Hallo Mike,
Personen, die aus beruflichen Gründen Beziehungen zu mehreren Mitgliedstaaten haben, sollen aufgrund ihrer Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten keine Nachteile im Rahmen ihrer sozialen Absicherung erfahren. Dafür wurden entsprechende Regelungen geschaffen.
Eine Gesamtrente aus allen Beiträgen in allen Ländern gibt es allerdings nicht. Jeder Mitgliedstaat hat seine eigene Sozialversicherung und bestimmt nach seinen eigenen Rechtsvorschriften, wann daraus Leistungen gewährt werden, das betrifft zum Beispiel das vorgeschriebene Lebensalter oder die erforderliche Mindestversicherungszeit. Und jeder einzelne Mitgliedstaat zahlt Ihnen eine Rente, wenn die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sollten in einem Mitgliedstaat die Mindestversicherungszeit für einen bestimmte Rentenart nicht erreicht sein, so können die rentenrechtlichen Zeiten in den anderen Mitgliedstaaten in der Regel zusätzlich berücksichtigt werden. Die Berechnung der Rente erfolgt dann aber wieder nach den Berechnungsvorschriften des jeweiligen Staates.
Dabei gilt: Sind die Voraussetzungen für eine Renten nur zusammen mit den Zeiten aus anderen Mitgliedstaaten erfüllt, wird eine sogenannte zwischenstaatliche Rente berechnet. Sind die Voraussetzungen aber auch allein aus den deutschen Zeiten erfüllt, wird zusätzlich die Rente nur aus den deutschen Zeiten berechnet (sogenannte innerstaatliche Berechnung). Die Zahlbeträge werden verglichen und der höhere Betrag wird gezahlt.
In der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Leben und Arbeiten in Europa" können sie hierzu noch mehr nachlesen.
Sie können bei einem Träger der deutschen Rentenversicherung eine Klärung ihrer Versicherungszeiten beantragen. Ebenso aber auch bei dem Träger der Rentenversicherung in ihrem jetzigen Aufenthaltsstaat. Die Träger der Rentenversicherung in den EU-Staaten arbeiten zusammen.
Zu Ihrer Frage bezüglich des möglichen Rentenbetrages können wir keinen Aussage treffen. Die Berechnung bezieht sich auf Ihre individuellen Versicherungszeiten. In "www.ihre-vorsorge.de" können Sie im Artikel "Rente berechnen: So funktioniert die Rentenformel" Näheres nachlesen. Hier erhalten Sie einen Einblick, welchen Einfluss das Jahresgehalt auf die Höhe der Rente hat.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung