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Experten-Antwort

Rentenberechnung mit freiwilligen Beitragszahlung, Hochrechnung 2030

von Stuttgartmädelfragt22.05.2020 | 12:07
86 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich trete Ende 2020 mit einer Abfindung aus meinem Unternehmen aus und werde dann mind. 1 Jahr nicht arbeiten. Ich möchte jedoch weiter freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, bis ich entweder wieder Arbeit gefunden habe oder Arbeitlosengeld beantrage. Frage 1: Gibt es eine Möglichkeit, meine Altersrente hochzurechnen, wieviel Rente ich bekommen würde mit dem freiwilligen Mindestbeitrag ab 1.1.2021? Frage 2: Kann auf Basis dieser Renteninformation dann berechnet werden, wie hoch der Einmalbeitrag sein muss (Flexi-Rente), um abschlagsfrei mit 63 in die Rente gehen zu können? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stuttgartmädelfragt,

ja, die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung besteht, solange keine Pflichtbeiträge z. B. aus einer anderen Beschäftigung (auch Minijob) oder Arbeitslosengeld oder Krankengeld gezahlt werden. Auch kann man entsprechende fiktive Berechnungen machen. Für 1 Jahr Zahlung des Mindestbeitrags erhöht sich die monatliche Rente um ca. 3,50 Euro. Dies und auch den ca-Betrag der möglichen Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung bei Rentenbeginn mit 63 Jahren können Sie bei Ihrem Rententräger beantragen oder über die kostenfreie Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 beantragen.. Falls es Ihnen nicht eilt, empfehle ich Ihnen allerdings den Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle, allerdings ist dies zur Zeit wegen des Coronavirus nicht möglich. Wann diese Stellen wieder öffnen, wird wohl im Laufe der nächsten Woche von den Trägern der DRV beraten.

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7 Antworten

W°lfgangam 22.05.2020 | 14:44
Ergänzend: ist das (3,50 €) nicht etwas der mtl. Rentenzuwachs für ein Jahr Minijob nur mit AG-Beitrag? Für eigene Mindestbeiträge liegt der mtl. Rentenzuwachs bei etwa 4,40 @ ...das 'lohnt' sich dann richtig ;-) > @Stuttgartmädelfragt (Flexi-Rente) Über den Daumen müssen Sie für 100 € Rentenabschlag etwa 26.000 € aufwenden. Ob sich das 'lohnt' /unter Berücksichtigung ratenweiser Zahlung + ggf. Erstattungen vom Finanzamt (aber, wer keine Steuern zahlt, kriegt aber auch nichts zurück!) müssen Sie selbst entscheiden, wenn Ihr Kapitaleinsatz 'schon' in 20-15 Jahre wieder auf dem geplünderten Konto ist - eine Wette auf Ihr Leben und die erhaltende Mehrrente und wann rechnet sich das. Gruß w.
Stuttgartmädelfragtam 22.05.2020 | 12:54
Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich werde eine Renteninformation direkt bei der DRV beantragen. Beste Grüsse
Nicht Nutzlosam 23.05.2020 | 08:52
wer weiss heute was morgen geschieht?. Wer heute über Bargeld verfügt 100 000 Euro in die Rentenkasse einbezahlt und morgen über 1 Währungsreform nur noch die Hälfte der 100 000 Euro hat der ist der Gewinner nicht der Verlierer. Real ist es nicht möglich die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der Geldentwertung Deflation Inflation einzuschätzen. Ich würde satt einbezahlen. Auch das ist wie Eure Rechnerei Spekulation.
In der Renteam 30.05.2020 | 00:45
Hallo Stuttgarter Mädel, da sie einen erheblichen Anteil ihrer Abfindung sowieso versteuern müssen, sollten sie ein bis zwei Stunden für ihren Steuerberater investieren. Ich denke, es wird sich lohnen. Ohne auf spekulative Entwicklungen in der Zukunft einzugehen, wäre es doch eher suboptimal, das FA nicht bei dem "Zuschuss" zur DRV zu beteiligen. Sollte das Geld Ende 2020 fliesen, muss man ggf. in Vorleistung gehen. Tragen sie alle Fakten zusammen und klären sie das in Ruhe in den nächsten Monaten. Grüße von der Filderebene
Berateram 30.05.2020 | 08:14
Auf den in der nächsten Zeit möglichen Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle sollte man sich besser nicht verlassen. In meiner Region werden diese zwar ab dem 08.06. wieder geöffnet, aber aufgrund der Hygieneregeln im Umfang derart begrenzt, dass es schon mehr als Glück bedarf, einen Termin zu bekommen und ohne Termin wird gar nichts möglich sein. Daher sollte man bei eiligen Dingen die angebotene Telefonberatung nicht aus den Augen verlieren. Weiterhin gibt es kommunale Versicherungsämter und ehrenamtliche Versichertenberater. Ich persönlich bin sogar der Meinung, dass der alte persönliche Beratungsstand erst wieder möglich sein wird, wenn Corona wirksam bekämpft werden kann und das kann sich noch sehr lange hinziehen. Der Verweis auf eine Präsenzberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle könnte daher schnell zu überzogenen Erwartungen führen.
Ergänzungam 31.05.2020 | 08:28
Zitat von Berater anzeigen
Falls es Ihnen nicht eilt, empfehle ich Ihnen allerdings den Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle, allerdings ist dies zur Zeit wegen des Coronavirus nicht möglich. Wann diese Stellen wieder öffnen, wird wohl im Laufe der nächsten Woche von den Trägern der DRV beraten.
Auf den in der nächsten Zeit möglichen Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle sollte man sich besser nicht verlassen. In meiner Region werden diese zwar ab dem 08.06. wieder geöffnet, aber aufgrund der Hygieneregeln im Umfang derart begrenzt, dass es schon mehr als Glück bedarf, einen Termin zu bekommen und ohne Termin wird gar nichts möglich sein. Daher sollte man bei eiligen Dingen die angebotene Telefonberatung nicht aus den Augen verlieren. Weiterhin gibt es kommunale Versicherungsämter und ehrenamtliche Versichertenberater. Ich persönlich bin sogar der Meinung, dass der alte persönliche Beratungsstand erst wieder möglich sein wird, wenn Corona wirksam bekämpft werden kann und das kann sich noch sehr lange hinziehen. Der Verweis auf eine Präsenzberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle könnte daher schnell zu überzogenen Erwartungen führen.
Siehe hierzu auch den hier veröffentlichten Link. https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/drv-baden-wuertte… Ob dieser Fall allerdings als „dringend“ für eine Terminvergabe ausreicht, wage ich zu bezweifeln.
Fliege Pukam 01.06.2020 | 16:58
Wenn Sie ein Dispojahr einlegen, dann vermeiden Sie die Sperr- und die Ruhenszeit bei ALG1. Da die Abfindung nach 5tel-Regelung besteuert würde, können Sie diese Steuer z.B. über freiwillige Einzahlungen in die RV evt. auf Null senken, kompensieren also damit den Steueranteil und erhalten Rentenpunkte. MfG Fliege Puk
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