Als Nachweis für eine Berufsausbildung ist das Prüfungszeugnis ausreichend.
Mit der gesonderten Kennzeichnung wollte man eigentlich vermeiden, dass sich der geringere Verdienst während der Berufsausbildung nachteilig auf die Rentenhöhe auswirkt. Deshalb werden Zeiten der Berufsausbildung für einen bestimmten Umfang auch als beitragsfreie Zeiten mit dem Gesamtleistungswert bewertet.
Nur in speziellen Ausnahmefällen kann die besondere Bewertung zu einer Rentenminderung führen.