Hallo Stuttgartmädelfragt,
ja, die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung besteht, solange keine Pflichtbeiträge z. B. aus einer anderen Beschäftigung (auch Minijob) oder Arbeitslosengeld oder Krankengeld gezahlt werden. Auch kann man entsprechende fiktive Berechnungen machen. Für 1 Jahr Zahlung des Mindestbeitrags erhöht sich die monatliche Rente um ca. 3,50 Euro. Dies und auch den ca-Betrag der möglichen Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung bei Rentenbeginn mit 63 Jahren können Sie bei Ihrem Rententräger beantragen oder über die kostenfreie Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 beantragen.. Falls es Ihnen nicht eilt, empfehle ich Ihnen allerdings den Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle, allerdings ist dies zur Zeit wegen des Coronavirus nicht möglich. Wann diese Stellen wieder öffnen, wird wohl im Laufe der nächsten Woche von den Trägern der DRV beraten.