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Experten-Antwort

Rentenbescheid Altersrente als Bezieher der Erwerbsminderungsrente

von Ttomas11.11.2022 | 16:44
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7 Antworten

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Hallo liebe Experten, ich bekomme die volle unbefristete Erwerbsminderungsrente und bekomme auch regelmäßig dazu den Rentenbescheid. Dort steht zwar die Höhe der Erwerbsminderungsrente aber nicht die der zu erwartenden Altersrente. Muss ich das extra beantragen oder entspricht die Altersrente der Erwerbsminderungsrente? Mit freundlichen Grüßen Thomas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

wie Ihnen schon mitgeteilt wurde, werden Renteninformationen und Rentenauskünfte während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung grundsätzlich nicht mehr erstellt.

Ihre spätere Altersrente kann aufgrund der Besitzschutzregelung aber nicht niedriger ausfallen als die bisherige Rente wegen Erwerbsminderung (bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung der doppelte Betrag). Sollte allerdings in Ihrer Altersrente ein Grundrentenzuschlag enthalten sein, ist auf diesen ggf. Einkommen anzurechnen. Durch die Einkommensanrechnung kann es im Einzelfall schon vorkommen, dass die Altersrente NACH Anrechnung niedriger ist als die bisherige Rente wegen Erwerbsminderung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

LScham 11.11.2022 | 17:04
Unterstelle, dass es sich bei den laufenden Bescheiden nicht um Rentenbescheide, sonder um die jährlichen Anpassungsbescheide handelt. Die allerdings beziehen sich nur auf den Zeitraum, für den die Erwerbsminderungsrente weiterhin gelten soll, ab 01.07. des laufenden Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres, so keine anderen Bedingungen in diesem Zeitraum eintreten. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung der Altersrente gibt es dann einen neuen Rentenbescheid. . Sollte die Berechnung aus geänderten Rechtsregelungen geringer ausfallen, gibt es den Besitzschutz auf die vorangegangene Rente, bezogen auf die Entgeltpunkte. Die Höhe der Bruttorente ist dann allerdings abhängig vom dann geltenden Rentenwert.
Thomasam 11.11.2022 | 17:14
Danke für deine Antwort. Ich erhalte Rentenbescheide (zumindest steht das so in der Überschrift) und Rentenanpassungen. Die Schreiben beziehen sich alle auf die aktuell gezahlte EMR, die Altersrente wird dort mit keinem Wort erwähnt. Bedeutet es also, dass ich neben dem Rentenbescheid für die EMR auch einen für die Altersrente bekommen müsste? Gruß Thomas
Thomasam 11.11.2022 | 17:57
Ich habe wohl die Begrifflichkeiten verwechselt. Die Höhe der späteren Altersrente steht in einem Schreiben der DRV das sich "Ihre Renteninformationen" nennt. Bevor ich die EMR bewilligt bekommen habe, wurde mir jählich dieses Schreiben zugeschickt, seit der EMR nicht mehr. Gruß Thomas
W°lfgangam 11.11.2022 | 18:13
Hallo Thomas, nach Bewilligung einer EM-Rente werden keine Renteninformationen/-auskünfte mehr versandt. Wie sollen da denn spekulativ etwaige _nicht mehr_ laufende Versicherungszeiten bis Altersrentenbeginn Tag X 'eingebaut' werden? Zudem: Ihre Altersrente kann nicht kleiner ausfallen, als Ihre bisherige volle EM-Rente ...ein Mehrbetrag ist zu 99,9 % unwahrscheinlich, wenn nicht neben dem Beginn der EM-Rente noch Versicherungszeiten liegen, die Ihre Zurechnungszeit (ZZ) in der EM-Rente toppen - oder 'neue' Versicherungszeiten nach Ende der ZZ liegen. Kurz vor Erreichen Ihrer ersten Altersrentenmöglichkeit können Sie sich eine Probeberechnung zur Sofort-Altersrente/alternativ zur Regelaltersrente, von der DRV erstellen lassen, um dann vergleichende Zahlen zu haben ...oder/und das in der nächsten Beratungsstelle anleiern. Gruß w.
Schadeam 11.11.2022 | 18:50
Den Besuch in der Beratungsstelle können Sie sich sparen wenn es "nue" um eine Probeberechnung geht. Denn der Kollege dort wird nichts anderes machen als Ihr Anliegen schriftlich an die Zentrale weiterleiten. Das können Sie selbst schriftlich oder onliene genauso gut und brauchen nicht auf einen Termin warten, hinfahren uns (teures) Benzin verbraten und einen 30 Minuten Termin blockieren, der sich in 5 Minuten mit einer Aktennotiz erledigt hat. Die online Anfrage können Sie noch heute Abend "raushauen". Und wie W*lfgang schrieb: auch die schriftliche Anfrage macht erst kurz vor dem beabsichtigten Rentenbeginn so wirklich Sinn (wenn überhaupt - den weniger kann es ja nicht werden)
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