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Experten-Antwort

Rentenbescheid Altersrente - Postrentenservice

von Neurentner11.10.2015 | 10:32
1862 Ansichten
8 Antworten

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Ich habe meinen Rentenbescheid zur Altersrente erhalten. Darin ist auch die zugehörige Postrentennummer mit angegeben. Die Rente beginnt am 01.11.2015. Ich weiß, dass die erste Zahlung nachschüssig Ende November erfolgt. Meine Frage: Muss ich da noch auf eine gesonderte Mitteilung vom Postrentenservice warten oder wird dann ohne weitere Mittelung die Rente überwiesen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2015 | 11:04

Hallo Neurentner,

mit Erteilung des Bescheides über die Gewährung Ihrer Altersrente hat Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger Ihren Rentenbeginn und weitere Informationen zur Zahlung der Rente mitgeteilt.

Gleichzeitig wurde der Rentenservice angewiesen, künftig die Rente für Sie auszuzahlen. Regelmäßig werden Sie auch vom Rentenservice hierzu eine entsprechende Mitteilung erhalten.

Sollten sich Änderungen in Ihrer Bankverbindung oder Anschrift ergeben, teilen Sie dies bitte stets umgehend dem Rentenservice mit.

7 Antworten

Schießl Konradam 11.10.2015 | 10:38
Sie bekommen Ende November die Rente für November. Alles andere ist doch zweitrangig. MfG.
Santanderam 11.10.2015 | 12:40
Sie brauchen sich mit dem Postrentenservice nur in Verbindung setzen wenn sich ihre Anschrift oder ihre Kontonummer ändert.
Schorscham 11.10.2015 | 14:12
Ich erhielt vor der ersten Überweisung zur Kontrolle eine Mitteilung vom Postrentenservice über die dort vorliegenden Kontodaten. Fehlüberweisungen wegen irgendwelcher Zahlendreher in der Kontonummer gehen nämlich zu Lasten des Anspruchsberechtigten.
Neurentneram 11.10.2015 | 17:52
Danke, Schorsch. Eigentlich sollten Fehlüberweisungen wegen Zahlendrehern in der neuen Sepa-Kontonummer jetzt nahezu ausgeschlossen sein wegen der 2 Prüfziffern.
Schorscham 11.10.2015 | 20:28
Danke - wieder etwas dazu gelernt!
Neurentneram 11.10.2015 | 20:12
Ich gehe mal davon aus, dass im Rentenantrag die Plausibilität von IBAN und BIC vom EDV-Programm automatisch geprüft wird, bevor der Rentenbescheid erteilt wird. https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/rund-ums-… Die 2 Zahlen nach dem Länderkennzeichen (DE) sind die Prüfziffern. Sie errechnen sich aus den restlichen Zahlen der IBAN. Gibt es einen Zahlendreher, dann wird die IBAN als ungültig erkannt und die Überweisung wird nicht ausgeführt. Wenn man online-banking betreibt, dann nimmt das Programm eine falsche IBAN gar nicht erst an. Das ist tatsächlich eine zusätzliche Sicherheit. Sicher ist es denkbar, dass man zufällig eine verdrehte IBAN mit korrekter Prüfziffer erwischt. Das ist aber sehr unwahrscheinlich. Übrigens ist die BIC für deutsche Konten eigentlich nicht erforderlich. Das Institut ist in der IBAN bereits mit der alten BLZ enthalten. Im online-banking wird die BIC automatisch eingetragen. Man muss sie dann nur vergleichen. Das ist noch eine Sicherheit.
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