Sie haben nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist auf den Versicherungsverlauf geantwortet. Das muss dann doch auch schon eher ein paar Monate, als ein paar Wochen her gewesen sein.
§ 149 Abs. 5 SGB 6:
Hat der Versicherungsträger das Versicherungskonto geklärt oder hat der Versicherte innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Versendung des Versicherungsverlaufs seinem Inhalt nicht widersprochen, stellt der Versicherungsträger die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__149.html