Hallo nc,
wenn ein Rentner ab Rentenbeginn im Rahmen einer Tätigkeit mehr als geringfügig (über 400 Euro) weiter arbeiten möchte, ist es vor Bescheiderteilung erforderlich, die Bruttoarbeitsentgelte durch den Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Es ist aber möglich, sich vor Bescheiderteilung die einzelnen Hinzuverdienstgrenzen für die dementsprechenden Teilrentenabstufungen durch den Rentenversicherungsträger ausrechnen zu lassen. Zum zeitlichen Umfang zwischen den erforderlichen Ermittlungen und der Bescheiderteilung kann keine Aussage getroffen werden. Das ist immer vom Einzelfall abhängig.