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Rentenbescheid

von Elisabeth14.02.2011 | 21:30
2756 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe die Klage gegen meine Entlassung gewonnen. Nun bin ich aber inzwischen eu dauerhaft geworden. Eigentlich lebt mein Vertrag wieder auf. Muss ich dem alten AG den Rentenbescheid vorlegen?

4 Antworten

Anitaam 14.02.2011 | 23:54
Gucken Sie erst mal in Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Oft steht da drin, dass das Arbeitsverhältnis ab Erhalt einer unbefristeten Rente (egal ob EM- oder Altersrente)automatisch endet. Wenn es so wäre, könnten Sie es natürlich darauf ankommen lassen, den alten AG zu betrügen und um Abfindung zu pokern - ich würde mir das aber nicht antun!
Elisabetham 16.02.2011 | 20:15
Danke Anita! Mein Entgeltanspruch ist gesetzlich regelt und deshalb gibt es keinen Tarifvertrag und einen Arbeitsvertrag habe ich auch nicht. Gibt es denn im SGB ein Nümmerchen, wo dies geregelt ist? Rechtskräftig ist das Urteil schon seit 2 Monaten. Mein AG weiß über den SBV mündlich von meiner eu-Rente
-am 17.02.2011 | 11:54
Eine Regelung im Sozialgesetzbuch, dass Sie Ihren EM-Rentenbescheid beim Arbeitgeber vorlegen müssen gibt es nicht. Ihre Frage ist eher im Arbeitsrecht anzusiedeln. Die bisherigen zusätzlichen Fragen der anderen Forennutzer waren daher dahingehend gestellt (Tarifvertrag etc.) Unabhängig hiervon empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem Betriebsrat in Verbindung zu setzen um zu klären, ob es innerbetriebliche Regelungen gibt.
Sozialrechtleram 14.02.2011 | 22:42
Zitat von Elisabeth anzeigen
Ist das Urteil rechtskräftig? Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis? Ist Ihr Arbeitgeber tarifgebunden? Sind Sie Gewerkschaftsmitglied? All das ist wichtig für die rechtliche Beurteilung und Ihr weiteres Vorgehen.
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