Hallo Thomas,
wie Ihnen schon mitgeteilt wurde, werden Renteninformationen und Rentenauskünfte während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung grundsätzlich nicht mehr erstellt.
Ihre spätere Altersrente kann aufgrund der Besitzschutzregelung aber nicht niedriger ausfallen als die bisherige Rente wegen Erwerbsminderung (bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung der doppelte Betrag). Sollte allerdings in Ihrer Altersrente ein Grundrentenzuschlag enthalten sein, ist auf diesen ggf. Einkommen anzurechnen. Durch die Einkommensanrechnung kann es im Einzelfall schon vorkommen, dass die Altersrente NACH Anrechnung niedriger ist als die bisherige Rente wegen Erwerbsminderung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung