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Experten-Antwort

Rentenberechnung verstehen

von Babs11.12.2021 | 19:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe mal Fragen zur Rentenberechnung. Versuche gerade die Berechnung der Rente nachzuvollziehen. Vieles habe ich mir schon erlesen, aber ich stoße doch an Grenzen, worauf ich keine Antworten finde. Hier mal zum Sachverhalt: Im Jahr 1989 Einkommen lt. SV-Buch: 6771,30 Mark Arbeitsunfähig: 30.08. – 01.09.89 09.10. – 20.10 89 Im Versicherungsverlauf wird alles wie folgt angegeben: 01.01. – 29.08.89 4663,81 M 30.08. – 01.09.89 0,00 M 02.09. – 08.10.89 722,01 M 09.10. – 20.10.89 0,00 M 21.10. – 31.12.89 1385,48 M Nun zu meiner Frage: Wie wird das Gesamteinkommen (6771,30 M) auf die einzelnen Zeiträume verteilt? Wie komme ich z. B. auf die Summe von 4663,81 M. Das muss doch irgendwie auch als Laie nachvollziehbar sein. Über eine plausible und nachvollziehbare Erklärung wäre ich sehr dankbar. Besten Dank im voraus Babs

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Babs,

Sie haben ja bereits einige Informationen erhalten. Für weitere Erläuterungen zur Rentenberechnung stehen Ihnen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung gerne zur Verfügung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

9 Antworten

W°lfgangam 11.12.2021 | 21:49
Hallo Babs, der erste/einfache Schritt wäre ein einfacher 3-Satz, um das Gesamteinkommen 'relativ' genau zu 'verteilen' = Differenzen im Peanutsbereich ...aber, offensichtlich sind Sie nicht im operativen Beratungsbereich, um das pi x Daumen mal auf die Schnelle für interessiert Nachfragende (sind sicher Millionen ;-)) auf den Plan zu bringen ;-) Im Detail ist es im SGB 'versteckt', wie Monate/Tage hier gerechnet werden ...da Sie aber Laie sind, reichen die 'Umrechnungen' von @Jonny schon aus, statt selbst im SGB nachblättern zu müssen :-) Gruß w.
Jonnyam 11.12.2021 | 21:05
Der im SV-Buch eingetragene Gesamtbetrag von 6771,30 M enthält offenbar nicht noch zusätzlich Angaben über die sogenannten Arbeitsausfalltage. Stattdessen stehen vermutlich auf den letzten Seiten des SV-Buches die Krankheitstage vom 30.08.-01.09. und vom 09.10.-20.10.1989 Die von der Krankheit berührten Monate AUG und SEP sowie der OKT 1989 sind sog. beitragsgeminderte Zeiten. Für diese Monate müssen die Entgeltpunkte für die Rente besonders (für eventuell bessere Werte) berechnet werden. Deshalb sind die 6771,30 M auf die vollen Kalendermonate mit 30 Tagen und auf die angebrochenen Kalendermonate tagesgenau aufzuteilen. Das ergibt die sogenannten sozialversicherungsrechtlichen Tage, für den ersten Zeitraum sind das 239 Tage, für den zweiten Zeitraum 37 Tage und für den dritten Zeitraum 71 Tage, zusammen also 347 Tage. Verteilt man das Gesamtentgelt auf die einzelnen Zeiträume, ergeben sich die Einzelbeträge von 4663,81 M, 722,01 M und 1385,48 M. Für die Rentenberechnung sind diese Entgeltbeträge dann aber noch auf die vollen und auf die teilweise belegten Monate aufzuteilen. Damit ergeben sich für die Monate JAN-JUL 4097,91 M, für AUG 565,90 M, für SEP 565,90 M, für OKT 214,65 und für NOV und DEZ 1170,83 M. Diese noch Ost-Mark werden für die einzelnen Monate auf entsprechende West-DM im Verhältnis der Durchschnittsentgelte West zu Ost in 1989 mit dem Faktor 3,2330 hochgewertet und dann mit dem Durchschnittsentgelt West für 1989 von 40063 DM in Entgeltpunkte umgerechnet. Das ergibt dann für die Monate JAN-JUL 0,3307 EP-Ost, für AUG 0,0457 EP-Ost, für SEP 0,0457 EP-Ost, für OKT 0,0299 EP-Ost und für NOV und DEZ 0,0945 EP-Ost. Für das gesamte Kalenderjahr also 0,5465 EP-Ost. Das bedeutet: Im Kalenderjahr 1989 wurden 54,65 % eines Durchschnittsverdieners im Westen berechnet. Für einen EP-Ost gibt es derzeit noch 33,47 € an Regelaltersrente, ab Jul 2024 dann so viel wie auch im Westen (heue 34,19 €). Die eventuelle günstigere Berechnung für die wegen Krankheit „beitragsgeminderten“ Monate AUG, SEP und OKT hängt vom gesamten Versicherungsleben ab und ist nicht so „einfach“ zu beschreiben wie die „Rentenberechnung“ für 1989. Viel Vergnügen beim Studium. Vielleicht entscheiden Sie sich ja dafür noch als private Rentenberaterin ausbilden zu lassen.
Babsam 11.12.2021 | 21:41
Hallo Jonny, danke für die schnelle und super verständlichen Antworten. Aber eine Frage habe ich noch. Wie ergeben sich die sogenannten sozialversicherungsrechtlichen Tage? 01.01. – 29.08.89 - das sind doch m. E. 241 Tage. Wo ist mein Denkfehler? Den Rest muss ich mir tatsächlich noch in Ruhe anschauen und studieren. Ich finde das Thema tatsächlich sehr spannend und würde bestimmt noch mit weiteren Fragen auf das Forum zurück kommen. Bis bald.
Babsam 12.12.2021 | 09:17
Hallo Jonny, danke, hat mir super geholfen, hoffe Sie bleiben weiter so engagiert für Leute wie mich. Wünsche Allen einen schönen dritten Advent. Babs
Babsam 13.12.2021 | 16:37
Hallo, dank Jonny habe ich die Aufteilung der Tage verstanden. Da kommt aber gleich die nächste: 01.01.1994 31.05.1994 01.06.1994 07.06.1994 08.06.1994 17.06.1994 Bezug Sozialleistungen 18.06.1994 30.06.1994 01.07.1994 31.07.1994 01.08.1994 31.08.1994 24.08.1994 25.08.1994 Bezug Sozialleistungen 01.09.1994 30.09.1994 01.10.1994 31.12.1994 Werden die Entgelte (sind lt. Vers.-verlauf aufgeteilt) für Bezug von Sozialleistungen vom Gesamtentgelt abgezogen und erst dann mit dem Umrechnungsfaktor multipliziert? In dieser Zeit hat man doch Beiträge geleistet. Ein Abzug bedeutet doch weniger Entgeltpunkte. 2. Frage: Im Monat Januar 1 Tag krank. Wird dann der ganze Monat beitragsgemindert? So ist der Vers.-verlauf: 01.01.1992 29.02.1992 Kindererziehungszeit 01.03.1992 30.04.1992 01.05.1992 03.05.1992 04.05.1992 04.05.1992 05.05.1992 31.05.1992 Bezug Sozialleistungen 01.06.1992 31.12.1992 So hätte ich es aufgeteilt: Pflichtbeitragszeiten, 01.01.1992 29.02.1992 Kindererziehungszeit 01.03.1992 30.04.1992 Pflichtbeitragszeiten, beitragsgeminderte Zeit 01.05.1992 03.05.1992 05.05.1992 31.05.1992 Pflichtbeitragszeiten, 01.06.1992 31.12.1992 Liege ich da richtig? Bedanke mich schon jetzt für ernst gemeinte Hilfe. Gruß Babs
Babsam 13.12.2021 | 17:17
Korrektur Bezug Sozialleistung am 4.5.- 4.5.1992 Sorry
Jonnyam 13.12.2021 | 18:40
Hallo Babsi, bitte haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich Ihnen nicht nochmals ausführlich antworte. Viele Forumsteilnehmer interessieren solche Details gar nicht. Die nehmen auch Kleinigkeiten in Kauf, die über Jahre hinweg zu ansehnlichen falschen Rentenbeträgen führen können. Denn "was ich nicht weiß, das macht mich nicht heiß" Nur so viel: Die Aufteilung 1984 auf normale Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer und Beiträge aufgrund von Sozialleistungsbezug hört sich plausibel an. Fragt sich nur, ob Sie für den gesamten Monat AUG einerseits Arbeitnehmerbeiträge und für zwei Tage NEBENHER auch noch (???) Krankengeld bezogen haben. In jedem Fall werden auch die Beträge für den Sozialleistungsbezug berücksichtigt und auch noch mit dem Umrechnungsfaktor hochgewertert (es sei denn, die Krankenkasse hat fälschlicherweise den Rechtskreis West gemeldet) . Am Besten ist es, wenn Sie sich die vollständigen Anlagen zur Rentenberechnung vom Rentenversicherungsträger schicken lassen. Die werden seit längerer Zeit nicht mehr automatisch übersandt, weil die Versicherten – Sie offenbar nicht - damit ja "überfordert" sind.
W°lfgangam 13.12.2021 | 20:33
Hmm, @Jonny ...eine Ausbildung zum Rentenberater als solchem gibt es dafür nicht, sondern lediglich eine gerichtliche Zulassung bei nachgewiesener/vermeintlicher Qualifikation für dieses freie/selbstständige Berufsfeld. Sind natürlich Personen, die aus dem SV-Dunstkreis kommen/sollten ...und nicht alle haben das dafür perfekte Hintergrundwissen, um einen 1x in 30/20/10 Jahren Einzelfall einschätzen/hinterfragen/korrigieren zu können. Allein dann ist der/IHR Job es wert!!! ...wie Sie es perfekt leisten können - dafür meine volle Hochachtung! - während andere nur mit +- 10/20 € Exceltabellen im Ergebnis die 'Kundschaft' zufrieden stellen können :-)) LG w.
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