Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Neurentner,
mit Erteilung des Bescheides über die Gewährung Ihrer Altersrente hat Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger Ihren Rentenbeginn und weitere Informationen zur Zahlung der Rente mitgeteilt.
Gleichzeitig wurde der Rentenservice angewiesen, künftig die Rente für Sie auszuzahlen. Regelmäßig werden Sie auch vom Rentenservice hierzu eine entsprechende Mitteilung erhalten.
Sollten sich Änderungen in Ihrer Bankverbindung oder Anschrift ergeben, teilen Sie dies bitte stets umgehend dem Rentenservice mit.
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