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Experten-Antwort

Rentenbescheid

von nc13.07.2011 | 10:23
2763 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mir ist hier in diesem Forum schon einmal durch sehr viel Fachwissen geholten worden. Nun habe ich wieder ein paar Fragen. 1. Kann ein Rentenbescheid erst erteilt werden, wenn der DRV die Bescheinigung des Arbeitgebers bzgl. der Hinzuverdienstregelungen vorgelegen hat? Weil die künftigen Hinzuverdienstgrenzen ja in dem Rentenbescheid aufgeführt werden müssen. Oder kommt es auch vor, dass der Rentebescheid vorher erteilt wird. 2. Und wie lange dauert es so ca. vom Ausfüllen der Arbeitgeberbescheinigung bis zum Bescheid? Vielen Dank im voraus!!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo nc,

wenn ein Rentner ab Rentenbeginn im Rahmen einer Tätigkeit mehr als geringfügig (über 400 Euro) weiter arbeiten möchte, ist es vor Bescheiderteilung erforderlich, die Bruttoarbeitsentgelte durch den Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Es ist aber möglich, sich vor Bescheiderteilung die einzelnen Hinzuverdienstgrenzen für die dementsprechenden Teilrentenabstufungen durch den Rentenversicherungsträger ausrechnen zu lassen. Zum zeitlichen Umfang zwischen den erforderlichen Ermittlungen und der Bescheiderteilung kann keine Aussage getroffen werden. Das ist immer vom Einzelfall abhängig.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo nc,

ich glaube Sie meinen die Bescheinigung der Arbeitsentgelte bis zum Rentenbeginn.

Hierzu gibt Ihr Arbeitgeber eine elektronische Meldung der Entgelte vom Beginn des Kalenderjahres bis zum Ende des vierten Kalendermonats vor dem Rentenbeginn ab. Die letzten drei Kalendermonate vor dem Rentenbeginn werden dann mit dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate berechnet. Es sei denn, Sie haben beim Rentenantrag auf diese Durchschnittsberechnung verzichtet. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Entgelte auch erst dann melden, wenn der letzte Monat vor dem Rentenbeginn tatsächlich abgerechnet wurde und der Rentenbescheid kann erst danach erteilt werden.

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4 Antworten

ncam 13.07.2011 | 13:07
Sorry, hatte mich wahrscheinlich nicht richtig ausgedrückt... Bin noch gar kein Rentner, sondern in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Rentenantrag erst im Mai 2011 gestellt. Dann wird von der DRV ja eine Bescheinigung vom jetzigen Arbeitgeber benötigt, um die evtl. zukünftigen Hinzuverdienste zu berechnen. Meine Frage ist: Kann mir u.U. ein Rentenbescheid zugehen, BEVOR diese Bescheinigung vom Arbeitgeber der DRV vorliegt oder ist das unmöglich?
ncam 13.07.2011 | 16:06
Nein, ich meine nicht die Bescheinigung der Arbeitsentgelte bis zum Rentenbeginn.... Es ist eine Bescheinigung für den AG, in der er ab 01.01.2011 die Verdienste bescheinigen soll. Schreiben DRV: .... um die Hinzuverdienstgrenzen prüfen zu können... Selbst, wenn die Rente rückwirkend zum 01.01.2011 bewilligt werden würde, wäre das m.E. ja kein Hinzuverdienst, da ich ja in meinem normalen Arbeitsverhältnis stehe. Und es kann ja ab 01.01.2011 kein Hinzuverdienst sein, da ich zu dem Zeitpunkt den Rentenantrag noch gar nicht gestellt habe. Bis 31.12.2010 ist per DEÜV vom AG gemeldet worden.
ncam 15.07.2011 | 15:40
:-)))) Danke!
...am 15.07.2011 | 11:23
Alles was Zeitgleich mit der Rente gezahlt wird / gezahlt werden wird ist Hinzuverdienst. Wann soll denn der von Ihnen gewünschte Rentenbeginn sein? Ab diesem Zeitpunkt ist die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen. Wenn Sie ab dem Zeitpunkt des Rentenbeginns weiter "normal" arbeiten gehen, wird die DRV keinen Bescheid erteilen ohne von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Hinzuverdienst ab Rentenbeginn vorliegen zu haben. Wie lange das dann dauert bis der Bescheid erteilt wird, verrät Ihnen die Glaskugel oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter.
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