Jahren pflege ich meine Mutter (Pflegestufe 2). Bisher umfasste der Pflegeaufwand mehr als 21 Stunden. Nach dem besuch des MDK wurde die Pflegezeit nun auf 14 Stunden heruntergesetzt (wohl auf Grund der Tatsache, dass wegen wegen ihrer Bettlägerigkeit die täglichen Toilettengänge nicht mehr berechnet werden, sondern lediglich das Wechseln des Urinbeutels). Nun habe ich von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, dass sich dadurch meine Renteneinzahlungen verringert haben. Nun wird mir statt eines fiktiven Einkommens von 1344 € nur noch ein Einkommen von 896 € angerechnet. Welche Auswirkungen hat dies auf meinen tatsächlichen Rentenzahlbetrag? Lohnt sich ein Widerspruch?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo fraggle 19,

grundsätzlich sind die Auswirkungen der von Ihnen beschriebenen Herabstufung des Plegegeldes nicht so gravierend wie vielleicht vermutet.

Bei der bisherigen Pflegeeinstufung von 21 Stunden pro Woche und Pflegestufe II würden Sie für einen Einzahlungszeitraum von einem Jahr eine monatliche Rentenerhöhung von 13,87 Euro erhalten. Verringert sich die Einzahlung in die Rentenversicherung durch die Herabstufung der Pflegezeit auf 14 Stunden pro Woche bei Pflegestufe II so würde für einen Einzahlungszeitraum von einem Jahr eine monatliche Rente von 9,25 Euro entstehen. Sie können nunmehr selbst entscheiden ob Sie einen Widerspruch einlegen möchten.

1 Antworten

Keith Moonam 29.03.2009 | 19:07
Bei einem (fiktiven) Einkommen von monatlich 1344 EUR werden aus einem jährlichen Fiktiventgelt von 16.128 EUR insgesamt 0,5223 Entgeltpunkte ermittelt. Dies entspricht einer Bruttomonatsrente von 13,87 EUR, wenn der bis 30.06.2009 aktuelle Rentenwert zu Grunde gelegt wird. Sinkt die Beitragsbemessungsgrundlage nunmehr auf monatlich 896 EUR (= jährlich 10.752 EUR), dann erfolgt eine Gutschrift nur noch in Höhe von 0,3482 EP bzw. 9,25 EUR Monatsrente für 12 Monate Pflege. Ob sich ein Widerspruch lohnt, kann von hier aus niemand beurteilen. Aber er kann auch nicht schaden...
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