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Experten-Antwort

Rentenberechnung mit mehrjährigen Aufenthalt in einem EU Land

von mike23.09.2022 | 14:42
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin in Deutschland gebohren und aufgewachsen, lebte und arbeitete bis zu meinen dreissigsten Lebensjahr dort. Von der LVA hesitze ich einen Versicherungsverlauf mit dem ich 10 Jahre Beitragszahlung aufweisen kann (Pflichtbeiträge, Berufliche Ausbildung, Arbeitslosigkeit etc.). Seit ca. 12 Jahren lebe ich in einem EU Land wo ich ebenfalls 10 Jahre Beitragszahlung (in dem Land) aufweisen kann. Hier habe ich an einer Uni ein Informatik Studium absoviert. Als ich aus Deutschland weggezogen war, habe ich mich komplett abgemeldet (war ein grosser Fehler). Nun denke ich wieder zurück nach Deutschland zu kommen und als Informatiker zu arbeiten. Deshalb habe ich folgende Fragen. 1. Wie hoch ist der Rentenbetrag (mit der Unterbrechung des Auslandes), wenn ich annehme ich würde ein Brutto-Jahresgehalt von ca. 45000€ erhallten und noch 20 Jahre arbeiten? 2. Wird der Ausländische Aufenthalt mit berücksichtigt oder ist die Rente der beiden Länder getrennt? Vielen Dank für Informationen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

Personen, die aus beruflichen Gründen Beziehungen zu mehreren Mitgliedstaaten haben, sollen aufgrund ihrer Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten keine Nachteile im Rahmen ihrer sozialen Absicherung erfahren. Dafür wurden entsprechende Regelungen geschaffen.

Eine Gesamtrente aus allen Beiträgen in allen Ländern gibt es allerdings nicht. Jeder Mitgliedstaat hat seine eigene Sozialversicherung und bestimmt nach seinen eigenen Rechtsvorschriften, wann daraus Leistungen gewährt werden, das betrifft zum Beispiel das vorgeschriebene Lebensalter oder die erforderliche Mindestversicherungszeit. Und jeder einzelne Mitgliedstaat zahlt Ihnen eine Rente, wenn die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sollten in einem Mitgliedstaat die Mindestversicherungszeit für einen bestimmte Rentenart nicht erreicht sein, so können die rentenrechtlichen Zeiten in den anderen Mitgliedstaaten in der Regel zusätzlich berücksichtigt werden. Die Berechnung der Rente erfolgt dann aber wieder nach den Berechnungsvorschriften des jeweiligen Staates.

Dabei gilt: Sind die Voraussetzungen für eine Renten nur zusammen mit den Zeiten aus anderen Mitgliedstaaten erfüllt, wird eine sogenannte zwischenstaatliche Rente berechnet. Sind die Voraussetzungen aber auch allein aus den deutschen Zeiten erfüllt, wird zusätzlich die Rente nur aus den deutschen Zeiten berechnet (sogenannte innerstaatliche Berechnung). Die Zahlbeträge werden verglichen und der höhere Betrag wird gezahlt.

In der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Leben und Arbeiten in Europa" können sie hierzu noch mehr nachlesen.

Sie können bei einem Träger der deutschen Rentenversicherung eine Klärung ihrer Versicherungszeiten beantragen. Ebenso aber auch bei dem Träger der Rentenversicherung in ihrem jetzigen Aufenthaltsstaat. Die Träger der Rentenversicherung in den EU-Staaten arbeiten zusammen.

Zu Ihrer Frage bezüglich des möglichen Rentenbetrages können wir keinen Aussage treffen. Die Berechnung bezieht sich auf Ihre individuellen Versicherungszeiten. In "www.ihre-vorsorge.de" können Sie im Artikel "Rente berechnen: So funktioniert die Rentenformel" Näheres nachlesen. Hier erhalten Sie einen Einblick, welchen Einfluss das Jahresgehalt auf die Höhe der Rente hat.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Abschlägeam 23.09.2022 | 15:15
Hallo mike, über die Höhe einer Rente, die erst in ca. 20 Jahren beginnt, kann heute noch keine Auskunft gegeben werden. Sie können sich aber in der das Sie betreffende EU Land informieren, was Sie beachten sollten, wenn Sie nun wieder nach D zurück kommen, um dann später die entsprechenden Rentenansprüche zu erhalten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… Alles Gute!
Jonnyam 23.09.2022 | 16:05
Hallo Mike Es war kein Fehler, dass Sie sich beim Wegzug ins europäische Ausland abgemeldet haben. Dazu waren Sie auch verpflichtet. Im Übrigen haben Sie dadurch keine Nachteile. Sie sollten Ihr Studium im Ausland auch der deutschen Rentenversicherung melden. Das ist dann – egal wo auf diesem Globus studiert – eine sog. schulische Anrechnungszeit für die deutsche Rente. Im Übrigen sollten Sie von dem Land, in dem Sie gearbeitet haben, eine Bescheinigung des Versicherungsverlaufs in ….(entweder Vordruck E205 XX oder P5000) besorgen und der deutschen Rentenversicherung übersenden. Für eine Anspruch auf eine deutsche Rente werden auch die europäischen Zeiten mitgerechnet (z.B. für die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für langjährig Versicherte und die besonderen Voraussetzungen von 3 Pflichtbeitragsjahren in den letzten 5 Jahren vor Eintritt einer Erwerbsminderung). Zwar zahlt jeder Staat die Rente aus den dort zurückgelegten Jahren. Bei der deutschen Rente wird aber zunächst eine „gesamteuropäische“ zwischenstaatlich berechnete Rente einschließlich der Zeiten im europäischen Ausland ermittelt. Deutschland zahlt allerdings nur eine anteilmäßige Rente aufgrund der deutschen zu allen gesamteuropäischen Zeiten. Man kann – bei geklärtem Versicherungsleben in ganz Europa – auch die Höhe des deutschen Anteils der zwischenstaatlich berechneten Rente berechnen.
mikeam 24.09.2022 | 00:13
Vielen Dank Jonny für die ausführliche Erklärung. Wünsche ein schönes WE.
Bam 26.09.2022 | 12:46
Hallo, zu Ihrer Frage wieviel Rente bekommen Sie, wenn Sie noch 20 Jahre a 45.000 EUR brutto in Deutschland verdienen: Mit den aktuellen Werten 07/2022 ergibt 1 Jahr Bruttojahresgehalt 45.000 EUR eine mtl. Rentensteigerung von ca. 41 EUR brutto. d.h. 20 Jahre ergeben 41x 20= 820 EUR mtl. brutto Rente (ohne Abschlag) ab dem Regelalter. Die Summe Ihrer Rentenansprüche setzen sich dann folgendermaßen zusammen: 1) Betrag X aus den früheren 10 Jahren (entnehmen Sie der Renteninformation die Sie anfordern können soweit Ihre aktuelle Adresse hinterlegt ist) 2) Rente aus dem EU-Ausland ( Höhe bei dortiger Rentenversicherung erfragen) 3) ca. 820 EUR brutto (für die 20 Jahre noch in D) Wie viel 1 Jahr Bruttogehalt xy die mtl. Rente steigert, können Sie der Broschüre "Zahlen und Tabellen" Version ab 01.07.2022 Seite 9 entnehmen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/DE/Ueber-U…
mikeam 26.09.2022 | 13:29
Erstmals möchte ich mich bei Ihnen allen für die umfangreichen Informationen recht herzlich bedanken :). Ist es auch möglich das Rentenalter zu überschreiten und dennoch weiter zu arbeiten um die volle Rente zu erhalten (z.b. bis zum Alter 70-72)? Des weiteren würde ich noch erfahren ob ein nachträgliches Master studium (welches ich ebenfalls in Griechenland absolviert habe) für die Berechnung der Rentenhöhe eine Rolle spielt. Wenn ja müsste ich diesen dann von einer Behörde in Deutschland übersetzen und abstempeln lassen, bevor ich ihn der LVA vorlege? Vielen Dank auch dafür LG Mike
W°lfgangam 26.09.2022 | 19:07
Zitat von mike anzeigen
Hallo mike, ja, eine Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus ist möglich. Dabei gilt es abzuwägen: - Weiterarbeit + sofort Rente ab Regelaltersgrenze zusätzlich, keine eigenen Rentenbeiträge mehr, - Weiterarbeit + Aufschub der Rente mit Zuschlägen, allerdings auch weiteren eigenen Rentenbeiträgen - Weiterarbeit + sofort Rente + eigene Rentenbeiträge für zusätzliche Rentenerhöhungen in den Folgejahren ...ein Rechenexempel, dann, wenn die Zeit für Ihre Rente naht ;-) Jain. Zunächst werden Versicherungslücken im D-Rentenkonto gefüllt, was für andere Zeiten einen positiven Effekt haben könnte ...geht um einen niederschwelligen/einstelligen €-Betrag. Original/Kopie ist ausreichend. EU eben – die Sprachen der jeweiligen Mitgliedsländer sind DRV-intern in D umzusetzen/zu verstehen = interne Übersetzung :-) Sie sollten nur darauf achten, dass in den Studienunterlagen der _gesamte Zeitraum_ (Anfang/Ende) drin steht. Gruß w.
mikeam 26.09.2022 | 20:30
Vielen Dank erneut. Auf meinen Unterlagen von meinen Studien konnte ich entnehmen das Tag der Einschreibung und der jeweilige Tag des Studium Abschlusses aufgeführt sind (für BSc/MSc getrennt). Reicht das aus? Den etwas anderes habe ich nicht was noch detailierter die Studien bestätigt. LG Mike
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